Für das Pflegestudium soll es eine Vergütung geben. Dies wurde im Zusammenhang mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) beschlossen. In diesem Zusammenhang ist geplant, das Studienfach neu zu organisieren und künftig als duales Studium anzubieten.
Was es genau mit der Pflegestudium-Vergütung auf sich hat und wie die politische Entwicklung bis dahin ausgesehen hat, steht im folgenden Beitrag.
Reformation der Pflege-Ausbildung durch Pflegeberufegesetz
Das Gesetzesvorhaben ist eine Art Reparaturversuch am Pflegeberufegesetz und stellt eine Reaktion auf das bisher nur sehr verhaltene Interesse an dem Studium dar. 2017 hatte der Gesetzgeber das Pflegeberufegesetz beschlossen, um die Pflegeausbildung grundlegend zu reformieren. Zu diesem Zweck wurden die bis dahin getrennten Ausbildungen in der Pflege (Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in) in einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt.
Gleichzeitig wurde das Pflegestudium neu eingeführt – angelegt als mindestens sechssemestriges Studium mit Bachelor-Abschluss, mit der Berufsbezeichnung “Pflegefachfrau / Pflegefachmann” und einem akademischen Grad (z.B. “B.Sc.”). Sowohl Ausbildungen als auch Studium nach dem Pflegeberufegesetz sind seit 2020 möglich. In diesem Jahr starten die ersten Ausgebildeten bzw. Studienabsolventen nach der Neuregelung in den Beruf.
Bisher kaum Interesse am Pflegestudium
Während die neue Pflegeausbildung durchaus auf eine positive Resonanz stieß, war das Interesse am Studium von Anfang an verhalten. 2021 starteten knapp 61.500 Frauen und Männer einer Pflegeausbildung, dagegen immatrikulierten sich nur 500 Studierende erstmals für ein Studium nach dem Pflegeberufegesetz. Das entspricht einer Akademisierungsquote von gerade 0,82 Prozent und ist wenig mehr als Null.
Die Klagen über das mangelnde Interesse am Studiengang Pflege sind daher auch nicht neu. Die fehlende Vergütung ist dabei immer wieder als Manko genannt worden. Bei der generalistischen Pflegeausbildung ist die Ausbildungsvergütung verbindlich vorgeschrieben. Es überrascht daher nicht, dass die vergütete Ausbildung dem nicht-vergüteten Studium oft vorgezogen wird.
Das gilt umso mehr, da Studierende wegen der vorgeschriebenen (bis dato nicht-vergüteten) Praxisanteile im Studium nicht die Möglichkeit hatten, durch Jobs Studienfinanzierung zu betreiben wie ihre Kommilitonen/-innen in anderen Studienfächern.
Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft
Pflegestudium-Vergütung: Finanzierung über Ausgleichsfonds geplant
Um das Pflegestudium beliebter zu machen und einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, soll sich jetzt etwas ändern. Entscheidend ist dabei die Organisation des Pflegestudiums als duales Studium. Die Praxiseinsätze während des Studiums sollen künftig auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung zwischen Hochschule und dem jeweiligen Träger der praktischen Ausbildung stattfinden. Hochschule und Träger stimmen dabei theoretische und praktische Inhalte aufeinander ab.
Die Finanzierung der hochschulischen Pflegeausbildung soll analog zur Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung über Ausgleichsfonds auf Länderebene erfolgen. Diese sind auch für die Vergütung der Studierenden zuständig. Mit entsprechenden Regelungen im Referentenentwurf soll sichergestellt werden, dass Studierende, die sich bereits im Pflegestudium befinden, nicht benachteiligt werden. Vorgesehen ist, dass sie für die Restdauer ihres Studiums nach den neuen Regelungen ebenfalls eine – entsprechend anteilige – Vergütung für ihre Praxiseinsätze erhalten.
Pflegestudium- Vergütung: Inkrafttreten zum Jahresbeginn 2024 geplant
Das PflStudStG soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dazu muss es aber erst von der Bundesregierung beschlossen und parlamentarisch beraten werden. Ob die Neuordnung und Vergütung des Pflegestudiums für mehr Interesse sorgt, bleibt abzuwarten. Der Referentenentwurf kalkuliert mit 3.000 Studierenden über alle Semester hinweg und 1.000 Erstimmatrikulierten. Die tatsächlichen Zahlen heute sind davon jedoch noch weit entfernt.
Passende Stellenangebote für Pflegekräfte
Wer aktuell auf der Suche nach einer Stelle als Pflegefachkraft ist, findet bei Medi-Karriere gibt es zahlreiche Stellenangebote. Hier gibt es beispielsweise Jobs als Altenpfleger/in, Pflegefachkraft-Stellen oder allgemein freie Stellen in der Krankenpflege.
- Pflegeberufegesetz, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 11.04.2023)