Im Beruf Altenpfleger/in beträgt das Durchschnittsgehalt 3.776 € brutto pro Monat, was einem Jahresgehalt brutto von 45.312 € entspricht. Das Einstiegsgehalt liegt bei 3.305 € brutto pro Monat. Zum Berufseinstieg kann man also mit einem Gehalt als Altenpfleger/in von 39.660 € pro Jahr rechnen.
Ausführliche Informationen zum Verdienst als Altenpfleger/in nach bestimmten Kriterien wie Alter, Berufserfahrung, Qualifikation und Tarifverträgen liefert der folgende Artikel.
Tarifvertrag Altenpfleger 2025: Das sind die wichtigsten Fakten
- Einstiegsgehalt eines ausgebildeten Altenpflegers: 3.305 Euro
- Ausbildungsvergütung: 1.141 Euro im Monat, 13.692 jährlich im ersten Jahr
- Durchschnittsgehalt von Altenpflegern im öffentlichen Dienst: 3.776 Euro
Der Tarifvertrag für Altenpfleger im öffentlichen Dienst (TVöD-P Altenpfleger) legt Rahmenbedingungen für das Angestelltenverhältnis von Mitarbeiten der Pflege im öffentlichen Dienst fest. Berücksichtigt werden Arbeitsbedingungen und die tarifbezogene Bezahlung sowie deren Erhöhung. Dieser Artikel gibt einen Überblick über Entgelttabellen und Gehälter des TVöD Altenpflege.
TVöD Altenpfleger 2024 – Entgelttabelle
Die Entgelttabelle für die Gruppe der Altenpfleger gestaltet sich ab März 2024 laut TVöD Pflege wie folgt:
Entgeltstufe | Gehalt |
2 | 3.305 Euro |
3 | 3.490 Euro |
4 | 3.776 Euro |
5 | 3.919 Euro |
6 | 4.066 Euro |
TVöD Altenpfleger 2023 – Entgelttabelle
Im Jahr 2023 und 2022 sah die Entgelttabelle des TVöD Altenpflege wie folgt aus:
Entgeltstufe | Gehalt |
2 | 2.932 Euro |
3 | 3.108 Euro |
4 | 3.379 Euro |
5 | 3.515 Euro |
6 | 3.654 Euro |
TVöD Altenpflege 2024 – Eingruppierungen
Die Eingruppierung in Entgeltgruppen von Fachkräften im öffentlichen Dienst gibt ihr Gehalt vor. Der Beruf des Altenpflegers wird im Rahmen des TVöD Pflege eingliedert. Dabei können gelernte Fachkräfte mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung und je nach Berufserfahrung von Entgeltstufe zwei bis sechs aufsteigen und entsprechend ein höheres Einkommen erhalten.
Entgeltgruppen TVöD Altenpfleger
Ausgebildete Altenpfleger werden im TVöD-P in die Entgeltgruppe P7 eingeordnet. Hier finden sich qualifizierte Pflegekräfte wieder, die eine mindestens dreijährige Ausbildung absolviert haben und in ihrem gelernten Beruf arbeiten.
Entgeltstufen TVöD Altenpfleger
Ein geschulter Altenpfleger in der Gruppe P7 kann im Laufe seiner Karriere die Entgeltstufen zwei bis sechs durchlaufen. Die Besonderheit, dass Fachkräfte hier direkt in Stufe zwei einsteigen, wird dadurch ausgeglichen, dass die Verweildauer in der zweiten Entgeltstufe höher ist. So treten Pflegekräfte nach TVöD Altenpfleger nach drei Jahren auf Stufe zwei in die dritte Stufe ein. Der Aufstieg innerhalb der anderen Stufen wird wie folgt geregelt:
- Stufe 4: nach drei Jahren in Stufe drei
- Stufe 5: nach vier Jahren in Stufe vier
- Stufe 6: nach fünf Jahren in Stufe fünf
TVöD Altenpflege Tarifrunde 2024 – Die Ergebnisse
Anfang März 2024 besteht ein neuer Tarifvertrag für Pflegekräfte. Gültig ist er bis zum 31. Dezember 2024. Im TVöD-P ist eine Erhöhung des Gehalts für die Beschäftigten aller Bereiche, auch der Altenpflege, vorgesehen.
Folgende Änderungen sind in diesem Kontext wichtig:
- Entgelterhöhung um 200 Euro Sockelbetrag plus weitere 5,5 Prozent
- Ist diese Erhöhung geringer als 340 Euro, wird der Tabellenwert stattdessen um 340 Euro erhöht
TVöD Altenpfleger Gehaltsrechner
Altenpfleger und Angestellte in anderen Berufen können mit folgendem TVöD-Gehaltsrechner schnell und einfach ihr Gehalt berechnen:
TVöD Altenpfleger: Einrichtungen
Der TVöD Altenpfleger bezieht sich auf Angestellte in verschiedenen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. In privaten oder kirchlichen Einrichtungen kann das Gehalt eines Altenpflegers unterschiedlich ausfallen:
Einrichtung | Gehalt Minimum | Gehalt Maximum |
Öffentlicher Dienst | 2.830 Euro | 3.540 Euro |
Kirche | 2.800 Euro | 3.300 Euro |
Privatsektor | 1.650 Euro | 2.700 Euro |
TVöD Altenpfleger – Regelungen
Der TVöD Altenpfleger als Teil des TVöD Pflege regelt nicht nur Mindest- und Höchstgehälter oder den Verdienst mit steigender Berufserfahrung. Auch Arbeitsbedingungen, Sonderzahlungen, Leistungsanreize, Qualitätssicherungen oder Urlaubsrichtlinien sind Teil des Tarifvertrages und folgen entsprechenden Regelungen. Auch der Schutz der Arbeitnehmer im Falle einer Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit ist fester Bestandteil der Tarifverträge im öffentlichen Dienst.
