Die Krankenhausfinanzierung ist seit jeher ein schwieriges Feld – ganz vorne mit dabei: das Pflegebudget und die Personaluntergrenzen als Streitthema. Daran ändern auch Reformversuche nichts. Stets geht es darum, begrenzt zur Verfügung stehende Mittel möglichst (leistungs-)gerecht zu verteilen. Trotz ausgefeilter Berechnungen und Schlüssel gelingt dies nur bedingt. Streit ist daher vorprogrammiert. Die Krankenhausbranche ist gespalten.
Bis vor kurzem wurden die Pflegepersonalkosten in Krankenhäusern über das sogenannte DRG-System vergütet. DRG steht für Diagnosis Related Groups. Durch das 2019 in Kraft getretene und ab 2020 wirksam gewordene Pflegepersonalstärkungsgesetz sind die Personalkosten allerdings weitgehend aus dem DRG-System herausgelöst worden. Dieses wird seither überwiegend nur noch für die Vergütung der voll- und teilstationären (Sach-)Leistungen eingesetzt. Für die Vergütung der Personalpflegekosten hat man stattdessen das Pflegebudget eingeführt.
Pflegebudget: Individuelle Verhandlungen statt pauschaler Vergütung
Durch das Pflegebudget werden die Aufwendungen eines Krankenhauses für das Pflegepersonal in bettenführenden Abteilungen jetzt gesondert finanziert und orientieren sich an den tatsächlichen Ausgaben der jeweiligen Einrichtung. Das Budget berücksichtigt die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten und richtet sich an dem Personalbedarf für die direkte Patientenversorgung aus.
Jedes Krankenhaus führt dazu unmittelbar jährliche Budgetverhandlungen mit den entsprechenden Kostenträgern. Zu diesem Zweck wird eine auf das jeweilige Krankenhaus bezogene Pflegepersonalausstattung auf Grundlage der Personalplanung und des nachgewiesenen Personalbestands mit entsprechenden Kosten vereinbart. Für das Budget muss ein Krankenhaus den Vertragspartnern eine differenzierte Darstellung der Ist-Kosten des aktuellen Jahres sowie und eine umfassende, nach Berufsgruppen differenzierte Aufgliederung der Kostenanteile des vorjährigen Pflegebudgets nach Berufsgruppen vorlegen.
Das Konzept soll den Krankenhäusern eine bedarfsgerechte und an ihren tatsächlichen Ausgaben orientierte Finanzierung ihrer Kosten für von ihnen eingestellte Pflegefachkräfte bieten. Es geht insgesamt um ein Volumen von rund 16 Milliarden Euro pro Jahr. Noch ist es zu früh für eine abschließende Aussage, ob sich die Krankenhäuser mit dem neuen System tatsächlich besser stellen als nach dem bisherigen DRG-System. Der Streit innerhalb der Krankenhaus-Branche entzündet sich unter anderem an dieser Fragen. Dabei kommen auch die sogenannten Pflegepersonaluntergrenzen mit ins Spiel.
Untergrenzen für Mindestpflegeversorgung
Pflegepersonaluntergrenzen wurden ebenfalls durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz gesetzlich verankert. Danach werden Krankenhäuser verpflichtet, in bestimmten pflegesensitiven Bereichen – Intensivmedizin, Geriatrie, Chirurgie, Innere Medizin und in einige weitere Bereiche – bestimmte Untergrenzen beim Pflegepersonal einzuhalten. In der Intensivmedizin und in der pädiatrischen Intensivmedizin liegt die Untergrenze zum Beispiel in der Tagschicht bei zwei Patienten pro Pflegekraft, in der Nachtschicht bei drei Patienten. Werden die vorgegebenen Untergrenzen nicht eingehalten, führt das zu Vergütungsabschlägen für das betreffende Krankenhaus, wobei es auch Ausnahmetatbestände gibt.
Pflegebudget und Personaluntergrenzen dauerhaft in der Diskussion
Das Pflegebudget wird vor allem von den Krankenhäusern in kommunaler und kirchlicher Trägerschaft positiv bewertet. Die privaten Krankenhäuser üben dagegen heftige Kritik an dem System, weil sie sich durch ihre oft kleineren Pflegeschlüssel und die bei ihnen mehr arbeitsteilige Organisation benachteiligt sehen. Es fehlt denn wohl auch von dieser Seite nicht an Versuchen, sich “richtig” zu rechnen. Betrugsabsicht wird argwöhnisch von der Gegenseite unterstellt, so zuletzt von AOK-Chef Martin Litsch, der privaten Krankenhäusern illegale Umbuchungen von Personal ins Pflegebudget unterstellte.
Bei den Personaluntergrenzen verlaufen die Fronten genau umgekehrt. Hier sind die privaten Kliniken im Großen und Ganzen mit der Neuregelung zufrieden, während die kommunalen und kirchlichen Krankenhäuser Kritik daran üben. Sie sehen vor allem bei kleineren Häusern Probleme, die Personaluntergrenzen dauerhaft sicherzustellen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DGK) hat mit dem Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 einen eigenen Vorschlag zum Personalkostenthema vorgelegt, der aber vom Bundesgesundheitsminister abgelehnt wird. Er fordert von der DKG bis 2025 einen neuen Vorschlag – das Thema ist also noch nicht vom Tisch.
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1, ku-gesundheitsmanagement.de/2020/08/11/p-wie-pflegebudget/ (Abrufdatum: 15.06.2021)
2. www.bundesgesundheitsministerium.de/personaluntergrenzen.html (Abrufdatum: 15.06.2021)
3. www.dkgev.de/themen/personal-weiterbildung/ppr-20/ (Abrufdatum: 15.06.2021)
4. Pflegepersonaluntergrenzen, www.gkv-spitzenverband.de (Abrufdatum: 15.06.2021)
5. www.dkgev.de/themen/personal-weiterbildung/ppr-20/ (Abrufdatum: 15.06.2021)
6. www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhausfinanzierung.html (Abrufdatum: 15.06.2021)