Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wächst. Und mit ihr auch der Bedarf an Leistungen aus der Pflegeversicherung. Welche und wie viele Leistungen übernommen werden, hängt von dem Pflegegrad der Person ab. Dieser gibt das Ausmaß der Beeinträchtigung und den Pflegebedarf an. Ihn zu bestimmen, ist Aufgabe vom pflegefachlichen Gutachter/innen (auch Pflegegutachter/innen genannt). Sie begutachten im Auftrag der Versicherungen pflegebedürftige Personen und/oder Pflegedienstleistungen in entsprechenden Einrichtungen.
Was macht man als pflegefachliche/r Gutachter/in?
Die meisten pflegefachlichen Gutachter/innen erstellen Gutachten zur Pflegebedürftigkeit von Personen. Auf deren Basis wird entschieden, ob und in welchem Ausmaß (Pflegegrad) die begutachtete Person pflegebedürftig ist. Pflegefachliche Gutachter/innen können jedoch auch beratend tätig sein oder zur Begutachtung von Pflegedienstleistungen in Einrichtungen eingesetzt werden.
Die Entstehung des Berufs der pflegefachlichen Gutachter/in
Der Beruf existiert in Deutschland seit der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes im Jahr 1995. Mit diesem Gesetz wurde die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung etabliert, und die Aufgabe besteht darin, die Pflegebedürftigkeit von Versicherten zu bewerten und den Leistungsanspruch zu ermitteln. Die Gutachter/innen spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung angemessener Pflegeleistungen für pflegebedürftige Menschen in Deutschland.
Wie läuft die Ausbildung als pflegefachliche/r Gutachter/in ab?
Bei der Ausbildung als PG (pflegefachlichen Gutachter/in) handelt es sich um eine Weiterbildung, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung absolviert werden kann. Sie ist jedoch nicht gesetzlich geregelt, deshalb können Voraussetzungen, Dauer, Aufbau und Inhalte je nach Anbieter variieren. Die folgenden Informationen liefern eine grobe Orientierung und erste Anhaltspunkte. Wer sich für ein konkretes Weiterbildungsangebot interessiert, findet alle Details bei dem jeweiligen Anbieter.
Voraussetzungen für die Weiterbildung
Die Grundvoraussetzung für die Weiterbildung als PG ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im Pflegebereich und (in der Regel mehrjährige) vorhandene Berufserfahrung. Beispiele für geeignete Ausbildungen sind Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/innen. Die Dauer der bereits vorhandenen Berufserfahrung schwankt üblicherweise zwischen zwei und fünf Jahren, wobei teilweise zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Festanstellung unterschieden wird. Einige Anbieter setzen ein Mindestalter von 25 Jahren voraus und/oder bestimmte Weiterbildungen im Bereich der Pflege.
Dauer und Aufbau der Weiterbildung
Die Weiterbildung als PG dauert – je nach Anbieter – zwischen 1 und 1,5 Jahren. Sie kann in einigen Fällen berufsbegleitend absolviert werden, wobei die Seminare dann hauptsächlich abends und/oder am Wochenende stattfinden oder komplett als Fernstudium angeboten werden. Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt über eine Prüfung, die in ihrer Form ebenfalls variieren kann (z. B. exemplarisches Gutachten).
Inhalte der Weiterbildung als pflegefachliche/r Gutachter/in
Zu den Inhalten der Weiterbildung gehören unter anderem folgende Themen:
- Berufliche Grundlagen, Pflegephilosophie
- Richtlinien des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- Allgemeine und pflegefachliche Begutachtungsinstrumente
- Grundlagen der Betriebswirtschaft
- Grundlagen Zivil-, Straf-, Sozial- und Steuerrecht
- Moderation, Gesprächsführung
- Dokumentenanalyse
- Durchführung von Begutachtungen
- wissenschaftliche Analyse und Erstellung von Gutachten
- Qualitätssicherung
Was verdient man in der Weiterbildung?
