Experten aus Wissenschaft und Praxis fordern, einen neuen Ausbildungs-Beruf “Service und Assistenz” einzuführen. Der Beruf soll den Personal- und Versorgungsmix in der Pflege ergänzen und zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung beitragen. Anders als bei bisher gängigen Service- und Assistenztätigkeiten sollen für die Ausbildung bundesweit einheitliche Regelungen gelten.
Bund und Länder sollen rechtliche Rahmenbedingungen schaffen
In einem Positionspapier beschreiben der Verein zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates (NGBR) und der Caro Ass e.V. ihre Forderungen genauer. Als Vorbild für den vorgeschlagenen Beruf dient die Ausbildung zum Servicehelfer im Sozial- und Gesundheitswesen in Baden-Württemberg, das sogenannte Stuttgarter Modell. Seit der Einführung im Jahr 2010 haben bereits mehr als 200 Personen die zwei Jahre dauernde, anerkannte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Die Absolventen unterstützen anschließend ältere und behinderte Menschen im Alltag, zum Beispiel beim Ankleiden, bei Einkäufen oder bei der Essenszubereitung.
Ähnliche Berufe gibt es zwar auch in anderen Bundesländern, die Ausbildung ist jedoch jeweils anders geregelt. Die Autoren des Positionspapiers fordern daher bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen. Bund und Länder sollen einen gemeinsamen Definitionsrahmen für Ausbildung und berufliche Tätigkeit erstellen, inklusive eines klaren Aufgabenprofils. Auch Bezahlung und Qualitätssicherung sollen bundesweit einheitlich geregelt werden. Weiterhin müsse die Anschlussfähigkeit der Ausbildung sichergestellt werden, zum Beispiel zu Pflegefachberufen.
Service und Assistenz: Welche Aufgaben gehören dazu?
Nach ihrer Ausbildung sollen die Service- und Assistenzkräfte zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflege- und Reha-Einrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeiten, aber auch im ambulanten Bereich zum Einsatz kommen. Unterstützen sollen sie alle Personen, die im Alltag Service und Assistenz benötigen, insbesondere dann, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche diese Aufgabe nicht übernehmen können. Alte, kranke, behinderte und einsame Menschen sollen dadurch in einer sicheren Versorgungsumgebung leben. Den Autoren des Positionspapiers zufolge werden solche Aufgaben aktuell häufig von nicht-qualifizierten Personen oder aber von überqualifizierten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sowie Altenpflegefachkräften wahrgenommen, deren Arbeitskraft an anderer Stelle fehlt. Die Service- und Assistenzkräfte sollen also den bestehenden Personal- und Versorgungsmix ergänzen und helfen, den Personal- und Fachkräftemangel in der Pflege zu mildern. Darüber hinaus soll der einheitliche Ausbildungsberuf neue Möglichkeiten für Menschen schaffen, die bisher auf dem Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen konnten. Insbesondere Jugendlichen und gering qualifizierten Erwachsenen soll die neue Ausbildung eine Chance für einen krisensicheren Arbeitsplatz bieten.
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