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Die elektronische Patientenakte (ePA) soll den nächsten Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitssystems ermöglichen. Dem Flickenteppich von gesundheitlichen Dokumenten wird damit der Kampf angesagt – alles kann ab 2025 an einem Ort gespeichert werden. Dazu zählen unter anderem Arztbriefe, Befunde, Medikation oder Laborwerte.
Doch welche Veränderungen wird die Digitalisierung mit sich bringen und wie ist die Organisation hinter dem Vorgehen? Alles dazu und mehr gibt es hier im Artikel.
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Elektronische Patientenakte – Startschuss und Überblick
Am 15. Januar geht es los – zunächst in Modellregionen. Dazu zählen Hamburg und Umgebung, sowie Franken. Nach einer vierwöchigen Pilotphase wird die elektronische Patientenakte (ePA) Mitte Februar für den Rest von Deutschland freigeschaltet. Voraussetzung dafür ist, dass die Testphase reibungslos verläuft.
Die Krankenkassen informieren vor Start der ePA alle gesetzlich versicherten Personen. Bei dem jetzigen Vorgehen handelt es sich um eine Opt-out-Version, bei der die versicherte Person aktiv Widerspruch gegen die Patientenakte einlegen muss. Ansonsten wird für jeden automatisch eine elektronische Akte angelegt. Das gleiche gilt für Kinder und Jugendliche. Hier verwalten allerdings die gesetzlich versicherten Sorgeberechtigten die Akte bis zum 16. Lebensjahr.
Ziel der Patientenakte ist es, alle relevanten Gesundheitsdaten zu bündeln und damit in der medizinischen Versorgung nutzbar zu machen. Die Plattform dafür stellt die Firma gematik GmbH zur Verfügung. Sie steht auch im Hintergrund des e-Rezeptes, welches schon seit längerem für gesetzlich Versicherte der Standard ist.
Private Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet, die ePA bei ihren Patienten einzuführen. Trotzdem können sich Privatversicherte mittlerweile für eine elektronische Akte entscheiden. Sie funktioniert grundlegend nach dem selben Prinzip wie die ePA für gesetzlich Versicherte, jedoch mit einem Unterschied: Da Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte besitzen, können sie die Zugriffsrechte nur über die ePA-App für andere freigeben. Kassenpatienten erledigen diesen Schritt über das Einlesen der Gesundheitskarte beim Arzt.Elektronische Patientenakte bei privaten Krankenkassen
Elektronische Patientenakte – Vorteile
Die Einführung einer zentralen Sammelstelle für medizinische Akten birgt überzeugende Vorteile. Alle persönlichen Daten über die eigene Gesundheit sind übersichtlich an einem Ort gespeichert. Nach jeder Behandlung überträgt das ärztliche Personal, die Apotheken oder weitere Gesundheitseinrichtungen die Befunde oder Daten in die Akte. Das erleichtert den Austausch der Dokumente zwischen den einzelnen Akteuren des Gesundheitssystems enorm.
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Für den Patienten bedeutet das die Möglichkeit von individuelleren Therapien und Behandlungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger Vermeidung von doppelten Untersuchungen. Das ist möglich durch den besseren Überblick über Vorerkrankungen. Besonders wichtig ist dieser Überblick bei Notfällen, Facharztterminen oder einem Arztwechsel. So kann sich die behandelnde Person schnellstmöglich in die Krankengeschichte einlesen und die richtige Entscheidung für die Behandlung treffen. Das spart neben Zeit auch kostbare Ressourcen.
Außerdem existiert eine sogenannte integrierte Medikationsliste in der ePA, worüber das ärztliche Personal und die Apotheker einen Überblick über die gesamte Medikation des Patienten erhalten. Das erlaubt eine bessere Abschätzung von Wechselwirkungen der Medikamente und weiterhin die Berücksichtigung von Allergien. Möglich ist diese Liste durch den Einsatz des e-Rezepts. Später soll auch der Medikationsplan, der bisher meist nur ausgedruckt vorliegt, in der elektronischen Akte hinterlegt sein.
