TVöD Bund 2025: Das sind die wichtigsten Fakten
- Einstiegsgehalt nach dreijähriger Lehre: 2.928,99 €
- Einstiegsgehalt mit Bachelor: 3.619,09 €
- Einstiegsgehalt mit Master: 4.628,76 €
- Gehaltserhöhung im Vergleich zur Vorperiode: 200 € sowie plus 5,5 % (mind. 340 €)
Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) stellt den Basistarifvertrag für alle Beschäftigten und deren Arbeitgeber dar, welche momentan im öffentlichen Dienst angestellt sind. Dieser Vertrag sichert faire Arbeitsbedingungen und eine Bezahlung, die regelmäßig der Berufserfahrung angepasst wird. Für Beschäftigte beim Bund, also diejenigen, die direkt der Bundesrepublik Deutschland unterstellt sind, gilt jedoch eine Variante des Tarifvertrags, nämlich der TVöD Bund. Dieser Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen für die diese Arbeitnehmer.
Doch was genau kann man sich unter dem TVöD Bund vorstellen? Für welche Personen gilt dieses Schriftstück genau? Wie viel Gehalt spricht er den Beschäftigten zu und wovon hängt die Höhe der Vergütung ab? Dieser Artikel liefert einen Überblick zu den wichtigsten Inhalten und Fakten des Tarifvertrags des Öffentlichen Dienstes für den Bund.
Was ist der TVöD Bund?
Der TVöD Bund (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes beim Bund) bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten beim Bund. Er regelt eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen, darunter unter anderem Vertragsschluss, Arbeitszeiten, Sozialbezüge, Gehälter, Zulagen, Urlaub und Kündigungsfristen. An diesen Vertrag sind alle Arbeitgeber gebunden, die den Vertrag mit abgeschlossen haben oder Mitglied in einem der abschließenden Arbeitgeberverbände sind. Für Arbeitnehmer ist der TVöD Bund gültig, wenn sie Mitglied in einer der tarifabschließenden Gewerkschaften sind.
TVöD Bund – Eingruppierungen
Innerhalb des TVöD Bund werden die Arbeitnehmer zur Festlegung ihres individuellen Grundgehalts in verschiedene Gruppen untergliedert. Allgemein orientiert sich die Eingruppierung und somit das monatliche Entgelt anhand von zwei Parametern: Entgeltgruppe und Entgeltstufe. Die Zuordnung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter beispielsweise die Ausbildung, Weiterbildungen, Zusatz-Qualifikationen sowie die Berufserfahrung. Bei einem langfristigen Arbeitsverhältnis beim Bund ändert sich entsprechend die persönliche Eingruppierung und man erhält mehr Gehalt.
Entgeltgruppen TVöD Bund
Insgesamt gibt es 15 Entgeltgruppen innerhalb des TVöD Bund, wobei es bei einigen zusätzliche Untergruppen gibt. Das Grundprinzip ist folgendes: Je höher die Entgeltgruppe, desto höher sind die erforderlichen Qualifikationen. Der Tarifvertrag des Bundes gibt dabei folgende Regelungen zur Eingruppierung in die verschiedenen Entgeltgruppen vor:
Quelle: TVöD Bund
Entgeltgruppen Anforderungsniveau E1 - E4 An- und Ungelernte E5 - E8 und E9a Mind. 3-jährige Ausbildung / Lehre E9b - E12 Fachhochschulstudium / Bachelor E13 - E15 Wisschenschaftliches Hochschulstudium / Master
Entgeltgruppe E1 stellt die Eingangsgruppe für leichte Tätigkeiten dar, für die man keine besonderen Kenntnisse benötigt. Ab Gruppe E2 sind jedoch fachliche Qualifikationen für die Berufsausübung erforderlich, die mit zunehmender Entgeltgruppe immer umfangreicher und spezifischer werden.
