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Der Pflegebonus 2023 stellt eine bedeutende Maßnahme dar, um die herausragende Arbeit der Pflegekräfte zu würdigen. In Zeiten von gesundheitlichen Herausforderungen, wie sie insbesondere während der COVID-19-Pandemie aufgetreten sind, haben Pflegefachkräfte in der Gesundheitsbranche eine immense Verantwortung übernommen. Der Pflegebonus 2023 soll nicht nur als Anerkennung für ihre harte Arbeit dienen, sondern auch als finanzielle Unterstützung in einer Zeit, in der der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften so dringend ist.
In diesem Überblick werden die wichtigsten Aspekte des Pflegebonus 2023 beleuchtet, einschließlich seiner Voraussetzungen, Höhe und der Art, wie er verteilt wird.
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Was ist der Pflegebonus 2023?
Der Pflegebonus 2023 ist eine Corona-Prämie für Pflegekräfte, die im Jahr 2022 vom Bundesrat beschlossen und genehmigt wurde. Sie dient dazu, die außergewöhnlichen Leistungen dieser Berufsgruppe anzuerkennen und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu bieten. Die finanziellen Mittel für den Pflegebonus werden von der Bundesregierung bereitgestellt. Die Auszahlung dieser Sonderzahlung erfolgt automatisch an Pflegekräfte, sofern die nachfolgenden relevanten Kriterien erfüllt sind.
Pflegebonus 2023 – Wer hat Anspruch?
In der Altenpflege, ambulanten Pflege und in Kliniken haben sämtliche Mitarbeiter/innen Anspruch auf den Pflegebonus. Dies schließt Angestellte in Teil- und Vollzeit, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer/innen im Freiwilligen Sozialen Jahr, Minijobber/innen und weitere Beschäftigte ein. Für jede dieser Gruppen gelten unterschiedliche Voraussetzungen, und die Höhe des Pflegebonus variiert je nach Tätigkeitsbereich.
Um bis Ende 2022 Anspruch auf den Pflegebonus zu haben, muss man mindestens drei Monate in einem Pflegeheim zwischen November 2020 und Juni 2022 angestellt gewesen sein. Vollzeitbeschäftigte in diesem Sektor erhalten den Höchstbetrag von 550 Euro. Für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte wird die Auszahlung entsprechend der gearbeiteten Stunden gestaffelt.
Pflegebonus 2023 – Voraussetzungen
Grundsätzlich erhalten Krankenhäuser, die im letzten Jahr mehr als zehn Corona-Infizierte behandelt haben, die finanziellen Mittel zur Auszahlung des Pflegebonus. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um schwerwiegende Verläufe handeln muss, bei denen die Patienten/-innen mehr als 48 Stunden lang beatmet wurden. Insgesamt sind 873 Krankenhäuser von dieser Regelung betroffen. Um den besonders hohen Aufwand angemessen anzuerkennen, sollen die Prämien für Intensivpflegekräfte 1,5-fach höher ausfallen.
In den Krankenhäusern wird der Bonus an Pflegefachkräfte ausgezahlt, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und als Intensivpflegefachkräfte tätig waren. Diese Pflegekräfte müssen im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage eine Anstellung in einem der betroffenen Krankenhäuser gehabt haben.
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Pflegebonus 2023 – Auszahlung
Die Prämie für Pflegekräfte ist von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Die Höhe dieser Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Darunter fallen die Art der beruflichen Tätigkeit und das Bundesland, in dem man arbeitet. Grundsätzlich gelten folgende Richtlinien:
- Vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte können einen Bonus von bis zu 550 Euro erhalten.
- Mitarbeiter/innen, die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit in direkter Pflege oder Betreuung verbringen, haben Anspruch auf bis zu 370 Euro. Hierunter fallen z.B. Personen in administrativen Positionen, in der Haustechnik oder in der Küche.
- Auszubildende in der Pflege können bis zu 330 Euro als Prämie erhalten.
- Helfer/innen im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) können mit einer Bonuszahlung von etwa 60 Euro rechnen.
- Andere Beschäftigte, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, haben die Möglichkeit, einen Bonus von bis zu 190 Euro zu erhalten.
Tarifergebnisse 2023 im Überblick
Insgesamt gewährt die Regierung eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro pro Pflegefachkraft. Sie erhalten im Juni 2023 eine Sonderzahlung von 1.240 Euro, während der Restbetrag von 1.760 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024 durch monatliche Sonderzahlungen von jeweils 220 Euro stufenweise ausgezahlt wird.
Für Auszubildende, Praktikanten/-innen und Studierende in der Pflege wird eine abweichende steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 1.500 Euro festgelegt. Im Juni 2023 erhalten Nachwuchskräfte eine Sonderzahlung von 620 Euro, während der Restbetrag von 880 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024 in monatlichen Raten von jeweils 110 Euro ausgezahlt wird.
Außerdem gibt es ab dem 1. Januar 2024 eine Erhöhung der Tabellenentgelte. Zuerst erfolgt eine Anhebung um einen Sockelbetrag von 200 Euro, gefolgt von einer zusätzlichen Steigerung um 5,5 Prozent. Der Mindestbetrag der Erhöhung wurde auf insgesamt 340 Euro brutto festgesetzt. Die Ausbildungsentgelte für Auszubildende im Bereich Pflege steigen ab dem 1. März 2024 monatlich um 150 Euro.
Für Mitarbeiter/innen im Gesundheitswesen, insbesondere in kommunalen Krankenhäusern, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, wird eine Zusatzvereinbarung getroffen. Diese sieht vor, dass unabhängig von ihrem aktuellen Erfahrungsstufenstatus ein zusätzlich höheres Entgelt von ein bis zwei Stufen gewährt wird. Der Tarifvertrag tritt mit einer Laufzeit von 24 Monaten rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.
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- Bonus für die Pflege, https://www.bundesregierung.de/... (Abrufdatum: 12.10.2023)
- Was ist der steuerfreie Pflegebonus? https://www.tk.de/... (Abrufdatum: 12.10.2023)
- Pflegebonus, https://www.aok.de/... (Abrufdatum: 12.10.2023)
- Corona-Bonus, https://oeffentlicher-dienst-news.de/... (Abrufdatum: 12.10.2023)