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Organspende ist ein Thema von großer Bedeutung, das sowohl medizinische als auch ethische Fragen aufwirft. In vielen Ländern herrscht ein Mangel an Spenderorganen, während gleichzeitig Tausende von Menschen auf Transplantationen angewiesen sind, um ihr Leben zu retten oder ihre Lebensqualität zu verbessern.
Die Organspende ermöglicht es, Organe oder Gewebe von einer Person, die entweder im Sterben liegt oder nach ihrem Tod, einem anderen Patienten zur Transplantation zur Verfügung zu stellen. Dieser Akt der Großzügigkeit und des Mitgefühls kann dabei das Leben von Empfängern grundlegend verändern und diesen eine zweite Chance geben. Dennoch gibt es auch kontroverse Fragen im Zusammenhang mit der Organspende, wie beispielsweise die Erteilung der Zustimmung zur Spende, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die faire Verteilung von Organen.
Dieser Artikel erläutert verschiedene Aspekte der Organspende und gibt einen medizinischen und rechtlichen Überblick über das Thema.
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Organspende – Definition
Die Organspende bezeichnet den freiwilligen Akt, bei dem eine Person ein Organ oder auch Gewebe zur Verfügung stellt, um dieses einem anderen Patienten zu transplantieren. Durch die Organspende erhalten Menschen, die an schwerem Organversagen leiden, dabei die Möglichkeit, ein neues Organ zu erhalten und somit ihr Leben zu retten oder ihre Lebensqualität erheblich zu verbessern. Die Spenderorgane können hierbei von lebenden oder verstorbenen Personen stammen.
Die Organspende ist dabei ein komplexer Prozess, der eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Transplantationskoordinatoren und Transplantationszentren erfordert. Es gibt strenge medizinische und ethische Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass Spender und Empfänger optimal versorgt werden und dass Transplantationen gerecht und transparent durchgeführt werden.
Postmortale Spende
Bei der postmortalen Organspende werden Organe von Personen entnommen, die für hirntot erklärt wurden. Der Hirntod tritt ein, wenn alle Hirnfunktionen, einschließlich des Hirnstamms, unwiederbringlich ausgefallen sind. In diesem Fall wird der Körper noch durch medizinische Maßnahmen aufrechterhalten, um die Organe für die Transplantation zu erhalten.
Lebendspende
Bei der Lebendspende werden Organe wie zum Beispiel eine Niere oder Teile der Leber von einem gesunden Spender entnommen und einem Empfänger übertragen. Diese Art der Spende ist in der Regel auf nahe Verwandte oder eng verbundene Personen beschränkt.
Organspende – Voraussetzungen
Die Organspende hat bestimmte medizinische und juristische Voraussetzungen, um sicherzustellen, dass Spender und Empfänger bestmöglich versorgt und ethische Standards eingehalten werden. Ärzte dürfen unter folgenden Voraussetzungen Organe entnehmen und eine Transplantation vornehmen:
- Freiwillige Zustimmung: Die Organspende erfolgt auf freiwilliger Basis. Der potenzielle Spender muss ausdrücklich und freiwillig seine Zustimmung zur Spende geben. In Deutschland wird diese Zustimmung durch eine Registrierung als Organspender oder durch eine ausdrückliche Erklärung dokumentiert.
- Gesunder Zustand: Ein potenzieller Lebendspender muss in guter körperlicher und psychischer Verfassung sein, um die Operation und den damit verbundenen Eingriff zu überstehen. Bei der postmortalen Organspende müssen die Organe zum Zeitpunkt des Todes des Spenders noch ausreichend funktionsfähig sein.
- Hirntod: Bei der postmortalen Organspende muss der Spender durch zwei Fachärzte unabhängig voneinander nach den Richtlinien der Bundesärztekammer für hirntot erklärt worden sein.
- Kompatibilität und Gewebeübereinstimmung: Die Organe müssen mit dem Empfänger kompatibel sein und eine ausreichende Gewebeübereinstimmung aufweisen, um Abstoßungsreaktionen zu minimieren. Dazu werden umfangreiche medizinische Untersuchungen durchgeführt.
