Um mehr Menschen für ein Pflegestudium zu begeistern, hat der Bundesrat am 24. November 2023 mit Zustimmung zum Pflegestudiumsstärkungsgesetz eine Pflegestudium-Vergütung ermöglicht. Dies ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Akademisierung des Pflegeberufs.
Was das nun genau für Pflege-Studierende bedeutet, beschreibt der folgende Beitrag.
Finanzielle Absicherung für Pflege-Studierende
Die Gewährung eines Pflegestudium-Gehalts honoriert die tägliche Arbeit der Studierenden. Zudem wird ihnen ermöglicht, sich vor dem Hintergrund der finanziellen Absicherung noch mehr auf ihre Studieninhalte zu konzentrieren.
Der Referentenentwurf des Gesetzes war bereits im April 2023 vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt und schließlich am 19. Oktober vom Bundestag verabschiedet worden. Der Hintergrund ist die – entgegen der bestehenden Pflege-Ausbildungslöhne – bislang fehlende Vergütung des Studiums. Dabei umfasst dieses genau wie die Ausbildung viele praktische Einheiten.
Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft
Duales Pflegestudium mit Ausbildungsvertrag
Die Pflegestudium-Vergütung im praktischen Studienabschnitt erfolgt künftig durch Integration der Finanzierung in das Finanzierungssystem der Pflegeausbildung. Hierzu wird das Hochschulstudium in ein duales Studium umgestaltet und ein Ausbildungsvertrag geschlossen.
Das Pflegestudium-Gehalt wird während der gesamten Studiendauer ausgezahlt. Aktuell Studierende erhalten es für alle künftigen Semester. Eine rückwirkende Vergütung bereits absolvierter Studienanteile ist allerdings nicht möglich.
Im Übrigen widmet sich das Pflegestudiumsstärkungsgesetz weiteren wichtigen Fragestellungen. So wurde etwa die Anzahl der Kinderkrankentage pro Elternteil auf fünfzehn statt bisher zehn Tage im Studienjahr gesteigert. Zudem wurde das Anerkennungsverfahren ausländischer Studienabschlüsse in der Pflege vereinfacht.
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- Reform der Pflegeausbildung, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 28.11.2023)