Urlaub
Bei der Regelung des Urlaubs begründet sich der TVöD Altenpfleger auf dem Bundesurlaubsgesetz. Demnach stehen Angestellten 30 Urlaubstage pro Jahr zu. Der Erholungsurlaub soll dabei idealerweise zwei Wochen zusammenhängend betragen. Die Richtlinien zur Übertragung der Urlaubstage in das jeweils nächste Kalenderjahr folgen dabei ebenfalls den gesetzlich festgelegten Standards. Der Urlaub einer Pflegekraft in Teilzeit wird dabei, abhängig von den jeweils geleisteten Wochenstunden, anteilig berechnet.
Zusatzurlaub im Schichtdienst
Für Altenpfleger in Schichtarbeit werden tarifvertraglich weitere Urlaubstage gewährleistet. Ab zwei Monaten Wechselschicht- und vier Monaten Schichtarbeit erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst dabei zusätzlichen Urlaub.
Wochenarbeitszeit
Die Wochenarbeitszeit von Angestellten im öffentlichen Dienst ist ebenfalls im TVöD Altenpflege festgelegt. Unterschieden wird hier allerdings zwischen dem Ost- oder West-Arbeitsgebiet. Das Vertragsgebiet West sieht 39 Arbeitssunden pro Woche vor, während Pflegekräfte im Vertragsgebiet Ost in der Regel 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die Arbeitszeit wird ausschließlich der Pausen berechnet. Meist besteht zudem die Möglichkeit, als Pflegekraft in Teilzeit zu arbeiten. Die Wochenarbeitszeit weicht hier von den TVöD-Regelungen ab.
Jahressonderzahlungen
Auch der Anspruch auf Sonderzahlungen ist im TVöD Altenpfleger festgelegt. Diese setzen sich aus Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld zusammen. So erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst, die zum 1. Dezember beim jeweiligen Arbeitgeber beschäftigt sind, je nach Entgeltgruppe eine Zuzahlung. In der Gruppe P7, in welche Altenpfleger eingestuft werden, beträgt die Sonderzahlung rund 85 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens von Juli, August und September.
Weitere Sonderzahlungen erhalten Angestellte des öffentlichen Dienstes für besonders anspruchsvolle Arbeiten, Wochenend-, Schicht- und Feiertagsdienste.
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Häufige Fragen
- Was ist der TVöD Altenpfleger?
- Welche Zulagen gibt es im TVöD Pflege?
- Wie viel Weihnachtsgeld gibt es im TVöD Altenpfleger?
- Wann kommt es zu einer Lohnerhöhung im TVöD Altenpfleger?
- Welche Entgeltgruppe gilt für einen Altenpfleger im TVöD Pflege?
Der Tarifvertrag für Altenpfleger ist Bestandteil des Tarifvertrages Pflege des öffentlichen Dienstes. Dort werden Rahmenbedingungen zur Arbeit von Angestellten des öffentlichen Dienstes festgehalten. Darunter fallen Altenpfleger, die direkt beim Bund angestellt oder in den vertragsschließenden Gewerkschaften organisiert sind. Für Angestellte von Arbeitgebern, die Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind, gilt der TVöD Pflege ebenso.
Zuschläge auf das Gehalt erhalten Altenpfleger tarifvertraglich etwa bei Schicht-, Feiertags-, oder Wochenenddiensten. Zusätzlich wird einmal im Monat eine Sonderzahlung ausgezahlt. Unter die Jahressonderzahlung, welche tarifvertraglich festgelegt ist, fallen Zuschläge wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Als Altenpfleger erhält man im öffentlichen Dienst meist im November eine Auszahlung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes. Diese beträgt rund 85 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens von Juli, August und September.
Altenpfleger können innerhalb ihrer zugeordneten Entgeltgruppe von Stufe zwei bis sechs aufsteigen. Entscheidend hierfür ist die Berufserfahrung. Je länger man in dem Beruf arbeitet, desto mehr kann man also letztendlich verdienen. Ein Wechsel der Entgeltgruppen ist für Altenpfleger meist nur möglich, wenn neue Aufgaben oder Verantwortungsbereiche übernommen werden. Auch nach einer Weiterbildung besteht die Möglichkeit, höher eingruppiert zu werden.
Altenpfleger werden nach TVöD-P meist in die Entgeltgruppe P 7 eingeordnet. Die Lohnspanne in dieser Gruppe liegt im Schnitt bei 3.305 bis 4.066 Euro.
- TVöD Pflege 2024, https://www.oeffentlichen-dienst.de/... (Abrufdatum 10.06.2024)
- TVöD Altenpflege, https://www.oeffentlichen-dienst.de/... (Abrufdatum 10.06.2024)