- Transplantationsmedizinische Kriterien: Es gelten spezifische medizinische Kriterien für die Organtransplantation, um sicherzustellen, dass der Empfänger von der Transplantation tatsächlich profitiert und eine gute Prognose hat.
Altersbeschränkungen bei der Organspende in Deutschland
Für die Organspende in Deutschland besteht kein Mindestalter. Jedoch liegt die Entscheidung über Zustimmung oder Widerspruch bis zum 14. Lebensjahr bei den Erziehungsberechtigten. Ab 14 Jahren besteht die Möglichkeit, einer Organspende zu widersprechen. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres können potenzielle Spender selbständig einer Organspende zustimmen. Ein Höchstalter zur Spende besteht ebenfalls nicht. Hier zählt vorrangig der Zustand des gespendeten Organs oder Gewebes.
Was spricht für eine Organspende?
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die für eine Organspende sprechen. Sie kann zum Beispiel das Leben von Menschen retten, die an schwerem Organversagen leiden. Durch die Transplantation eines gesunden Organs erhalten diese die Möglichkeit, ihre Gesundheit wiederherzustellen und ein normales, aktives Leben zu führen. Die Organspende kann aber nicht nur Leben retten, sondern auch die Lebensqualität der Empfänger erheblich verbessern. Menschen, die an Organversagen leiden, können durch eine Transplantation oft ihre Symptome und Einschränkungen lindern oder beseitigen und eine höhere Lebensqualität genießen.
Die Organspende ist außerdem ein Akt der Großzügigkeit und des Mitgefühls gegenüber anderen Menschen. Durch die Bereitschaft, Organe zur Verfügung zu stellen, kann man anderen Menschen eine zweite Chance auf ein erfülltes Leben geben und ihnen und ihren Familien Hoffnung schenken. Die Organspende trägt damit zur Stärkung des Gemeinwohls bei, indem sie die Gesundheit und Lebensqualität von Menschen verbessert. Außerdem kann sie den Zusammenhalt und das Vertrauen in die Gemeinschaft fördern, da die Spende zeigt, dass Menschen bereit sind, anderen in schwierigen Situationen zu helfen.
Was spricht gegen eine Organspende?
Obwohl die Organspende viele Vorteile bietet, gibt es auch einige Argumente, die gegen eine Organspende sprechen. Einige Menschen haben beispielsweise ethische Bedenken hinsichtlich der Entnahme von Organen von lebenden oder verstorbenen Spendern. Sie sehen die Organspende möglicherweise als Eingriff in die Integrität des menschlichen Körpers oder als Verletzung postmortaler Rechte. Auch in einigen religiösen Traditionen gibt es unterschiedliche Ansichten zur Organspende. Einige Gläubige sehen die Spende als Akt der Nächstenliebe und des Mitgefühls, während andere religiöse oder kulturelle Bedenken hinsichtlich der Manipulation oder des Eingriffs in den Körper nach dem Tod haben.
Andere Menschen haben möglicherweise ein generelles Misstrauen gegenüber dem Gesundheitssystem oder Zweifel an der Fairness und Transparenz bei der Organverteilung. Sie befürchten, dass Organe möglicherweise nicht gerecht oder entsprechend den Bedürfnissen der Empfänger zugeteilt werden. Ein weiterer Grund gegen die Organspende kann ein Mangel an Informationen sein. Wenn Menschen nicht ausreichend hierüber informiert sind, können Vorurteile, falsche Annahmen oder mangelndes Verständnis zu Zweifeln und Ablehnung führen.
Organspendeausweis – Fragen und Antworten
Um seine Meinung zur Organspende nachvollziehbar auszudrücken, gibt es in Deutschland den Organspendeausweis. Er wird im Todesfall herangezogen und dient den Ärzten/-innen als Leitlinie für den Willen des/-r Patienten/-in. Rund um den Organspendeausweis können sich dabei verschiedene Fragen ergeben. In den nachfolgenden Abschnitten werden daher einige mögliche beantwortet.
