Ab dem 1. Januar 2020 gibt es vielfältige Neuregelungen im Bereich Gesundheit und Pflege. Die relevantesten Regelungen werden im Folgenden beleuchtet.
Kontinuierliche Öffnung der Terminservicestellen
Die Erreichbarkeit der Terminservicestellen über die Telefonnummer 116117 soll jeden Tag in der Woche 24 Stunden bundesweit einheitlich gewährleistet sein. Auch das Vereinbaren von Online-Terminen soll möglich sein. Darüber hinaus findet eine Vermittlung von Patienten in Akutfällen während der Sprechstundenzeiten an Praxen oder Notaufnahmen sowie an Krankenhäuser statt.
Der Beschluss der Regelungen wurde mit dem “Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung” (TSVG) eingeführt und muss bis zum 1. Januar 2020 eintreten.
Weitreichende Finanzierung der Pflegepersonalkosten
Überdies findet eine Ermittlung der Personalkosten für die Pflege am Bett jeder Klinik statt, welche von den Kostenträgern zu finanzieren sind. Krankenhäuser und Kostenträger vereinbaren demzufolge vor Ort die Pflegepersonalausstattung auf bettenführenden Stationen als krankenhausindividuelle Kostenerstattung, die sogenannten Pflegebudgets. Hierbei erfolgt eine Bereinigung der Fallpauschale um diese Pflegepersonalkosten.
Wichtig ist zudem, dass etwa 120 Krankenhäuser in wenig besiedelten Gebieten einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss von 400.000 Euro erhalten. Außerdem soll Leiharbeit im Krankenhaus seltener vorkommen.
Beginn der generalistischen Pflegeausbildung
Anfang 2020 sollen die Ausbildungen in der Kranken-, Alten- und Kinderpflege an die fachlich gestiegenen Herausforderungen angepasst werden. Um den Beruf attraktiver zu gestalten, wird deswegen eine neue moderne Ausbildung eingeführt. Somit erfolgt eine Zusammenführung der bisherigen Ausbildungen zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung. Diese tritt zunächst die ersten zwei Jahre gemeinsam für alle Auszubildenden in Kraft.
Überdies soll die Ausbildung kostenfrei sein. Demnach steht den Auszubildenden eine entsprechende Ausbildungsvergütung zu. Lehr- und Lernmittel werden finanziert. Schulgeld darf gleichermaßen nicht erhoben werden.
Digitale Regelungen werden verstärkt
Zukünftig sind Ärztinnen und Ärzte in der Lage, digitale Anwendungen wie zum Beispiel Apps für Menschen mit Bluthochdruck zu verschreiben. Vor einem Aufenthalt im Krankenhaus können des Weiteren Versicherte Wahlleistungen elektronisch beschließen.
Die Krankenkassen einigten sich vermehrt auf digitale Regelungen: Man kann einer gesetzlichen Krankenkasse nun elektronisch beitreten. Ferner dürfen die Krankenkassen ihren Versicherten nun Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz machen.
Vergütung für Apotheken
Einerseits soll der Not- und Nachtdienst besser bezahlt sein. Andererseits erhalten Apotheken für Betäubungsmittel und andere dokumentationsintensive Arzneimittel nach der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung einen Zuschlag von 4,26 Euro. Bisher belief sich dieser auf 2,91 Euro.
Weiterhin steigt der Festzuschlag nach der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung pro abgegebenem verschreibungspflichtigem Medikament von 16 auf 21 Cent.
Verbesserungen für weitere Gesundheitsberufe
Letztendlich verspricht das Gesundheitsministerium zusätzliche Verbesserungen für Gesundheitsberufe wie Hebammen, Rettungsassistenten sowie Kinder- und Jugendärzte. Demgemäß erfolgt für Hebammen künftig eine hochschulinterne Ausbildung mit einem hohen Praxisteil. In diesem Zusammenhang schließt die Berufsgruppe das duale Studium mit einer staatlichen Examen und einem Bachelor ab. Außerdem sollen die Studierenden während des kompletten Studiums vergütet werden.
Eine Regelung mit dem MDK-Reformgesetz sieht obendrein vor, jährlich mindestens 250 angehende Kinder- und Jugendärzte Plätze in der Förderung der Weiterbildung in der ambulanten fachärztlichen Versorgung aufzunehmen. Dies dient dem Ziel, dem Verlust von Kinder- und Jugendärzten entgegenzuwirken.
Alle Gesundheitsberufe als Übersicht gibt es auf der Seite medizinische Berufe.