Entgeltstufen TVöD Bund
Die Entgeltstufen sind in den Entgelttabellen des TVöD Bund in den horizontalen Spalten dargestellt. Insgesamt gibt es davon sechs Stück, wobei mit jeder höheren Stufe auch ein höheres Gehalt bezahlt wird. Somit geben die verschiedenen Stufen den Beschäftigten finanzielle Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb ihrer jeweiligen Gruppe. Der Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe erfolgt dabei einem festgelegten Muster, welches sich an der Berufserfahrung beziehungsweise Arbeitszeit in Jahren orientiert. Die Stufenzuordnung sieht so aus:
- Nach 1 Jahr in Stufe 1 -> Aufstieg in Stufe 2
- Nach 2 Jahren in Stufe 2 -> Aufstieg in Stufe 3
- Nach 3 Jahren in Stufe 3 -> Aufstieg in Stufe 4
- Nach 4 Jahren in Stufe 4 -> Aufstieg in Stufe 5
- Nach 5 Jahren in Stufe 5 -> Aufstieg in Stufe 6
Hat man die sechste Stufe innerhalb einer Entgeltgruppe erreicht, sind Gehaltserhöhungen nur noch über den Wechsel in eine höhere Gruppe möglich. Ausnahmen dieser Stufenregelung stellen jedoch die höchste und die niedrigste Entgeltgruppe dar: Bei Gruppe 15Ü gibt es keine sechste Stufe, bei E1 hingegen keine erste. Das bedeutet wiederum, dass man bei einer Anstellung in der ersten Gruppe direkt in Stufe 2 einsteigt. Die nächste Stufe wird in Gruppe E1 immer nach vier Jahren in der vorherigen Stufe erreicht.
Was genau zählt nun alles zur gesammelten Berufserfahrung? Die Jahre der Ausbildungszeit zählen auf jeden Fall nicht. Allerdings können absolvierte Berufspraktika oder die Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (in gleicher Position) als Berufserfahrung gewertet werden.
Darüber hinaus kann die Verweildauer je Stufe ab Stufe 3 durch zusätzliche Qualifikationen oder überdurchschnittliche Leistungen verkürzt werden.
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TVöD Bund – Einrichtungen
Allgemein gesagt ist der TVöD Bund in allen Behörden, Dienststellen, Einrichtungen und Betrieben des Bundes gültig. Um nur ein paar Beispiele zu nennen:
- Bundesanstalt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk THW
- Bundesministerien
- Bundespolizeipräsidium
- Bundeswehr, Bundeswehrkrankenhaus
- Fraunhofer-Gesellschaft
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt
- Max-Planck-Institut
- Versorgungsanstalt des Bundes
Wichtige Gewerkschaften, die die Arbeitnehmer in diesen Einrichtungen vertreten, sind beispielsweise ver.di, die Gewerkschaft der Polizei und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.
TVöD Bund – Entgelttabelle Sozial- und Erziehungsdienst
Der TVöD Bund enthält in seiner Anlage stets Entgelttabellen, welche die Grundgehälter für Beschäftigte beim Bund genauestens festlegen. Anhand seiner persönlichen Entgeltgruppe und Entgeltstufe lässt sich so das individuelle Gehalt ermitteln. Alle Werte in der Entgelttabelle beziehen sich auf die gezahlten Bruttobeträge pro Monat. Hier ist die Tabelle aus der aktuellen Fassung des TVöD Bund:
Gültig von 01.03.2024 bis 31.12.2024 Quelle: TVöD Bund
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 E 15Ü 6.670,43 € 7.379,87 € 8.051,94 € 8.500,01 € 8.604,56 € - E 15 5.504,00 € 5.863,92 € 6.265,40 € 6.813,49 € 7.377,29 € 7.748,20 € E 14 5.003,84 € 5.329,75 € 5.755,37 € 6.227,68 € 6.754,16 € 7.132,13 € E 13 4.628,76 € 4.985,95 € 5.392,57 € 5.834,04 € 6.353,53 € 6.635,44 € E 12 4.170,32 € 4.581,34 € 5.061,67 € 5.594,63 € 6.220,01 € 6.516,74 € E 11 4.032,38 € 4.410,41 € 4.765,62 € 5.151,01 € 5.678,44 € 5.975,19 € E 10 3.895,33 € 4.191,53 € 4.528,25 € 4.893,44 € 5.300,10 € 5.433,63 € E 9c 3.757,21 € 4.013,80 € 4.334,08 € 4.683,04 € 5.061,38 € 5.182,84 € E 9b 3.619,09 € 3.736,32 € 4.029,91 € 4.352,06 € 4.706,63 € 5.003,35 € E 9a 3.480,97 € 3.699,68 € 3.759,84 € 4.963,16 € 4.335,69 € 4.483,10 € E 8 3.281,44 € 3.486,59 € 3.628,68 € 3.770,54 € 3.922,69 € 3.995,85 € E 7 3.095,23 € 3.331,58 € 3.472,38 € 3.614,47 € 3.748,49 € 3.820,45 € E 6 3.042,04 € 3.236,55 € 3.372,94 € 3.507,92 € 3.640,49 € 3.708,02 € E 5 2.928,99 € 3.117,67 € 3.245,11 € 3.380,06 € 3.505,47 € 3.570,28 € E 4 2.802,62 € 2.993,55 € 3.153,75 € 3.253,48 € 3.353,20 € 3.411,60 € E 3 2.762,69 € 2.968,02 € 3.017,99 € 3.132,21 € 3.217,92 € 3.296,43 € E 2Ü 2.601,60 € 2.835,82 € 2.921,62 € 3.036,03 € 3.114,63 € 3.173,31 € E 2 2.582,16 € 2.784,28 € 2.834,67 € 2.906,58 € 3.064,63 € 3.229,97 € E 1 - 2.355,52 € 2.388,86 € 2.430,55 € 2.469,42 € 2.569,47 €