Wo kann man einen Organspendeausweis bestellen?
Ein Organspendeausweis kann über verschiedene Wege bestellt oder online heruntergeladen werden. Viele Organisationen und Gesundheitsbehörden, wie zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgS), bieten die Möglichkeit an, einen Spendeausweis online herunterzuladen und auszudrucken. Organspendeausweise können jedoch auch direkt in Apotheken, Arztpraxen oder Krankenhäusern sowie bei örtlichen Gesundheitsämtern oder anderen Behörden angefordert werden.
Muss man einen Organspendeausweis immer dabeihaben?
Es ist nicht zwingend erforderlich, seinen Organspendeausweis immer bei sich zu tragen. Dennoch kann es sinnvoll sein, diesen zum Beispiel im Geldbeutel bei sich zu tragen oder zumindest eine Kopie davon griffbereit zu haben. Dies kann im Notfall nützlich sein, wenn medizinisches Personal oder Angehörige schnell über den Spenderwillen informiert werden müssen. Zukünftig soll es allerdings auch die Möglichkeit geben, sich in einem bundesweiten Online-Register für die Organ- oder Gewebespende zu registrieren und dort den eigenen Willen diesbezüglich festzuhalten. Auf das Register werden dann auch Krankenhäuser Zugriff erhalten.
Kann man die Entscheidung zur Organspende noch einmal rückgängig machen?
Ja, es ist möglich, die Entscheidung zur Organspende jederzeit rückgängig zu machen. Da die Organspende auf freiwilliger Basis erfolgt, hat jeder das Recht, seine Entscheidung zu ändern, wenn sich die persönlichen Umstände oder Überzeugungen ändern.
Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten, eine bereits geäußerte Zustimmung zur Organspende zu widerrufen. Eine mündliche oder schriftliche Widerrufserklärung, ein neuer Organspendeausweis oder ein Registrierungswiderruf sind gängige Wege. Man sollte jedoch sicherheitshalber seine Entscheidung zur Organspende zusätzlich mit engen Vertrauenspersonen teilen, um sicherzustellen, dass im Falle eines Notfalls die eigenen Wünsche bekannt sind.
Wer entscheidet, wenn man keinen Organspendeausweis hat?
Wenn eine Person keinen Organspendeausweis besitzt und keine ausdrückliche Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende dokumentiert wurde, also deren Wille nicht bekannt ist, liegt die Entscheidung letztendlich bei den nächsten Angehörigen. Die behandelnden Ärzte und das medizinische Personal werden daher mit den Angehörigen kommunizieren und den Wunsch des Verstorbenen in Bezug auf die Organspende ermitteln.
Organspende und Patientenverfügung
Organspende und Patientenverfügung sind zwei unterschiedliche Konzepte, die verschiedene Bereiche der medizinischen Versorgung betreffen. Die Organspende bezieht sich hierbei auf die Bereitschaft, nach dem Tod Organe oder Gewebe zu spenden, um anderen Menschen zu helfen. Eine Patientenverfügung hingegen ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünscht oder ablehnt, falls sie nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. In der Patientenverfügung kann man allerdings die eigene Entscheidung hinsichtlich der Organspende festhalten.
Organspende – Ablauf
Der Ablauf einer Organspende umfasst mehrere Schritte und erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen medizinischen Fachleuten und Organisationen. In den meisten Fällen erfolgt eine Organspende nach dem Hirntod des Spenders. Der Hirntod wird dafür zunächst von zwei spezialisierten Ärzten gemäß festgelegten medizinischen Kriterien festgestellt.
Wenn ein Patient als potenzieller Organspender identifiziert wird und dessen Einwilligung zur Organspende vorliegt, folgt eine umfassende medizinische Untersuchung, um die Eignung des Spenders und der Organe für eine Organspende und -transplantation zu überprüfen.