Die Weiterbildung wird nicht vergütet, sie ist kostenpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Arbeitsamt oder der Arbeitgeber (zumindest anteilig) diese Kosten.
Passt die Weiterbildung als pflegefachliche/r Gutachter/in zu mir?
Die Ausbildung als pflegefachliche/r Gutachter/in könnte die richtige Wahl sein, wenn:
- Interesse an der Beurteilung und Bewertung von Pflegeleistungen und Gesundheitszuständen besteht
- die Fähigkeit vorhanden ist, komplexe medizinische Unterlagen und Pflegedokumentationen zu verstehen und zu analysieren
- Freude daran besteht, evidenzbasierte Entscheidungen zu treffen, um die bestmögliche Pflegequalität sicherzustellen
Auf der anderen Seite könnte die Tätigkeit als pflegefachliche/r Gutachter/in nicht die richtige Wahl sein, wenn:
- wenig Interesse an der Pflegequalität und Gesundheitsbewertungen besteht
- Schwierigkeiten bei der Analyse von medizinischen Dokumenten und Pflegeprozessen auftreten
- die berufliche Aufgabe nicht den persönlichen Neigungen oder Interessen entspricht
Anforderungen an pflegefachliche Gutachter/innen
Neben Weiterbildung sind klare Persönlichkeitseigenschaften unerlässlich. Gutachter/innen sollten präzise, strukturiert und sachlich arbeiten, Emotionen vermeiden und formale Rahmenbedingungen einhalten. Soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen im Gespräch sind wichtig, doch Gutachten sollten allein anhand der Kriterien erstellt werden. Die fachliche Unabhängigkeit ist gesetzlich verankert, wodurch Einhaltung von Rechtsvorschriften und pflegefachlichen Standards erforderlich ist.
Wie sieht der Berufsalltag als pflegefachliche/r Gutachter/in aus?
In Abhängigkeit von dem jeweiligen Arbeitsbereich kann der Berufsalltag vom pflegefachlichen Gutachter/innen unterschiedlich aussehen. Ihre wesentlichen Aufgaben bestehen – je nach Einsatzbereich – in der Begutachtung von pflegebedürftigen Personen, in der Beratung von Angehörigen oder in der Qualitätssicherung von Pflegedienstleistungen und -einrichtungen.
Aufgaben als pflegefachliche/r Gutachter/in
Im Auftrag des medizinischen Dienstes der Krankenkassen tätige pflegefachliche Gutachter/innen haben die Aufgabe, ein Gutachten über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit von Personen zu erstellen. Dafür müssen sie erfahren, welche Tätigkeiten die betroffene Person in den verschiedenen Bereichen des alltäglichen Lebens noch allein bewältigen kann und wobei sie Hilfe benötigt. Dazu führen sie Gespräche mit der pflegebedürftigen Person und ihren Angehörigen und vergeben Punkte für die einzelnen Bereiche, die als Grundlage für die Einstufung in Pflegegrade dienen. Pflegefachliche Gutachter/innen können auch im Auftrag von Krankenversicherungen oder Sozialgerichten eingesetzt werden, wenn es Unstimmigkeiten über die Einstufung in einen Pflegegrad gibt.
Freiberuflich tätige pflegefachliche Gutachter/innen können auch beratend tätig sein und pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen über ihre Rechte zu informieren.
Darüber hinaus gibt es auch Pflegesachverständige, die nicht die Pflegebedürftigkeit, sondern die Qualität von Pflegedienstleistungen von ambulanten Pflegediensten, in Pflegeheimen oder Krankenhäusern begutachten.
Wo kann man als pflegefachliche/r Gutachter/in arbeiten?
Als Arbeitgeber kommen Krankenkassen, Krankenhäuser und (mobile oder stationäre) Pflegeeinrichtungen infrage. Anstellungen im öffentlichen Dienst oder im Gericht sind ebenso möglich wie eine freiberufliche Tätigkeit.
