Wie von der Pflegekommission im vergangenen Jahr beschlossen, ist der Pflegemindestlohn zum 1. Mai 2023 abermals gestiegen. Damit ist die zweite von insgesamt drei Stufen für höhere Mindestlöhne in der Altenpflege in Kraft getreten. Weitere Lohnerhöhungen sind für Dezember 2023 geplant.
Zweite Stufe zur Anhebung des Pflegemindestlohns in Kraft getreten
Grundlage für die Lohnerhöhung bildet das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelohnverbesserungsgesetz) vom 29. November 2019. Das Gesetz stärkt die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission. Diese setzt sich aus weltlichen und kirchlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern/-innen aus der Pflege zusammen und spricht Empfehlungen für Mindestarbeitsbedingungen wie Mindestlöhne und Urlaub aus. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann diese Vorschläge anschließend durch Rechtsverordnungen verbindlich machen.
Im vergangenen Jahr hatte die Pflegekommission eine Anhebung des Pflegemindestlohns in drei Stufen vorgeschlagen. Die erste Stufe trat zum 1. September 2022 in Kraft. Zum 1. Mai 2023 folgte nun die zweite Stufe. Das Ziel ist es, Pflegeberufe durch bessere Löhne attraktiver zu gestalten.
Pflegefachkraft Stellenangebote
Pflegefachpersonen erhalten nun 17,65 Euro in der Stunde
Der Pflegemindestlohn orientiert sich nach wie vor an der Qualifikation der Mitarbeitenden und steigt nun wie folgt:
- Pflegefachkräfte: von bislang 17,10 Euro auf 17,65 Euro in der Stunde
- Pflegekräfte mit ein- bis zweijähriger Ausbildung: von bislang 14,60 Euro auf 14,90 Euro pro Stunde
- Hilfspersonal ohne Ausbildung: von bislang 13,70 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde
Zugleich erhöht sich der gesetzliche Urlaubsanspruch für Pflegekräfte in Vollzeit von 27 Tage auf 29 Tage im Jahr.
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer/innen in Pflegebetrieben. Pflegekräfte in privaten Haushalten werden hingegen nach dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn bezahlt.
Nächste Lohnerhöhung soll im Dezember erfolgen
Die dritte Stufe und damit die nächste Lohnerhöhung für Beschäftigte in der Pflege ist für den 1. Dezember 2023 angesetzt. Nach derzeitigen Plänen sollen die Mindestlöhne dann wie folgt steigen:
- Pflegefachkräfte: 18,25 Euro pro Stunde – das entspricht einem Grundentgelt von 3.174 Euro monatlich bei einer 40-Stunden-Woche
- Pflegekräfte mit ein- bis zweijähriger Ausbildung: 15,25 Euro pro Stunde, ein Grundentgelt von 2.652 Euro im Monat
- Hilfskräfte: 14,15 Euro pro Stunde, was einem Monatsgrundentgelt von 2.461 Euro entspricht
Passende Stellenangebote für Pflegekräfte
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- Entlohnung in der Pflege, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 02.05.2023)