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Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder gilt der Tarifvertrag TV-L. Er fungiert als Manteltarifvertrag und regelt Arbeitsbestimmungen und Gehälter der unterschiedlichsten Berufsgruppen – auch im Gesundheitswesen, Krankenhaus und Pflegeberuf. In der höchsten Entgeltgruppe können Pflegekräfte auf Gehaltsstufe 6 beispielsweise einen Maximalwert von 6.324 Euro Bruttogehalt monatlich verdienen.
Mehr Infos zum Tarifvertrag, den aktuellen Forderungen der Gewerkschaften und den Gehältern finden sich im folgenden Artikel.
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TV-L – Definition
Der TV-L ist ein Manteltarifvertrag ähnlich dem TVöD, der für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst der Länder (Ausnahme: Hessen, hier gilt der TV-H) gilt. Darunter fallen alle Tarifbeschäftigten, die Mitglied in der vertragsschließenden Gewerkschaft, sowie Arbeitgeber, die Mitglied im vertragsschließenden Arbeitgeberverband (Tarifgemeinschaft deutscher Länder, TdL) sind. Für diese Gruppen ist der TV-L nicht nur ein Gehaltsvertrag, sondern deckt auch Vorgaben zu Arbeitsbedingungen, Urlaubstagen, Kündigungsfristen und mehr ab.
Für die Arbeitskräfte in Pflegeberufen gilt ein eigener Teil des Tarifvertrags, der TV-L KR.
TV-L – Tarifverhandlungen 2023
Seit dem 11.Oktober 2023 liegen die Forderungen der Gewerkschaften für die Tarifrunde 2023 vor. Teil dessen ist, über den Zeitraum von zwölf Monaten eine Gehaltserhöhung um 10,5 Prozent, mindestens aber um 500 Euro. Auszubildende sollen laut Forderungen von einer Erhöhung um 200 Euro profitieren. Darüber hinaus fordern Arbeitnehmer/innen einen Zulage um 300 Euro für Beschäftigte in Berlin, Bremen und Hamburg. Seitens der Arbeitgeber hat die TdL bislang die Forderungen abgelehnt – sie wären nicht finanzierbar. Trotz Warnstreiks gab es bislang (Stand: 21. November 2023) kein Gegenangebot. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 07. Dezember statt.
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TV-L – Manteltarifvertrag
Der TV-L regelt die Bestimmungen für Urlaubstage, Kündigungsfristen, Prüfungsordnungen und Wochenarbeitszeiten für die verschiedensten Berufsgruppen und Bundesländer. Für Beschäftigte im Pflegedienst – unter die alle Pflegefachkräfte, aber auch beispielsweise Hebammen, Operationstechnische Assistenten/-innen oder Anästhesietechnische Assistenten/-innen fallen – gilt der Abschnitt IV des Mantertarifvertrags. Hier finden sich auch Zulagen für die verschiedenen Berufsgruppen sowie die Eingruppierungen in Entgeltgruppen.
Entgelttabelle 2023
Das Gehalt nach TV-L richtet sich nach der Entgeltgruppe und -Stufe. Für erstere sind dabei feste Gruppen definiert, zwischen denen man durch Beförderung oder Erweiterung des Verantwortungsbereichs aufsteigen kann. Die Entgeltstufen sind von der jeweiligen Berufserfahrung (Jahre, die im Job gearbeitet wurden) abhängig. Die folgende TV-L-Tabelle zeigt die Entgelder für Pflegepersonal im Zeitraum 2022 bis 2023.
Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
KR 17 | – | 4.720 € | 4.885 € | 5.416 € | 5.976 € | 6.324 € |
KR 16 | – | 4.610 € | 4.772 € | 5.294 € | 5.902 € | 6.171 € |
KR 15 | – | 4.511 € | 4.659 € | 5.029 € | 5.472 € | 5.641 € |
KR 14 | – | 4.402 € | 4.547 € | 4.907 € | 5.398 € | 5.487 € |
KR 13 | – | 4.293 € | 4.434 € | 4.786 € | 5.040 € | 5.105 € |
KR 12 | – | 4.078 € | 4.208 € | 4.543 € | 4.748 € | 4.843 € |
KR 11 | – | 3.857 € | 3.983 € | 4.299 € | 4.509 € | 4.604 € |
KR 10 | – | 3.638 € | 3.757 € | 4.092 € | 4.253 € | 4.354 € |
KR 9 | – | 3.459 € | 3.638 € | 3.757 € | 3.984 € | 4.080 € |
KR 8 | – | 3.183 € | 3.338 € | 3.537 € | 3.697 € | 3.920 € |
KR 7 | – | 3.000 € | 3.183 € | 3.465 € | 3.606 € | 3.751 € |
KR 6 | 2.514 € | 2.690 € | 2.859 € | 3.218 € | 3.310 € | 3.479 € |
KR 5 | 2.409 € | 2.648 € | 2.718 € | 2.831 € | 2.915 € | 3.114 € |
*Werte gerundet
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- TV-L Tarifrunde 2023, https://www.haufe.de/... (Abrufdatum: 24.11.2023)
- TV-L, https://www.tdl-online.de/... (Abrufdatum: 24.11.2023)