Ende Januar 2021 haben sich Verdi und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf einen Tarifvertrag in der Altenpflege geeignet. Angedacht war, dass die neuen Tariflöhne Allgemeinverbindlichkeit erhalten sollten. Doch die kirchlichen Träger wollen einen entsprechenden Antrag nicht unterstützen.
Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas lehnt Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ab
Der von Verdi und BVAP geschlossene Tarifvertrag sieht unter anderem vor, die Mindeststufenentgelte für alle Pflegekräfte deutlich anzuheben. Das soll in vier Schritten geschehen: Examinierte Pflegefachkräfte beispielsweise sollen ab dem 1. August 2021 einen Mindeststundenlohn von 16,10 Euro erhalten, ab dem 1. Januar 2022 mindestens 17,00 Euro, ab dem 1. Januar 2023 mindestens 18,50 Euro. Ab dem 1. Juni 2023 soll der Mindeststundenlohn dann bei 18,75 Euro liegen. Das entspricht einer Steigerung des Pflegemindestlohns um 25 Prozent. Auch der Mindestlohn von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern mit und ohne einjähriger Ausbildung soll entsprechend angepasst werden. Zusätzlich haben die von Verdi und BVAP vertretenen Pflegepersonen künftig Anspruch auf mindestens 28 Urlaubstage im Jahr. Darüber hinaus sollen sie ein Urlaubsgeld in Höhe von mindestens 500 Euro erhalten. Bessere Regelungen bleiben von der Tarifvereinbarung unberührt.
Angedacht war, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Tarifvertrag auf die gesamte Branche und damit auf mehr als eine Million Beschäftigte ausweitet. Bislang gelten die Entgelte in der Altenpflege als äußerst heterogen. Gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz müssen für eine Allgemeinverbindlichkeit jedoch auch die beiden kirchlichen Träger, die Caritas und die Diakonie, einem entsprechenden Antrag zustimmen. Die kirchlichen Träger beschäftigen zusammen rund 300.000 Altenpflegekräfte in Deutschland.
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas lehnte den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nun ab. Die Begründung: Der Tarifvertrag greife in das Caritas-Tarifwerk ein. Darüber hinaus fehlen dem kirchlichen Träger Elemente zur Überstundenregelung, zu Arbeitszeitmodellen und zur betrieblichen Altersvorsorge. Weiterhin befürchtet die Caritas, dass die Finanzierung der höheren Mindestlöhne allein auf die Pflegebedürftigen umgewälzt werden.
Diakonie verzichtet auf Beschluss
Mit der Ablehnung durch die Caritas ist der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit bereits vom Tisch. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland verzichtete daher auf einen eigenen Beschluss zur Ausweitung des Tarifvertrags auf die gesamte Branche. Für die Beschäftigten der Diakonie ändere sich damit nichts, versichert der Träger. Für sie gilt weiterhin das kirchliche Tarifwerk, das ohnehin in der Regel höhere Entgelte vorsehe als die Vereinbarung von Verdi und BVAP.
Kritik an der Entscheidung
Beim Arbeitgeberverband Pflege zeigt man sich nach der Entscheidung der Diakonie erleichtert. Der BVAP vertritt nur rund 70.000 Beschäftige in der Altenpflege. Laut Arbeitgeberverband soll diese Minderheit nicht die Richtung für die Mehrheit der Pflegekräfte in Deutschland vorgeben.
Kritik an der Entscheidung der Caritas kommt derweil aus der Grünen-Bundestagsfraktion. Einen flächendeckenden Tarifvertrag mit höheren Stundenlöhnen, mehr Urlaubsgeld und mehr Urlaubstagen sieht man dort als notwendigen Fortschritt an. Auch die Linksfraktion kritisiert den Beschluss der Caritas, sich einer flächendeckenden Einführung des Tarifvertrags entgegenzustellen.
CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß sieht den Fehler dagegen auch bei Verdi und BVAP, die versucht hätten, einen Tarifvertrag ohne die beiden kirchlichen Träger auf den Weg zu bringen. Jetzt sei Arbeitsminister Heil in der Pflicht, einen Kompromiss zu finden. Die SPD-Bundestagsfraktion kündigte bereits an, dass Heil die Pflegemindestlohnkommission einberufen werde. Als Alternative zum flächendeckenden Tarifvertrag könnten zum Beispiel höhere Lohnuntergrenzen vereinbart werden.
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