Pflegefachliche/r Gutachter/in Stellenangebote
Arbeitszeiten als pflegefachliche/r Gutachter/in
Angestellte pflegefachliche Gutachter/innen gelten üblicherweise die regulären Bürozeiten (Montag bis Freitag 8-17 Uhr) als Arbeitszeiten. Vor-Ort-Begutachtungen und Hausbesuche können jedoch in Einzelfällen auch mal abends oder am Wochenende stattfinden. Selten, wenn auch theoretisch möglich, sind Bereitschaftsdienste. Freiberuflich Tätige haben oft generell flexiblere Arbeitszeiten, um sich besser nach den Bedürfnissen ihrer Kundschaft richten zu können.
Was verdient man als pflegefachliche/r Gutachter/in?
Das Gehalt hängt unter anderem davon ab, ob man als pflegefachliche/r Gutachter/in angestellt oder freiberuflich tätig ist und variiert natürlich auch je nach Einsatzbereich und Arbeitgeber. Im öffentlichen Dienst ist mit einem Monatsgehalt in Höhe von 3.000 Euro bis 3.500 Euro brutto zu rechnen. Je nach Arbeitgeber können Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen unterschiedliche Gehälter bieten. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit kann das Gehalt erheblich schwanken.
Welche Berufsperspektiven hat man als pflegefachliche/r Gutachter/in?
Wie bei allen Berufen im Gesundheitswesen sind auch im Bereich der Pflege und Pflegebegutachtung Fachkräfte gefragt. Dementsprechend gut sind die Berufsperspektiven für pflegefachliche Gutachter/innen – vor allem, wenn sie bereits über umfangreiches Know-how und mehrjährige Berufserfahrung verfügen und ein großes Interesse daran haben, sich ständig weiterzubilden, um auf dem neuesten Stand der Entwicklungen zu bleiben.
Weiterbildung und Fortbildung
Um die Fachkenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten, die eigenen Kompetenzen zu erweitern und sich gegebenenfalls zu spezialisieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich als Pflegegutachter/in weiterzubilden. Dazu gehören unter anderem:
- Spezialisierungen auf bestimmte Bereiche wie zum Beispiel gerontopsychiatrische oder pädiatrische Pflege
- Kurse zur Vertiefung der Kenntnisse in juristischen Themen und ethischen Fragestellungen
- Fortbildungen in Qualitätsmanagement und -sicherung in der Pflege
- Schulungen in Kommunikationsfähigkeit, Beratungskompetenz oder Konfliktmanagement
- Kurse zu Anwendung neuer Technologien und Software
Darüber hinaus müssen pflegefachliche Gutachter/innen dafür sorgen, dass sie stets über die aktuell gültigen Begutachtungsrichtlinien und -verfahren informiert sind und Veränderungen umgehend in ihre Arbeit einbeziehen.
Berufsperspektiven und Zukunftsaussichten
Angesichts der zunehmenden Alterung der Bevölkerung (demografischer Wandel) wird auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen in Zukunft weiter steigen. Damit steigt auch die Nachfrage nach Pflegedienstleistungen und der Bedarf an pflegefachlichen Begutachtungen zur Ermittlung des Pflegegrads. Mit veränderten Bedürfnissen und Erwartungen entwickeln und ändern sich auch die Pflege-Ansätze, die von der Expertise und Erfahrung von Gutachter/innen profitieren.
Darüber hinaus stellen sie eine wichtige Säule für die Sicherung der Pflegequalität und Patientensicherheit dar, deren Bedeutung immer größer wird. Aufgrund der hohen Vielfalt und Flexibilität des Berufsbildes und der wachsenden Anerkennung der Tätigkeit sind die Berufsperspektiven und Zukunftsaussichten vom pflegefachlichen Gutachter/innen sehr gut.
Wie findet man passende Jobs als pflegefachliche/r Gutachter/in?
Wer derzeit auf der Suche nach einem passenden Stellenangebot im Bereich Pflege ist, findet bei Medi-Karriere eine große Auswahl. Hier findet man beispielsweise zahlreiche pflegefachliche Gutachter/innen-Jobs, Krankenpfleger/innen Stellenangebote und Jobs für Altenpfleger/innen.