Elektronische Patientenakte – Datenschutz und Sicherheit
Datenschutz ist bei solchen sensiblen Daten nicht zu vernachlässigen. Einige Meinungen stehen aus diesem Grund der Patientenakte sehr skeptisch gegenüber. Doch die Entwicklungsfirma hat sich einige Gedanken dazu gemacht.
Zunächst bestimmt nur der Patient allein, wer die Zugriffsrechte auf seine Daten erhält. Dabei sind jederzeit eine Verlängerung, ein Widerruf oder eine Verkürzung der Erlaubnis möglich.
Weiterhin kann der Patient Widerspruch gegen die Bereitstellung der Medikationsliste, gegen das Einstellen von Dokumenten einer Behandlung, gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten oder gegen die Nutzung der Daten zu Forschungszwecken einlegen. Er hat damit nahezu die volle Kontrolle über seine Daten und wer sie zu Gesicht bekommt.
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Standardmäßig erhält die zuständige Arzt- und Psychotherapiepraxis im Behandlungskontext Zugriff auf alle Inhalte der Patientenakte. Dieser Behandlungskontext wird durch das Einlesen der Versichertenkarte nachgewiesen. Anschließend hat die Praxis automatisch 90 Tage Zugriff auf die Akte, welcher zu jeder Zeit durch den Patienten verkürzt oder verlängert werden kann. Beispielsweise bei Hausarztpraxen bietet sich eine Verlängerung an. Die Apotheke erhält durch das Einlesen der Karte automatisch den Zugriff für drei Tage.
Grundsätzlich können alle Personen, die einen elektronischen Heilberufsausweis besitzen, Zugriff auf die ePA erhalten. Dazu zählen neben Ärzten und Zahnärzten die Apotheken, Psychotherapeuten, das Pflegepersonal, die Hebammen, Physiotherapeuten und die Diätassistenten.
Weiterhin kann der Patient nicht nur den Zugriff im Gesamten, sondern auch die Inhalte beschränken, die Heilberufler sehen können. So ist es möglich, nur bestimmte Dokumentengruppen für eine Arztpraxis freizugeben oder andere Befunde zu verbergen. Dem Patienten wird dadurch viel Spielraum für seine individuelle Entscheidung gegeben.
Die ePA-App
Die Einsicht in die gesamten eigenen Daten erlaubt die neue ePA-App. Jede Krankenkasse bietet eine eigene kostenfreie App für die Nutzung an, die mit einem Smartphone oder Tablet genutzt werden können. Teilweise bieten sie auch eine Desktop-Version an. Für die Nutzung benötigt die versicherte Person eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle und eine persönliche Pin. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Nutzung einer Gesundheits-ID. Das Verfahren ähnelt dem der Ausweis-App mit dem Personalausweis.
Neben der Sammlung von Befunden, Arztbriefen, Rezepten, Laborwerten und der Medikationsliste, besteht die Möglichkeit, über die App die oben genannten Änderungen durchzuführen. Einige Widersprüche sind allerdings nur direkt bei der Krankenkasse einzureichen.
Für die selbständige Organisation ist die App also nahezu unverzichtbar. Jede Person, die sie nicht benutzen kann oder möchte, soll die Möglichkeit bekommen, in ausgewählten Apotheken Zugriff auf die Akte zu erlangen. Außerdem unterstützt die Ombudsstelle der jeweiligen Krankenkasse bei der Ausübung der Rechte.
Ebenfalls über die App ist die Bestimmung einer jederzeit beendbaren Vertretung des Versicherten möglich. Auch die Dokumentation vom Aufbewahrungsort des Organspendeausweises oder beispielsweise der Patientenverfügung ist möglich.
