Fehlendes Personal, Mängel in der Versorgung und finanzielle Notlagen in deutschen Krankenhäusern machen schon seit geraumer Zeit deutlich, dass es einer Krankenhaus-Reform bedarf. Aus diesem Grund beschäftigt sich die Politik bereits seit Monaten mit der Suche nach Lösungen für eine Besserung. Am 10. Juli 2023 kam es nun in Berlin zu einer Einigung bezüglich der Krankenhaus-Reform. Hierzu haben sich die Gesundheitsminister/-innen, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Fraktion der Ampel-Koalition zusammengeschlossen und konkrete Eckpunkte für einen Gesetzentwurf beschlossen. Bleibt dabei alles im zeitlich geplanten Rahmen, soll das entsprechende Gesetz, laut Lauterbach, dann am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Der folgende Beitrag stellt die drei primären Eckpunkte übersichtlich vor und geht darauf ein, inwiefern diese eine Reform der Krankenhäuser ermöglichen.
Einigung zur Krankenhaus-Reform – Abkehr von Fallpauschalen
Die bisherige Praxis der Fallpauschalen, bei welcher Krankenhäuser für jede erbrachte Behandlung eine fixe Vergütung erhielten, soll nun einem innovativen System sogenannter Vorhaltepauschalen weichen. Durch die Einführung der Vorhaltepauschalen erhalten die benötigten Kliniken dann eine Art Existenzgarantie, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl de durchgeführten Behandlungen. Hierdurch erhofft man sich, die Kliniken vom hohen ökonomischen Druck zu befreien und den Fokus auf die medizinische Versorgung zu legen.
Besonders diese Veränderung bedeutet für Pflegefachkräfte eine Entastung. Statt auf ständig überfüllten Stationen zu arbeiten, können sie sich ab dem kommenden Jahr wieder vermehrt auf die einzelnen Patienten/-innen konzentrieren.
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Einigung zur Krankenhaus-Reform – Mehr Transparenz
Ein weiterer wichtiger Punkt der Krankenhaus-Reform ist die geplante Zunahme an Transparenz. So soll den Patienten/-innen in Zukunft klar ersichtlich sein, welche Krankenhäuser welche Leistungen zu welcher Qualität anbieten. Hierzu möchte der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen eigenständigen Gesetzentwurf vorbringen.
Einigung zur Krankenhaus-Reform – Qualität über Quantität
Grundsätzlich ist das Ziel der Krankenhaus-Reform in jeder Hinsicht die Qualität der medizinischen Versorgung über eine aus finanziellen Gründen notwendige Qualität zu stellen. Aus diesem Grund sollen bestimmte Leistungen nicht mehr überall, sondern primär in spezialisierten Zentren angeboten werden. Dies ermöglicht eine gezieltere Zuweisung von Ressourcen und Fachexpertise, was sich dann wiederum positiv auf die Behandlungsergebnisse auswirken könnte.
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- Einigung bei Krankenhaus-Reform, https://www.focus.de/... (Abrufdatum: 03.08.2023)
- Krankenhausreform Eckpunkte, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 03.08.2023)
- Krankenhausreform Einigung, https://www.tagesschau.de/... (Abrufdatum: 03.08.2023)