TVöD Bund- Tarifrunde 2023/2024
In der letzten Tarifrunde wurde am 22.April 2023 eine Einigung zwischen den verhandelnden Vertragspartnern erzielt. Zu einem Ergebnis kam es nach insgesamt vier Verhandlungsrunden. Allerdings konnten zunächst für das Jahr 2023 keine Änderungen der Tabellenentgelte erzielt werden. Jedoch einigte man sich auf einen Inflationsausgleich für diesen Zeitraum von insgesamt 3.000 Euro. Dieser Betrag wurde (steuerfrei) in neun Monatsbeiträgen ausgezahlt. 1.240 Euro gab es für die Beschäftigten bereits im Juni 2023, die übrige Summe wurde von Juli 2023 bis Februar 2024 auf monatliche Zahlungen zu jeweils 220 Euro aufgeteilt.
Seit März 2024 wurden zudem die Entgelte in der Tabelle aller Gruppen und Stufen erhöht. Dieser Prozess verlief in zwei Schritten. Zunächst wurden alle Werte um einen Sockelbetrag von 200 Euro aufgestockt. Anschließend wurden auf diesen bereits erhöhten Betrag nochmals 5,5 Prozent aufgeschlagen. Die Erhöhung sollte bei diesen zwei Schritten mindestens 340 Euro brutto betragen, weshalb vor allem in den niedrigen Entgeltgruppen dieser Betrag angewendet wurde.
Aus diesem Grund hat sich die letzte Tarifrunde vor allem für die unteren Entgeltgruppen prozentual gesehen besonders gelohnt. In Entgeltgruppe 1 betrug die Steigerung (je nach Stufe) zwischen 15,25 und 16,87 Prozent. Dahingegen fiel die Steigerung für höhere Entgeltgruppen prozentual deutlich niedrigerer aus. Betrachtet man die Entgeltgruppe 15, so belaufen sich die Steigerungen lediglich auf 8,45 Prozent (Stufe 6) bis zu 9,71 Prozent (Stufe 1).
Der aktuelle TVöD Bund besitzt eine Laufzeit von insgesamt zwei Jahren (1. Januar 2023 – 31. Dezember 2024).
TVöD Bund – Regelungen
Auch wenn die Gehaltszahlen der Tarifverträge (und deren Änderungen nach erfolgten Verhandlungen) in der Presse meist die größten Wellen schlagen, so hat der TVöD Bund doch noch einiges mehr an Regelungen zu bieten, als nur die monatlichen Gehaltszahlen. Vielmehr stellt er das Grundgerüst für die Arbeitsbedingungen beim Bund dar, weshalb sich auch explizite Regelungen zu Urlaubsansprüchen, Wochenarbeitszeiten sowie Sonderzahlungen finden.
Urlaub
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat per Gesetz Anspruch auf einen jährlichen, bezahlten Erholungsurlaub. Die Regelungen bezüglich Urlaub sind dabei im allgemeinen Tarifvertrag des öffentliches Dienstes (TVöD) festgelegt und gelten somit auch für den TVöD Bund. Der Vertrag gewährt seinen Vollzeitbeschäftigten mit einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage pro Jahr. Für Mitarbeiter in Teilzeit gilt dementsprechend ein anteiliger Urlaubsanspruch, je nachdem wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit ausfällt.
Bei einer anderen Verteilung als die klassische 5-Tage-Woche passt sich der jährliche Urlaubsanspruch folgendermaßen an:
- 4-Tage-Woche: 24 Urlaubstage
- 6-Tage-Woche: 36 Urlaubstage
Der Urlaub muss zudem stets vom Arbeitgeber genehmigt werden. Eine Übertragung des Urlaubs in die ersten drei Monate des Folgejahres ist ebenfalls möglich, sofern der Arbeitgeber dem zustimmt.
Darüber hinaus stellt der TVöD Bund auch Zusatzurlaub in Aussicht. Diesen erhalten beispielsweise Beschäftigte, die ausschließlich in Wechselschicht- oder Schichtdiensten arbeiten. Schwerbehinderte erhalten auch Sonderurlaub (fünf Tage zusätzlich pro Jahr).
