Die Regierungskoalition hat sich auf die Grundzüge einer Pflegereform geeinigt. Am 11. Juni wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung verabschiedet. Oberstes Ziel der Reformbemühungen ist es, eine bessere Bezahlung von Pflegekräften sicherzustellen. Zur Finanzierung sollen unter anderem die Pflegeversicherungsbeiträge für Kinderlose steigen.
Pflegereform soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden
Pflegefachkräfte in der stationären und ambulanten Pflege sollen besser bezahlt werden, in diesem Punkt sind sich die Regierungsparteien SPD und CDU/CSU einig. Ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag scheiterte im April allerdings an der Ablehnung der Caritas. Der katholische Sozialverband befürchtete, dass die Tarifbindung Nachteile für die kirchlich betriebenen Pflegeeinrichtungen mit sich bringen würde.
Nun hat sich die Regierungskoalition auf Eckpunkte eines Reformpakets geeinigt, dass dennoch eine bessere Entlohnung von Pflegekräften sicherstellen soll. Die Punkte sollen das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ergänzen.
Die Kernpunkte der Pflegereform
Die Reform umfasst drei Kernpunkte:
1. Ab September 2022 dürfen Pflegeheime und Pflegedienste ihre Leistungen nur noch dann mit der Pflegekasse abrechnen, wenn sie ihre Beschäftigen nach Tarif oder nach einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung bezahlen. Mindestens müssen sie sich an den für die jeweilige Region geltenden Tarifregelungen orientieren.
2. Zur Finanzierung soll ab 2022 ein jährlicher Steuerzuschuss des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro in die Pflegeversicherung fließen.
3. Da der Steuerzuschuss allein zur Finanzierung nicht ausreicht, sollen kinderlose Versicherte ab 2022 zudem einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Ihr Beitragssatz soll um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent steigen. Versicherte mit Kindern zahlen weiterhin 3,05 Prozent.
Weiterhin ist geplant, dass die gesetzliche Krankenversicherung jährlich 640 Millionen Euro an die Pflegeversicherung zahlt und damit einen Anteil der Kosten zur medizinischen Behandlungspflege in Heimen deckt.
Kritik an den Reformplänen
Dass Kinderlose zur Finanzierung der Pflegereform stärker belastet werden, ist zwar umstritten, aber rechtmäßig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht bereits 2001, als der für Kinderlose geltende Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung eingeführt wurde. Auf Kritik stoßen die Reformpläne unter anderem bei Arbeitgeberverbänden. Sie befürchten, dass die Tarifbindung private Pflegeheimbetreiber in ihrer Existenz gefährdet. Zudem sei unklar, welcher Tarifvertrag überhaupt gelten soll. Die Gewerkschaft Verdi sieht in den Reformplänen daher nur die zweitbeste Lösung, die keinen Ersatz für einen bundesweit einheitlichen Tarifvertrag. Den Grünen geht der Reformentwurf nicht weit genug. Rainer Brüderle, Präsident des bpa-Arbeitgeberverbands, hatte vor der Verabschiedung des Gesetzes sogar davon gesprochen, rechtliche Schritte gehen zu wollen, wenn die Regierung diesen “fatalen Irrtum” nicht noch korrigieren werde.
Die beschlossene Regelung sei besonders anfällig für Missbrauch, merken die zuständige Verdi-Vorständin Sylvia Bühler und der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke außerdem in einem Schreiben an. Denn da es zukünftig nicht wichtig sei, nach welchem Tarif sich die Pflegeeinrichtungen bei der Bezahlung ihrer Pflegekräfte richten, könnten sie sich einfach den niedrigsten Tarif aussuchen. Das Lohnniveau könne also problemlos weiterhin tief gehalten werden. Verdi fordert daher, dass sich Pflegeeinrichtungen an das durchschnittliche Tarifniveau in ihrer Region halten sollen, sodass keine Dumping-Löhne mehr gezahlt werden können.
Aufruf zu mehr Engagement
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, rief das Pflegepersonal zudem dazu auf, sich vermehrt in Gewerkschaften, die sich für Pflegekräfte einsetzen, zu engagieren, um bei fairen Gehältern und der Festlegung von Tariflöhnen mitzubestimmen und die eigenen Wünsche so besser durchzusetzen.
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