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Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat eine Krankenhausreform vorgestellt, die Besserung in der prekären Lage vieler Krankenhäuser bringen soll. Damit sollen ab kommenden Jahr das Finanzierungssystem sowie die Qualität in der zur Verfügung gestellten medizinischen Versorgung verbessert werden. Wie genau das geplant ist, wird in diesem Artikel dargestellt.
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Krankenhausreform – Überblick
Viele Kliniken sind überlastet und befinden sich aufgrund von mangelnden Budgets sehr nahe am finanziellen Abgrund. Da der finanzielle Druck nach Ansicht des Ministers mehr und mehr zu Lasten der Patientenversorgung geht, möchte er ab 2023 umfassende Krankenhausreformen zusammen mit einem interdisziplinären Team erarbeiten. Die Krankenhausreform soll dabei die Medizin wieder in den Vordergrund und ökonomische Aspekte hingegen in den Hintergrund stellen.
Als schwarzes Schaf für die Missverhältnisse im Gesundheitssystem gilt das Prinzip der sogenannten Fallpauschalen. Diese Finanzierungsmöglichkeit soll zukünftig an Bedeutung verlieren und durch eine Erstattung von Vorhaltekosten mehr und mehr verdrängt werden. Außerdem plant Lauterbach mit der Krankenhausreform die Einführung eines Levelsystems für Krankenhäuser sowie das Etablieren eines Systems für fachspezifische Leistungsgruppen in der Patientenversorgung.
Krankenhausreform – Geplantes Levelsystem
Im Rahmen der Krankenhausreform soll eine Eingruppierung der klinischen Einrichtungen in verschieden Stufen erfolgen, die sich am Maß der jeweiligen Bandbreite an Versorgungsmöglichkeiten orientieren. Dabei gibt es für jedes Level einheitliche Standards bezüglich medizinischen Geräten, Personal und Räumlichkeiten. Die drei Level in diesem System sind:
- Level 1: Grundversorgung
- Level 2: Regel-/ Schwerpunktversorgung
- Level 3: Maximalversorgung
Die größten Änderungen dieser Krankenhausreform werden dabei wahrscheinlich Kliniken des ersten Levels betreffen. Hierbei geht es nämlich vor allem um die Sicherstellung der Grundversorgung im ländlichen Raum. Level 1 soll dabei zukünftig vielmehr einem medizinisch-pflegerischen Zentrum entsprechen, das beispielsweise für eine wohnortnahe Nachsorge nach Eingriffen in Spezialkliniken zuständig ist.
Für die Leitung und Verwaltung dieser Einrichtungen stellt sich Lauterbach nicht zwingend Ärzte/-innen vor, sondern möchte diese Aufgabe vielmehr in die Hände von qualifizierten Pflegefachkräften legen. Dieses Levelsystem könnte zudem eine Reihe von Klinikschließungen und -zusammenlegungen nach sich ziehen, da viele Häuser die angestrebten Anforderungen dann nicht mehr erfüllen können.
Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft
Krankenhausreform – Zukünftige Finanzierung
Bisher dominiert im Gesundheitswesen das Prinzip der Fallpauschalen zur Vergütung der Behandlung von Patienten/-innen. Demnach gibt es für jede Diagnose einen Fixbetrag, unabhängig von Arbeitsumfang und Aufenthaltsdauer im Krankenhaus. Dieses System benachteiligt aber einige Gebiete, wie beispielsweise die Kinderheilkunde oder die Notfallmedizin. In diesen Fachbereichen ist der Arbeitsumfang bei gleicher Diagnose zum Teil wesentlich höher, als auf anderen Stationen.
Lauterbachs Krankenhausreform soll die Relevanz der Fallpauschalen stark verringern und stattdessen mit sogenannten Vorhaltekosten arbeiten. Vorhaltekosten beziehen sich auf die finanziellen Mittel, die nötig sind, um den Betrieb einer Einheit rund um die Uhr aufrecht zu erhalten. Dazu gehören etwa Kosten für Personal, Medizintechnik und das Betreiben einer Notaufnahme.
