Die Erstattung von Bewerbungskosten ist ein wichtiger Aspekt für Bewerber, die oft erhebliche finanzielle Aufwendungen im Rahmen ihrer Jobsuche tragen. Bewerbungskosten umfassen dabei diverse Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Suche nach einer neuen Anstellung anfallen. Von Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen über die Erstellung und den Versand von Bewerbungsunterlagen bis hin zu beruflicher Beratung – die Gesamtsumme kann schnell erheblich werden. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, diese Ausgaben entweder steuerlich geltend zu machen oder eine Erstattung durch externe Stellen zu beantragen. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die unterschiedlichen Optionen zur Rückerstattung oder Absetzung der Bewerbungskosten zu informieren.
Was sind Bewerbungskosten?
Bewerbungskosten sind alle Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit der Suche nach einer neuen Anstellung anfallen. Diese können je nach Bewerbungsverfahren variieren, da einige Unternehmen beispielsweise das persönliche Erscheinen zu einem Vorstellungsgespräch verlangen, was zusätzliche Kosten wie Reisekosten oder Übernachtungen verursacht. Auch für die Erstellung und den Druck der Bewerbungsunterlagen oder den Besuch von Bewerbungstrainings können Kosten entstehen, die als Bewerbungskosten zählen. Für Arbeitnehmer ist es daher hilfreich, alle Belege zu sammeln und zu dokumentieren, um sie entweder steuerlich geltend machen oder gegebenenfalls von einer anderen Stelle erstattet bekommen zu können.
Die Bewerbungskosten können als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden. Dabei gilt eine Pauschale von 1.000 Euro, die auch ohne Einzelnachweise angesetzt werden kann. Werden die tatsächlichen Bewerbungskosten jedoch über dieser Pauschale angegeben, müssen entsprechende Belege und Nachweise eingereicht werden, um die höheren Ausgaben geltend zu machen.Werbungskosten pauschal absetzen
Welche Bewerbungskosten kann man absetzen?
Die Absetzung von Bewerbungskosten ist eine Möglichkeit, die finanzielle Belastung der Jobsuche zu reduzieren. In der Steuererklärung können diese Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Grundsätzlich zählen hierzu alle Kosten, die notwendig und sinnvoll für den Bewerbungsprozess sind, darunter:
- Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen oder Jobmessen, beispielsweise in Form von Kilometergeld für die Nutzung des eigenen Autos oder die Kosten für Bahn- und Flugtickets.
- Übernachtungskosten, wenn der Ort des Vorstellungsgesprächs nicht am Wohnort liegt und eine Rückreise am selben Tag nicht möglich oder unpraktisch ist.
- Kosten für die Erstellung und den Versand von Bewerbungsunterlagen, einschließlich der Kosten für professionelle Bewerbungsfotos, Papier und Druck.
- Ausgaben für Bewerbungstrainings, Coachings oder Kurse, die die Chancen auf eine Anstellung erhöhen sollen.
- Verpflegungskosten, soweit sie im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen oder beruflichen Veranstaltungen stehen.
Bewerbungskosten in der Steuererklärung angeben
Um Bewerbungskosten in der Steuererklärung abzusetzen, sollten Bewerber die Kosten unter dem Punkt „Werbungskosten“ aufführen. Dabei ist es wichtig, sämtliche Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt im Zweifelsfall als Nachweis anfordern kann. Für den Bereich der Bewerbungskosten gilt aktuell ein Pauschalbetrag von 1.000 Euro, den Arbeitnehmer ohne Einzelnachweise geltend machen können. Sollte die Gesamtsumme der Ausgaben diesen Betrag übersteigen, können auch höhere Beträge angesetzt werden, sofern sie nachgewiesen werden können.
Alternativen zur Steuererklärung
Für Bewerber, die nicht über die Steuererklärung absetzen möchten, gibt es weitere Möglichkeiten zur Erstattung von Bewerbungskosten:
- Übernahme der Bewerbungskosten durch Arbeitgeber: Einige Arbeitgeber übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Bewerbungskosten. Dies kommt vor allem bei höherqualifizierten Positionen oder spezialisierten Tätigkeiten vor. Es lohnt sich daher, vorab beim Unternehmen nachzufragen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
- Erstattung durch Bundesagentur für Arbeit: Die Bundesagentur für Arbeit kann unter bestimmten Bedingungen Bewerbungskosten übernehmen. Hierzu zählen beispielsweise Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen oder Ausgaben für Bewerbungsunterlagen. Voraussetzung ist, dass der Bewerber arbeitslos gemeldet ist und einen Antrag auf Erstattung stellt.
Werbungskosten für Studium/Ausbildung
Auch während des Studiums oder der Ausbildung fallen häufig Bewerbungskosten an, insbesondere, wenn Praktika oder die erste Festanstellung gesucht wird. Diese Kosten können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen alle Aufwendungen, die der Berufsausbildung oder dem Erwerb der ersten beruflichen Praxis dienen. So können Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen, Ausgaben für Bewerbungsmappen sowie Gebühren für Bewerbungsfotos in der Steuererklärung angegeben werden. Insbesondere für Studierende und Auszubildende ist es ratsam, sämtliche Belege aufzubewahren, da die steuerliche Absetzbarkeit auch rückwirkend möglich sein kann. Das Beachten von Bewerbungsfristen für Ausbildung und Studium ist dabei besonders wichtig.
Zuschüsse und Erstattung der Bewerbungskosten
Neben der steuerlichen Absetzbarkeit besteht auch die Möglichkeit, Zuschüsse oder direkte Erstattungen der Bewerbungskosten zu erhalten. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn keine steuerliche Erstattung möglich ist oder wenn ein schnellerer Ausgleich der Kosten erwünscht wird.
In einigen Fällen können auch andere Förderprogramme, etwa der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr oder lokale Förderstellen, eine Unterstützung bei Bewerbungskosten bieten. Insbesondere für Absolventen und Umschüler lohnt sich hier eine Recherche über mögliche Programme und die jeweiligen Voraussetzungen.Berufsförderungsdienst und Förderprogramme
Die Erstattung von Bewerbungskosten bietet Bewerbern die Möglichkeit, finanzielle Belastungen im Rahmen der Jobsuche abzumildern und gegebenenfalls einen Teil der Ausgaben zurückzuerhalten. Ob über die Steuererklärung, Arbeitgeber oder Förderstellen – die Optionen zur Erstattung sind vielfältig und bieten jedem Bewerber die Möglichkeit, den für ihn besten Weg zu wählen.
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