Seit dem 1. Juli 2021 steht die elektronische Patientenakte (ePA) allen gesetzlich krankenversicherten Personen in Deutschland zur Verfügung. Sie soll Patientendaten wie Befunde, Arztbriefe und Röntgenbilder an einem Ort zusammentragen, den Zugriff auf diese Daten erleichtern und dabei helfen, Krankenhäuser, Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen besser zu vernetzen. Hier gibt es wissenswerte Fakten zur ePA.
Wer kann die elektronische Patientenakte nutzen?
Nach Abschluss der Testphase können sich seit Anfang Juli 2021 alle 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland die elektronische Patientenakte herunterladen. Der Zugang erfolgt über eine App für Smartphone und Tablet, welche die gesetzlichen Krankenkassen auf ihren Websites zum Download anbieten. Für die Registrierung brauchen die Nutzer eine gültige E-Mail-Adresse, ihre Krankenversicherungsnummer sowie eine PIN zur Gesundheitskarte. Diese bekommt man ebenfalls bei der Krankenkasse. Die ePA ist keine Pflicht, Patienten können frei entscheiden, ob sie von diesem Angebot Gebrauch machen.
Privatversicherte können die ePA aktuell noch nicht nutzen. Die privaten Krankenkassen werden sie voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 anbieten.
Welche Funktionen bietet die elektronische Patientenakte?
In der elektronischen Patientenakte werden die persönlichen medizinischen Daten des Nutzers erfasst. Dazu gehören zum Beispiel medizinische Befunde, Untersuchungsergebnisse, Röntgenbilder, Medikationspläne und Blutwerte. Ab 2022 sollen sich auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft abspeichern lassen. Auch Arztbriefe sollen in Zukunft bei der Entlassung in die ePA übertragen werden. Derzeit laufen Beratungen, wie dies technisch umgesetzt werden kann. Geplant ist, dass die ePA ihre Nutzer später auch an anstehende Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen erinnert.
Digital vorliegende Dokumente können direkt in der App gespeichert werden. Existieren die Dokumente bislang nur in Papierform, müssen sie zunächst eingescannt werden. Die Patienten befüllen die ePA selbst oder können diese in der Arztpraxis von den dort tätigen Medizinischen Fachangestellten (MFA) mit den gewünschten Dokumenten befüllen lassen.
Neue Arbeitsabläufe für Medizinische Fachangestellte
Nicht nur für Patienten, auch für MFA gibt es bezüglich der elektronischen Patientenakte ein paar wissenswerte Neuerungen, die zukünftig bei ihrer täglichen Arbeit eine Rolle spielen werden. Für Medizinische Fachangestellte erfolgt der Zugang zur ePA über das gängige Praxisverwaltungssystem. Die Krankenkasse, bei der der Patient/die Patientin versichert ist, spielt dafür keine Rolle. Notwendig ist außerdem, dass in der Praxis mindestens ein elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) vorliegt. Dieser wird zur Authentifizierung benötigt. Praxen sind außerdem nicht verpflichtet, alle Patientendaten in die ePA zu übertragen. Hier kann der Patient eine Auswahl treffen und muss generell erst einmal die Zustimmung zum Befüllen der Akte erteilen. Diese muss zuvor von den Medizinischen Fachangestellten erfragt werden. Auch ist es ratsam, unter Absprache mit dem Patienten einen Notfall-Datensatz anzulegen, damit im Fall der Fälle alle wichtigen Informationen schnell zu finden sind.
Wer hat Zugriff auf die Patientendaten?
Wer Zugriff auf die in der ePA gespeicherten Daten erhält, bestimmen die Patienten selbst. Sie erteilen Ärzten, Therapeuten, Apotheken und weiteren Leistungserbringen ein Zugriffsrecht. Dabei entscheiden sie, ob dieses Recht nur für die aktuelle Behandlung oder für einen längeren Zeitraum gelten soll. Ohne Einwilligung des Patienten können Ärzte die gespeicherten Daten weder auslesen noch speichern oder verändern. Die Patienten bestimmen auch, auf welche Dokumente Ärzte und weitere medizinische Leistungsbringer Zugriff erhalten. Aktuell können sie die Einwilligung auf Informationen beschränken, die sie selbst hochgeladen haben, sowie auf Informationen, die von medizinischen Leistungsbringern abgespeichert wurden. Ab 2022 sollen individuelle Zugriffsrechte für jedes einzelne Dokument vergeben werden können. Die Zugriffsrechte lassen sich auf einen Zeitraum zwischen einem Tag und 18 Monaten befristen und können jederzeit wieder entzogen werden.
Patienten können Daten eigenständig aus der ePA löschen. Diese gibt daher nicht zwangsläufig ein vollständiges Bild der medizinischen Vorgeschichte wieder.
Welche Vorteile bringt die ePA?
Die elektronische Patientenakte soll den Informationsaustausch zwischen verschiedenen medizinischen Leistungsbringern vereinfachen. Überweist ein Hausarzt seinen Patienten zum Beispiel zum Facharzt, kann der Patient dem Fachmediziner Zugriff auf alle relevanten Untersuchungsergebnisse gestatten. Ärzte in Krankenhäusern erhalten Einblick in digital abgespeicherte Medikamentenpläne und können bei der Auswahl weiterer Arzneimittel eventuelle Wechselwirkungen beachten.
Darüber hinaus soll die ePA medizinische Abläufe und Behandlungen für Patienten transparenter machen und ihnen mehr Kontrolle über ihre Daten gewähren. Über die ePA-App haben Patienten jederzeit Einsicht in ihre medizinischen Dokumente und können sich diese in aller Ruhe zuhause durchlesen. Zugleich können sie entscheiden, welche Daten sie zur Einsicht freigeben möchten – und welche nicht.
Ist die elektronische Patientenakte sicher?
Mehrere Sicherheitsmaßnahmen sollen es Unbefugten unmöglich machen, auf die in der ePA gespeicherten Patientendaten zuzugreifen. So sind die Daten zum Beispiel kryptografisch verschlüsselt. Die Datenübertragung und der Zugriff auf die elektronische Patientenakte erfolgt über die sogenannte Telematikinfrastruktur. Laut Bundesgesundheitsministerium handelt es sich dabei um ein eigenes, vom Internet unabhängiges und in sich geschlossenes Netz. Verschiedene Login-Varianten wie Passwörter, Fingerprint und Face-ID sollen verhindern, dass Dritte ohne Berechtigung auf die Smartphone-App zugreifen.
Können auch Patienten ohne Smartphone die ePA nutzen?
Um die ePA-App nutzen zu können, benötigen Patienten ein Smartphone oder ein Tablet. Die elektronische Patientenakte lässt sich aber auch ohne eigenes Mobilgerät verwenden. Mit der elektronischen Gesundheitskarte und einer von der Krankenkasse zugeteilten PIN können Versicherte zum Beispiel in der Hausarztpraxis Einsicht in die elektronische Patientenakte erhalten und diese dort befüllen lassen. Auf diese Weise lassen sich auch Zugriffsberechtigungen an weitere Ärzte und Leistungsbringer vergeben. Alternativ können Versicherte ohne Tablet und Smartphone Familienmitglieder oder gute Freunde damit beauftragen, die App zu verwalten.
Was geschieht bei einem Wechsel der Krankenkasse?
Wechselt man die Krankenkasse, nimmt man die elektronische Patientenakte mit. Ab 2022 sollen sich die Daten nach einem Kassenwechsel einfach zum neuen Anbieter der ePA übertragen lassen.
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