Inhaltsverzeichnis
Wer bekommt die Inflationsprämie in der Pflege? Die Ausgleichszahlung kommt – das ist beschlossene Sache. Um die aktuelle Krisensituation mit ihren steigenden Preisen besser bewältigen zu können, wurden schon seit einiger Zeit Rufe nach einer Inflationsausgleichsprämie (IPA) laut – und das nicht nur in der Pflege. Hierbei handelt es sich um eine Auszahlung von bis zu 3.000 Euro, die steuer- und abgabenfrei ist.
Aber welche Arbeitgeber zahlen die Prämie aus und wie? Mehr Infos bringt dieser Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Wer bekommt die Inflationsprämie in der Pflege?
Die Prämie zum Inflationsausgleich bekommen Angestellte in öffentlich und kirchlich geführten Krankenhäusern, Kliniken oder anderen medizinischen Zentren. Vorreiter bei der Auszahlung war die Caritas. Sie sagte bereits im Februar die Ausgleichszahlung von 3.000 Euro für Pflegefachkräfte und andere voll ausgebildete Mitarbeiter/innen zu. Auszubildende erhalten immerhin 1.000 Euro IPA. Auch bei der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wird eine Prämie von 1.500 Euro ausgezahlt – allerdings nur an einen Teil der 18.500 Beschäftigten.
Seit Mai 2023 steht auch für Arbeitnehmer/innen beim Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD) die Inflationsprämie (hier ebenfalls 3.000 Euro, verteilt über die Zeit bis Februar 2024) fest. Von den Angestellten in Kliniken betrifft das gut die Hälfte. Bei stationären oder ambulanten Pflegediensten sind allerdings nur die wenigstens Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst beschäftigt.
Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wurden als letztes 09. Dezember 2023) abgeschlossen und die Zusatzzahlung festgelegt. Andere Arbeitgeber lehnten die Inflationsprämie hingegen systematisch ab.
Pflegefachkraft Stellenangebote
Grundlage – Woher kommt die Inflationsprämie?
Die Inflationsausgleichszahlung ist Teil des 3. Entlastungspakets von September 2022, in dem die Bundesregierung die Möglichkeit von Zusatzzahlungen von bis zu 3.000 Euro ohne Sozial- oder Steuerabgaben festgelegt hat. Hierfür reicht das Aufzeigen des Zusammenhangs mit den aktuellen Preissteigerungen. Hierzu gehört beispielsweise auch der Pflege-Bonus oder die Corona-Sonderzahlung im öffentlichen Dienst.
Die Regelung gilt im Zeitraum von 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 und wird zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden verhandelt. Das heißt: Wer in keiner Gewerkschaft ist oder bei einem öffentlichen oder kirchlichen Träger angestellt ist, hat schlechte Chancen auf eine Inflationsprämie.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Wie Angestellte die Inflationsprämie ausgezahlt bekommen, hängt von den Absprachen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber ab: Bei Angestellten, die nach TVöD vergütet werden, gab es im Juni 2023 bereits eine Einmalzahlung von 1.240 Euro netto. Seit Juli 2023 bis zum Februar 2024 erhalten die Mitarbeitenden monatliche Zusatzzahlungen in Höhe von 220 Euro netto. Beim TV-L erfolgt im Dezember 2023 eine Auszahlung von 1.800 Euro, die durch zehn Raten von 120 Euro bis Oktober 2024 ergänzt wird.
Passende Stellenanzeigen
Wer auf der Suche nach einem Beruf im Gesundheitsbereich ist, findet bei Medi-Karriere unzählige Stellenangebote – beispielsweise Jobs als Pflegefachkraft, Beschäftigungen als Altenpfleger/in und andere Berufe in der Pflege.
- Inflationsbonus, https://oeffentlicher-dienst-news.de/... (Abrufdatum 10.12.2023)