Demnach soll die Fallpauschale die Finanzierung etwa der Kinder- und Notfallmedizin nur noch zu circa 40 Prozent abdecken. Der Rest hingegen wird durch die Vorhaltekosten bezahlt. Ziel dieses Verfahrens ist es, weniger lukrative Fachgebiete zu entlasten und darüber hinaus einen Anreiz zu schaffen, die durchschnittliche Liegedauer von Patienten/-innen zu verkürzen.
Fallpauschalen
Die Fallpauschalen in Krankenhäuser haben in der Vergangenheit bereits dazu geführt, dass Behandlungen von finanziell lukrativen Erkrankungen, bzw. bestimmte Eingriffe bevorzugt vom Krankenhauspersonal durchgeführt wurden. Eine geringere Gewichtung der Fallpauschale könnte in diesem Punkt zu einer Veränderung führen.
Krankenhausreform – Neue Leistungsgruppen
Die dritte Maßnahme der Krankenhausreform besteht darin, die einzelnen medizinischen Fachgebiete in bestimmte Leistungsgruppen einzuteilen. Das bedeutet, dass Fachabteilungen künftig enger abgegrenzt werden sollen. So wird beispielsweise eine Station der Inneren Medizin in eine Kardiologie, Pulmologie und Gastroenterologie aufgeteilt. Von diesen Fachabteilungen gibt es wiederum mehr als 100 verschiedene, wobei es für jede Abteilung bestimmte Voraussetzungen gibt.
Mit dieser Maßnahme der Krankenhausreform soll sichergestellt werden, dass immer die benötigte Expertise, Ausrüstung und spezialisiertes Personal für Behandlungen zur Verfügung stehen. Weitere Beispiele dafür sind etwa Stroke Units, die sich explizit mit Schlaganfällen befassen, oder zertifizierte Krebszentren. Eine Abrechnung von durchgeführten Behandlungen ist dann nur noch möglich, wenn die entsprechende Einheit im Krankenhaus den Anforderungen der Leistungsgruppe entspricht.
Krankenhausreform – Auswirkungen auf die Pflege
Die im Rahmen der Krankenhausreform entstehenden Zentren der Grundversorgung (Level 1) werden sich überwiegend mit pflegerischen Tätigkeiten befassen. Aus diesem Grund ist geplant, dass ausgebildete Pflegefachkräfte, idealerweise mit akademischen Hintergrund, in diesen Einrichtungen viele der koordinativen und administrativen Aufgaben übernehmen. Dafür wäre es jedoch notwendig, die Handlungsautonomie von Gesundheits- und Krankenpflegern/-innen auszuweiten. Aktuell dürfen Dinge wie der Wechsel in ein Pflegebett, Wundversorgung oder Aufklärungsgespräche nur von Ärzten/-innen durchgeführt beziehungsweise angeordnet werden.
Von einem kompletten Arbeitsplatzverlust auf Seite der Pflege ist durch die eventuelle Zusammenlegung von Kliniken durch die Krankenhausreform nicht auszugehen – dafür ist der Bedarf in diesem Bereich nach wie vor zu hoch. Jedoch könnte es zu notwendigen Wechseln des Arbeitsortes aufgrund von Klinikschließungen oder Zusammenlegungen verschiedener Standorte kommen.
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Krankenhausreform – Fazit
Lauterbachs geplante Krankenhausreform geht den Missstand in der aktuellen Finanzierung medizinischer Leistungen sinnvoll an. Außerdem können das Levelsystem sowie die Leistungsgruppen dem/-r Patienten/-in letztendlich zu Gute kommen, da man sich immer der besten Ausstattung aus materieller und personeller Sicht sicher sein kann. Auch den Handlungsspielraum von Pflegekräften in Richtung leitender Aufgaben auszuweiten, erscheint gewinnbringend. Inwieweit diese Maßnahmen dann aber das Netz der medizinischen Versorgung durch Klinikschließungen ausdünnen werden, bleibt abzuwarten.
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- Vorhaltekosten, https://www.tk.de/... (Abrufdatum: 21.12.2022)
- Lauterbachs Vorschläge für bessere Krankenhäuser, https://www.sueddeutsche.de/... (Abrufdatum: 21.12.2022)
- Lauterbach verspricht „Revolution“, https://www.tagesschau.de/... (Abrufdatum: 21.12.2022)