Schließlich kann den Arbeitnehmern auch Sonderurlaub gewährleistet werden. Diese Form des Urlaubs wird jedoch nicht vergütet.
Wochenarbeitszeit
Die Wochenarbeitszeit für Beschäftigte liegt laut dem TVöD Bund bei 39 Stunden. Pausen gehören wohlgemerkt nicht zu dieser Summe. Bezüglich Umkleidezeiten besteht innerhalb des Vertrags keine explizite Formulierung, weshalb in dieser Hinsicht die Bestimmung des allgemeinen Arbeitsrechts greift. Demnach ist die Umkleidezeit vergütungspflichtig, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Kleidung vorschreibt und das Umkleiden an sich zudem in der Dienststelle erfolgen muss.
Jahressonderzahlungen
Falls man sich zum 1. Dezember eines Jahres in einem Arbeitsverhältnis beim Bund befunden hat, so hat man laut Tarifvertrag einen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung beziehungsweise Weihnachtsgeld. Die Summe berechnet sich aus dem durchschnittlichen Monatseinkommen in den Monaten Juli, August und September. Je höher die persönliche Entgeltgruppe, desto niedriger fällt das bezahlte Weihnachtsgeld jedoch aus. Diesen Umstand verdeutlicht diese Festlegung im TVöD Bund:
Entgeltgruppen | Jahressonderzahlung |
E1 - E8 | 90 % |
E9a - E12 | 80 % |
E13 - E15 | 60 % |
Quelle: TVöD Bund
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Häufige Fragen
- Wie erfolgt die Eingruppierung nach TVöD Bund?
- Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD Bund?
- Was ist der Unterschied zwischen TVöD Bund und TVöD VKA?
- Wer gehört zum TVöD Bund?
Die Eingruppierung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Bund richtet sich nach der Art der Tätigkeit, der erforderlichen Qualifikation und den beruflichen Erfahrungen der Beschäftigten. Als An- oder Ungelernter wird man beispielsweise in die Gruppen E1 bis E4 eingruppiert, mit einer dreijährigen Ausbildung in E5 bis E9a, mit einem Bachelor in E9b bis E12 und mit einem Master in E13 bis E15. Mit zunehmender Berufserfahrung kann man außerdem innerhalb einer Entgeltgruppe in höhere Stufen aufsteigen: Nach einem Jahr in Stufe 1 kommt man in Stufe 2, nach zwei Jahren in Stufe 2 in Stufe 3 und so weiter. Berufserfahrung und zusätzliche Qualifikationen können jedoch zu einer höheren Eingruppierung oder schnelleren Aufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe führen.
Die Summe der Jahressonderzahlung beim Bund beziehungsweise des Weihnachtsgeldes berechnet sich aus dem durchschnittlichen Monatseinkommen in den Monaten Juli, August und September. Je höher die persönliche Entgeltgruppe, desto niedriger fällt das bezahlte Weihnachtsgeld jedoch aus. Während die Entgeltgruppen E1 bis E8 90 Prozent ihres Durchschnittgehalts erhalten, bekommen die Gruppen E9a bis E12 nur 80 Prozent. In den höheren Gruppen E13 bis E15 sind es nochmal weniger, nämlich nur 60 Prozent des Durchschnittsgehalts.
Der Hauptunterschied zwischen dem TVöD Bund und dem TVöD VKA liegt in ihrem Anwendungsbereich. Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte des Bundes, einschließlich Ministerien und nachgeordneter Behörden. Der TVöD VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) hingegen findet Anwendung auf die Beschäftigten von Kommunen, wie Städte, Gemeinden und Landkreise. Beide Tarifverträge regeln Arbeitsbedingungen wie Entgelt, Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch, doch können die Entgelttabellen und einige spezifische Regelungen zwischen Bund und Kommunen variieren.
Zum TVöD Bund gehören Beschäftigte des Bundes, die in verschiedenen Sektoren tätig sind, einschließlich Ministerien, Bundesbehörden, und anderen Einrichtungen, die direkt dem Bund unterstellt sind. Dies umfasst eine breite Palette von Berufsgruppen, von Verwaltungsangestellten bis hin zu technischem Personal und spezialisierten Fachkräften. Der TVöD Bund findet jedoch keine Anwendung auf Beamte, Richter und Soldaten, da für diese Gruppen spezielle beamtenrechtliche Vorschriften gelten. Die Zugehörigkeit zum TVöD Bund bedeutet, dass die Arbeitsverhältnisse dieser Beschäftigten durch die im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen geregelt werden.