Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolvieren will, engagiert sich nicht nur sozial für einen befristeten Zeitraum, sondern lernt direkt die Vielfalt der sozialen Dienste kennen und erhält wertvolle Einblicke in die Berufspraxis von Notfallsanitätern, Rettungshelfern und Notärzten. Ein Freiwilligendienst ist also genau dann das Richtige, wenn man sich z.B. beruflich neu orientieren, nach der Schule erste Erfahrungen im sozialen Bereich sammeln oder die Zeit bis zur Ausbildung oder dem Studium sinnvoll überbrücken will.
Neben der praktischen Tätigkeit nimmt man an Seminaren und Bildungsveranstaltungen teil, lernt dort wichtige Grundlagen für die medizinische Arbeit und bildet sich auch im Bereich der medizinischen Erstversorgung weiter. In diesem Rahmen trifft man auf andere Freiwillige, die sich in den unterschiedlichsten Bereichen engagieren und ihre Erfahrungen untereinander austauschen. Ein FSJ oder BFD ist also ein guter Startpunkt für eine medizinische Karriere, eine Möglichkeit, sich sozial zu engagieren, oder schlichtweg eine Chance, seinen Mitmenschen aktiv zu helfen.
Rettungs- und Sanitätsdienst – Persönliche Voraussetzungen
Da man sowohl im FSJ als auch BFD hautnah mit kranken Menschen zu tun hat, sollte man vor allem hohe körperliche und psychische Belastbarkeit mitbringen. Sehr gute kommunikative Fähigkeiten und ein hohes Maß an Empathie sind ebenso wichtig wie eine konzentrierte und aufmerksame Arbeitsweise. Da oftmals im Schichtdienst und immer im Team gearbeitet wird, sind zeitliche Flexibilität und die Bereitschaft, ein guter Teamplayer zu sein, unverzichtbar.
Der aktive Einsatz im Rettungsdienst ist extrem abwechslungsreich und anspruchsvoll und setzt oftmals auch eine gute Portion Mut voraus. Einen robusten Magen sollte man daher genauso mitbringen wie eine hohe Toleranzschwelle, wenn es etwa um Blut oder andere Körperflüssigkeiten geht. Man sollte also im Vorfeld offen mit sich selbst sein und sich ehrlich fragen, ob man mit diesen Belastungen wirklich umgehen kann.
Für wen FSJ und für wen BFD?
FSJ und BFD im Rettungs- und Sanitätsdienst unterscheiden sich nur in wenigen Bereichen. Beide dauern mindestens sechs, in der Regel aber meist zwölf Monate und können auf maximal 18 Monate verlängert werden. In beiden Fällen kann in jedem beliebigen Monat begonnen werden und es gibt ein monatliches Taschengeld in Höhe von maximal 330 EUR. Spezielle medizinische Vorkenntnisse oder einschlägige Erfahrungen im Gesundheitswesen sind nicht notwendig, allerdings ist ein Führerschein durchaus von Vorteil, wenn man im Krankentransportwesen tätig sein möchte.
Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal ist das Lebensalter der Absolventen: Der BFD eignet sich für Personen ab 16 Jahren, hat keine Altersbegrenzung nach oben und seine Ausübung kann sowohl in Voll- als auch in Teilzeit erfolgen. Das FSJ hingegen ist vor allem interessant für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 27 Jahren und wird ausschließlich in Vollzeit abgeleistet.
Vielfältige Aufgaben
Als FSJler oder BFDler fährt man primär Menschen ins Krankenhaus oder zum Arztbesuch. Es kann aber – je nach Ausbildung oder Qualifikation – auch vorkommen, dass man bei der Unterstützung von Notfallsanitätern bei Notfallmaßnahmen im Rahmen der Erstversorgung von Patienten eingesetzt wird. Nach erfolgtem Einsatz erstellt man anschließend Einsatzprotokolle, desinfiziert die eingesetzten Geräte und füllt verbrauchte Medikamente, Verbände und diverses Zubehör wie Spritzen etc. für den nächsten Einsatz wieder auf.
Während des FSJ oder BFD im Krankentransport bzw. Rettungsdienst hilft man Menschen in diversen Notsituationen, die teilweise psychisch und körperlich extrem belastend sein können. Das heißt jedoch nicht, dass man sich davon in Panik versetzen lassen sollte, denn die Zeit beim FSJ oder BFD wird von vielen Absolventen als abwechslungsreich und interessant erlebt. Viele loben diese Zeit als Möglichkeit, sich in Schulungen medizinisches Grundwissen anzueignen und viel über sich selbst und andere Menschen zu lernen.
Mobiler Einsatzort
Die Einsatzorte eines FSJler oder BFDlers sind nicht in einem Büro oder in der Arztpraxis, sondern meist auf der Straße, und zwar beim Krankentransport oder Rettungsdienst. Bei diesem mobilen Arbeitseinsatzbereich ist man also hauptsächlich auf Rettungswachen und im Rettungs- bzw. Krankentransportwagen aktiv, um Patienten in Notaufnahmen, Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen zu begleiten. Man sollte also bedenken, dass im Laufe eines Arbeitstages alles in allem durchaus ein paar Kilometer abgelaufen und -gefahren werden.
Wo kann man sich bewerben?
Für allgemeine Informationen zur Bewerbung ist es ratsam, sich auf übergreifenden Informationsseiten zum FSJ oder zum BFD zu informieren. Dort kann man zum Beispiel Aufgabengebiet und Arbeitsort spezifizieren und gezielt nach passenden freien Stellen suchen. Eine weitere Möglichkeit ist, sich direkt beim Träger zu informieren, wie etwa beim Arbeiter-Samariter-Bund, den Maltesern oder beim Deutschen Roten Kreuz. Diese geben ebenfalls Auskunft über zu vergebende Plätze.
FSJ und BFD auf einen Blick
Im FSJ oder BFD wird es einem ermöglicht, die Arbeit von Notfallsanitätern, Rettungssanitätern und Notärzten hautnah kennenzulernen. So kann man z.B. erste Erfahrungen sammeln und dieses vielseitige medizinische Aufgabenfeld direkt persönlich kennenlernen, bevor man z.B. ein Medizinstudium oder etwa eine Ausbildung zum Rettungshelfer beginnt. Es ist ideal, um eine Art „Schnupperrunde“ zu starten, um herauszufinden, ob man z.B. den Magen oder die Ausdauer für eine medizinische Karriere hat.
In der folgenden Tabelle finden sich noch einmal alle wichtigen Informationen:
Kategorie | FSJ | BFD |
Alter | 16 bis 26 Jahre | 16 bis 99 Jahre |
Dauer | 6 bis 18 Monate | 6 bis 18 Monate |
Wiederholung des Dienstes | nicht möglich | alle fünf Jahre möglich |
Arbeitszeit | Vollzeit | Vollzeit, Teilzeit nur für Freiwillige über 27 Jahre |
Taschengeld | bis max. 330 EUR | bis max. 330 EUR |
Kinder-/Wohngeld, Waisenrente | Anspruch bleibt bestehen | Anspruch bleibt bestehen |
Sozialversicherung | Beiträge durch Einsatzstelle | Beiträge durch Einsatzstelle |
Unterkunft / Verpflegung | wird gestellt oder anteilige Kostenerstattung | wird gestellt oder anteilige Kostenerstattung |
Bildung / Seminare | 25 Bildungstage | bis 26 Jahre: 25 Bildungstage, darüber nach Bedarf |
Dienst im Ausland | möglich | nicht möglich |
Träger | Wohlfahrtsträger | Bundesrepublik Deutschland |
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