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Das Pflegekompetenzgesetz sollte Pflegekräften mehr Entscheidungsbefugnisse einräumen und den Pflegeberuf attraktiver gestalten. Doch der aktuelle Gesetzentwurf stößt auf Kritik im Bundesrat und wurde nun zur Überarbeitung in den Bundestag zurückverwiesen. Welche Punkte umstritten sind und welche Weichen nun gestellt werden müssen, ist Thema dieses Artikels.
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Pflegekompetenzgesetz – Ziel und bisheriger Verlauf
Das Pflegekompetenzgesetz verfolgt das Ziel, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zu erweitern und ihnen mehr Eigenverantwortung in der Patientenversorgung zu übertragen. Geplant ist unter anderem, dass Pflegekräfte bestimmte ärztliche Aufgaben übernehmen dürfen, beispielsweise in der Wundversorgung oder in der Behandlung von Patienten mit Demenz oder Diabetes. Pflegekräfte sollen nach entsprechender Aus- und Weiterbildung eigenverantwortlich erweiterte heilkundliche Leistungen erbringen können. Die Bundesregierung sieht darin eine Möglichkeit, den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen abzufedern und den Pflegeberuf aufzuwerten.
Seit der Verabschiedung des Referentenentwurfs am 18. Dezember 2024 in erster Lesung im Bundestag gab es jedoch Diskussionen zwischen politischen Akteuren, Berufsverbänden und Fachgesellschaften. Während Pflegeverbände die Stärkung der Pflegekompetenzen begrüßten, äußerten ärztliche Vertreter Bedenken hinsichtlich der Patientensicherheit und der klaren Abgrenzung von Verantwortlichkeiten.
Lesungen im Bundestag
Lesungen im Bundestag sind festgelegte Beratungsphasen, in denen ein Gesetzentwurf diskutiert wird. In der ersten Lesung wird der Entwurf vorgestellt und den zuständigen Ausschüssen zur detaillierten Prüfung überwiesen. In der zweiten Lesung erfolgt die inhaltliche Debatte über die Ausschussempfehlungen, gefolgt von Abstimmungen über mögliche Änderungen. Die dritte Lesung dient der abschließenden Beratung und Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf. Erst nach erfolgreicher Verabschiedung kann das Gesetz dem Bundesrat vorgelegt werden.
Pflegekompetenzgesetz – Zurückverweisung des Gesetzentwurfs
Am 14. Februar 2025 erhielt der Bundesrat den aktuellen Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes. Es regte sich erneut auf Widerstand. Zentrale Kritikpunkte betrafen vor allem unklare Formulierungen zu den erweiterten Befugnissen der Pflegekräfte sowie fehlende Regelungen zur haftungsrechtlichen Absicherung. Auch Vertreter der Ärzteschaft mahnten an, dass eine klare Strukturierung der Aufgaben notwendig sei, um Versorgungsqualität und Patientensicherheit zu gewährleisten.
Besonders kontrovers diskutiert wurde die Frage, inwieweit ausgebildete Pflegefachkräfte eigenständig Diagnosen stellen oder Therapien einleiten dürfen. Während Pflegeverbände auf den internationalen Vergleich verwiesen, in dem ähnliche Modelle bereits erfolgreich umgesetzt werden, betonten Kritiker die Unterschiede in Ausbildung und Qualifikationsanforderungen.
Die Folge: Der Bundesrat entschied sich dafür, den Entwurf erneut an den Bundestag zurückzuverweisen. Ziel ist es, strittige Punkte nachzubessern und einen breiteren Konsens zu erreichen.
Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft
Herausforderungen und Chancen
Das Pflegekompetenzgesetz steht an der Schnittstelle zwischen einer dringend benötigten Reform der Gesundheitsversorgung und komplexen berufsrechtlichen Fragestellungen. Einerseits bietet die Ausweitung der Pflegekompetenzen die Chance, den Handlungsspielraum der Pflegefachpersonen zu erweitern und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu stärken. Gerade angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels könnten Pflegekräfte so effizienter in die Patientenversorgung eingebunden werden.
Andererseits werfen unzureichend geklärte Verantwortungsbereiche rechtliche und ethische Fragen auf. Neben haftungsrechtlichen Aspekten stellt sich die Frage nach einer Anpassung der Ausbildungsstandards, um Pflegefachpersonen angemessen auf neue Aufgaben vorzubereiten.
Pflegekompetenzgesetz – Ausblick
Mit der Rückverweisung des Gesetzentwurfs erhält der Gesetzgebungsprozess eine weitere Verzögerung, eröffnet aber auch die Möglichkeit für eine umfassendere Überarbeitung. Experten fordern nun eine stärkere Einbindung der Berufsverbände und eine genaue Definition der erweiterten Kompetenzen. Auch die Schaffung klarer Qualifikationsanforderungen sowie ein verbindlicher Rahmen zur Haftungsfrage stehen im Fokus.
Ob und wann das Pflegekompetenzgesetz in einer finalen Fassung verabschiedet wird, bleibt offen. Klar ist jedoch, dass eine nachhaltige Stärkung der Pflegeberufe nur gelingt, wenn rechtliche, ethische und fachliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden. Die neue Bundesregierung könnte das Verfahren frühzeitig aufgreifen und in der zweiten und dritten Lesung bringen. Im Anschluss erfolgt die Entscheidung des Bundesrats über den weiteren Verlauf.
Passende Jobs in der Pflege
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- Entwurf Pflegekompetenzgesetz (Drucksache 2/25), https://www.bundesrat.de/... , (Abrufdatum: 21.02.2025)
- Ausschlussempfehlungen, https://www.bundesrat.de/... , (Abrufdatum: 21.02.2025)
- Weg der Gesetzgebung, https://www.bundestag.de/... , (Abrufdatum: 21.02.2025)