Anschließend werden die Angehörigen des potenziellen Spenders über die Situation, den möglichen Verlauf der Organspende und die Bedeutung dieser informiert. Dann erfolgt die Organentnahme. Je nach Spender und Empfänger können zum Beispiel Herz, Leber, Nieren, Lunge oder Bauchspeicheldrüse entnommen werden. Wichtig ist dabei, dass nur Organe entnommen werden, die hierfür freigegeben wurden. Diese Organe werden dann sorgfältig konserviert und für den Transport vorbereitet.
Die Verteilung der Organe erfolgt nach bestimmten Kriterien und in enger Zusammenarbeit mit Organvermittlungsstellen oder nationalen Transplantationsorganisationen. Die Transplantation selbst wird von einem spezialisierten Transplantationsteam durchgeführt, das die Organe in die Empfänger implantiert. Nach der Transplantation werden sowohl die Spenderfamilie als auch die Empfänger von medizinischen bzw. psychologischen Fachleuten betreut.
Organspende – Wer bekommt ein Organ?
Die Zuweisung von Organen erfolgt durch spezialisierte Organvermittlungsstellen oder nationale Transplantationsorganisationen. Die genauen Verteilungsrichtlinien können variieren, im Allgemeinen werden aber folgende Faktoren berücksichtigt:
- Medizinische Dringlichkeit: Die Dringlichkeit des Transplantationsbedarfs wird anhand verschiedener Faktoren bewertet, wie zum Beispiel dem Schweregrad der Erkrankung, dem allgemeinen Gesundheitszustand des Empfängers und der Erfolgsaussicht der Transplantation.
- Gewebeübereinstimmung: Die Gewebeübereinstimmung zwischen Spender und Empfänger spielt eine wichtige Rolle, um Abstoßungsreaktionen zu minimieren und die Erfolgschancen der Transplantation zu erhöhen. Hierbei werden Faktoren wie die Blutgruppe, das Gewebetyping und andere immunologische Merkmale berücksichtigt.
- Wartezeit: Die Zeit, die ein Patient bereits auf der Transplantations-Warteliste verbracht hat, kann ebenfalls in die Entscheidung einfließen.
- Geografische Faktoren: In einigen Fällen werden auch geografische Kriterien berücksichtigt, um sicherzustellen, dass Organe in angemessener Zeit und unter Berücksichtigung der Organtransportdauer zu den Empfängern gelangen.
Der Bedarf an verfügbaren Organen ist weltweit deutlich größer als das Angebot. Tausende von Menschen warten auf der Transplantations-Warteliste auf ein Spenderorgan. Die Wartezeiten können von wenigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren reichen.
Organspende – Gesetzgebung in Deutschland
Die Gesetzgebung zur Organspende in Deutschland basiert auf dem Transplantationsgesetz (TPG) und wird durch weitere Verordnungen und Richtlinien ergänzt. Hier gilt das Prinzip der Zustimmung zur Organspende; das heißt dass eine Organentnahme nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Spenders erlaubt ist.
Jeder Bürgerin hat das Recht, seine Entscheidung zur Organspende selbst festzulegen. Es besteht hierzu die Möglichkeit, einen Organspendeausweis auszufüllen oder die Entscheidung in anderer schriftlicher Form festzuhalten. Der Organspendeausweis enthält die Optionen „Ja“ zur Zustimmung, „Nein“ zur Ablehnung oder „Entscheidung der Angehörigen“ bei fehlender eigener Entscheidung.
Seit dem 1. November 2012 ist über das „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ außerdem eine regelmäßige Aufklärung der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende vorgesehen. Daneben ist zum 1. März 2022 eine Gesetzesänderung zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft getreten, welche unter anderem die Umsetzung des Patientenwillens verbessern soll. Demnach besteht in Deutschland zukünftig die Möglichkeit, sich in ein zentrales staatliches Organspende-Register eintragen zu lassen, welches aktuell jedoch noch vorbereitet wird.
Wenn keine eigene Entscheidung zur Organspende vorliegt, müssen die Angehörigen in die Entscheidung einbezogen werden. Ihre Zustimmung oder Ablehnung hat in diesem Fall eine entscheidende Bedeutung. Wichtig ist dabei der (mutmaßliche) Wille des potenziellen Spenders.