Kurz zusammengefasst kann man folgende Dinge in der ePA-App hinterlegen:
- Arztberichte und Befunde
- Laborwerte
- Mutterpass
- Impfpass
- Zahnbonusheft
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Untersuchungsheft von Kindern
- Medikationsliste und Medikationsplan
- Notfalldaten: Allergien, Vorerkrankungen, Blutgruppe
- Blutdrucktagebuch, Schlaftagebuch
- Daten der Smartwatch
- alte Dokumente via Einscannen oder Fotografieren
- Aufbewahrungsorte wichtiger Dokumente
Details zum Datenschutz
Wichtig zu beachten ist, dass die Daten dem strengen europäischen Datenschutz unterliegen. Laut gematik unterliegt die ePA einer Sicherheitsarchitektur nach den modernsten Standards. Die Daten gelangen ausschließlich verschlüsselt in die ePA und können dort von niemanden gelesen werden. Auch nicht von der Krankenkasse. Lediglich die Patienten selbst und Heilberufler mit Zugriffsberechtigung können die Daten abrufen. Weiterhin sorgt die Sicherheitsarchitektur dafür, dass keine schädlichen Daten in die elektronische Akte gelangen können.
In die ePA können unstrukturierte Daten, wie PDF-A-Dokumente oder strukturierte Daten als medizinische Informationsobjekte hochgeladen werden.
Freiwillige Datenspende
Im weiteren Verlauf der Einführung der elektronischen Akte können sich Patienten zur freiwilligen Datenspende entscheiden. Dafür werden die personenbezogenen Daten des Versicherten pseudonymisiert. Das bedeutet, dass Informationen, welche eine Person genau identifizieren können, etwa der Name oder das Geburtsdatum, durch Codes oder Identifikationsnummern ersetzt werden.
Diese pseudonymisierten Daten können anschließend in der Forschung genutzt werden. Sie treiben die Entwicklung von Therapien für seltene Erkrankungen voran. Dennoch ist es jedem selbst überlassen, diesen Schritt zu gehen.
Elektronische Patientenakte – Vorgehen
Wenn ein Patient die elektronische Patientenakte in Anspruch nehmen möchte, gestaltet sich das sehr einfach. Zu Beginn des Rollouts informiert die Krankenkasse jede gesetzlich versicherte Person über die Neuerung. Da es sich um ein Opt-out-Verfahren handelt, wird ohne weitere Rückmeldung eine elektronische Akte für den Patienten angelegt. Anschließend kann sich jeder in der entsprechenden App registrieren und hat somit einen Überblick über seine gesamten Daten sowie die Möglichkeit der Verwaltung und Zugriffsänderung. Widersprüche können direkt bei der Krankenkasse eingelegt werden.
Möchte man nicht an dem Prozess teilnehmen, besteht für jeden Versicherten die Opt-out-Option. Innerhalb von sechs Wochen nach Information durch die Krankenkasse über die ePA kann der Versicherte Widerspruch einlegen. Es wird keine elektronische Akte für ihn angelegt. Sie ist also in keinem Fall verpflichtend.
Bisherige Entwicklung der Patientenakte
Die elektronischen Patientenakte stellt das Kernelement des vom Bundestag verabschiedeten Digitalgesetzes dar. Die Diskussion über die Umsetzung begann schon im Jahr 2021. Bereits zu diesem Zeitpunkt konnten Patienten über das Opt-in-Verfahren aktiv eine elektronische Akte anfordern. Ab 2025 ändert sich das Verfahren nun. Das sorgte anfangs für starken Widerstand und die Frage, ob damit die ärztliche Schweigepflicht in Gefahr steht.
Nun steht der nächste Schritt an. Damit holt Deutschland hinter seinen europäischen Nachbarn auf, die schon seit längerer Zeit eine elektronische Akte eingeführt hatten.
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- ePA für alle: Die neue elektronische Patientenakte, https://www.gematik.de/... , (Abrufdatum: 08.10.2024)
- Bundestag verabschiedet Digitalgesetz, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... , (Abrufdatum: 08.10.2024)
- TI-Modellregionen, https://www.gematik.de/... , (Abrufdatum: 08.10.2024)
- Was Leistungserbringer zur elektronischen Patientenakte wissen müssen, https://www.pkv.de/... , (Abrufdatum: 08.10.2024)
- Die ePA-App, https://www.gematik.de/... , (Abrufdatum: 08.10.2024)