Das TPG sorgt durch konkrete Maßnahmen und die Benennung von Instanzen weiterhin auch für einen kontrollierten, transparenten und sicheren Spendeprozess. In für Organspende qualifizierten Krankenhäusern muss es daher beispielsweise Transplantationsbeauftragte geben, die für die Aufklärung, Beratung und Koordination im Zusammenhang mit der Organspende verantwortlich sind. Sie müssen sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und der Wille des Spenders respektiert wird. Geregelt sind durch das Gesetz außerdem Verbote und Straftatbestände, wie zum Beispiel der Organ- oder Gewebehandel.
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Häufige Fragen
- Was ist die Widerspruchslösung bei der Organspende?
- Was ist der Ablauf einer Organspende?
- In welchem Gesetz wird die Organspende in Deutschland geregelt?
- Was ist die Altersgrenze bei der Organspende?
Die Widerspruchslösung ist ein Ansatz in der Organspende-Gesetzgebung, der in einigen Ländern angewendet wird. Im Gegensatz zur in Deutschland geltenden Zustimmungslösung legt die Widerspruchslösung fest, dass jeder automatisch als potenzieller Organspender gilt, es sei denn, er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Konkret bedeutet dies, dass Organe von verstorbenen Personen entnommen werden können, sofern keine ausdrückliche Ablehnung der Organspende vorliegt. Es wird erwartet, dass die Menschen aktiv widersprechen, wenn sie nicht als Organspender infrage kommen möchten. Der Widerspruch kann in Form eines offiziellen Widerspruchsdokuments oder anderer schriftlicher Erklärungen festgehalten werden.
Der Ablauf einer Organspende umfasst mehrere Schritte und erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen medizinischen Fachleuten und Organisationen. Der Ablauf einer Organspende erfolgt in der Regel in folgenden Schritten: Feststellung des Hirntods, Identifikation eines potenziellen Spenders, Einwilligung und Information, medizinische Test zur Überprüfung der Eignung, Organentnahme sowie Organkonservierung und -transport, Organverteilung und -transplantation sowie Nachbetreuung.
Die Organspende wird in Deutschland im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Das Transplantationsgesetz trat am 1. Dezember 1997 in Kraft und wurde mehrfach aktualisiert, um verschiedene Aspekte der Organspende und Transplantation zu berücksichtigen. Das TPG enthält unter anderem rechtliche Bestimmungen und Regelungen für die Durchführung von Organspenden sowie den Schutz der Rechte und Interessen aller beteiligten Parteien, einschließlich der Spender, Empfänger und deren Angehörigen.
In Deutschland gibt es keine explizite Altersgrenze für die Organspende. Grundsätzlich kann jeder Mensch, unabhängig vom Alter, potenzielle Organspender sein. Die Eignung eines Organs für eine Transplantation hängt vielmehr von der individuellen Gesundheit des Spenders und der Qualität des Organs ab. Es gibt jedoch Faktoren, die das Potenzial eines älteren Spenders beeinflussen können, wie zum Beispiel das Vorliegen von Begleiterkrankungen oder die generelle körperliche Verfassung. In einigen Fällen können Organe älterer Spender aufgrund ihres Zustands oder ihrer Qualität daher möglicherweise nicht für eine Transplantation geeignet sein.
- Barmer, Organspende in Deutschland, https://www.barmer.de/... (Abrufdatum: 04.07.2023)
- Tag der Organspende, Informationen über Organspende, https://www.tagderorganspende.de/... (Abrufdatum: 04.07.2023)
- DSO, Deutsche Stiftung Organtransplantation, https://dso.de/... (Abrufdatum: 04.07.2023)
- NDR, Organspende, https://www.ndr.de/... (Abrufdatum: 19.07.2023)
- Bundesministerium für Gesundheit, Entscheidungslösung bei der Organspende tritt in Kraft, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 19.07.2023)