
Inhaltsverzeichnis
Seit dem 1. Juli 2021 steht die elektronische Patientenakte (ePA) allen gesetzlich krankenversicherten Personen in Deutschland zur Verfügung, ab dem 29. April 2025 beginnt die schrittweise Nutzung in Praxen. Ab Oktober 2025 soll die Verwendung der ePA Pflicht sein. Ziel ist es, medizinische Informationen wie Befunde, Arztbriefe oder Röntgenbilder strukturiert zu bündeln und für Behandelnde leicht zugänglich zu machen. Seit Anfang 2025 wird die ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Dieser Artikel bietet eine Übersicht aller wissenswerter Fakten zur ePA.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte ist ein digitales Informationssystem, das medizinische Dokumente und Gesundheitsdaten zentral speichert. Sie ermöglicht es, Behandlungsverläufe transparent nachzuvollziehen, Diagnosen und Therapien effizient abzustimmen und die Kommunikation zwischen unterschiedlichen medizinischen Einrichtungen zu verbessern. Technisch ist die ePA in die Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens eingebunden, die hohe Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfüllt. Zugänglich ist die Akte in erster Linie für Patienten über eine App oder ein Webportal.
Wer kann die elektronische Patientenakte nutzen?Wer kann die elektronische Patientenakte nutzen?
Die elektronische Patientenakte steht allen gesetzlich versicherten Personen in Deutschland zur Verfügung. Seit Januar 2025 wird sie automatisch für jede versicherte Person eingerichtet. Eine Nutzung erfolgt nur dann, wenn dieser nicht widersprochen wird (Opt-out-Verfahren). Privatversicherte können die ePA ebenfalls nutzen, sofern ihre Versicherung eine entsprechende Lösung anbietet. Die tatsächliche Verfügbarkeit variiert jedoch stark.
Der Zugriff auf die ePA erfolgt über eine App oder ein Webportal der Krankenkasse. Voraussetzung ist eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit zugehöriger PIN oder eine Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Für die Registrierung benötigen Versicherte keine besondere technische Ausstattung, sondern lediglich ein Smartphone, Tablet oder Computer.
Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Wer keine medizinischen Daten speichern oder freigeben möchte, kann Widerspruch einlegen oder eine bereits eingerichtete Akte deaktivieren lassen.
Elektronische Patientenakte – Funktionen
In der elektronischen Patientenakte lassen sich medizinische Informationen sicher und strukturiert speichern. Dazu zählen Befunde, Untersuchungsergebnisse, Arztbriefe, Röntgenbilder, Medikationspläne und Laborwerte. Ergänzend können auch der Impfausweis, das Zahnbonusheft, das Kinderuntersuchungsheft und der Mutterpass digital hinterlegt werden.
Patientinnen und Patienten erhalten über die ePA-App oder ein Webportal jederzeit Einblick in ihre Dokumente. Die Daten können direkt digital gespeichert oder bei Bedarf eingescannt und hochgeladen werden. In Arztpraxen unterstützen Medizinische Fachangestellte beim Befüllen der ePA, jedoch nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Versicherten.
Darüber hinaus integriert die ePA eRezepte und Notfalldatensätze. Zukünftig sollen weitere Anwendungen folgen, etwa zur strukturierten Darstellung chronischer Erkrankungen oder für pflegerische Informationen.
Wer hat Zugriff auf die Patientendaten?
Patientinnen und Patienten entscheiden eigenständig, wer auf welche Inhalte der elektronischen Patientenakte zugreifen darf. Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen, Apotheken und andere medizinische Leistungserbringer erhalten nur dann Einsicht, wenn eine ausdrückliche Freigabe erfolgt. Diese kann auf bestimmte Dokumente oder Zeiträume beschränkt und jederzeit widerrufen werden.
Die Freigabe erfolgt über die ePA-App oder bei Vor-Ort-Behandlungen über die elektronische Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN. Seit 2023 ist es möglich, für jedes einzelne Dokument individuelle Zugriffsrechte zu vergeben, wobei die flächendeckende Einführung dieser Funktion noch nicht abgeschlossen ist. Damit lässt sich steuern, welche Informationen beispielsweise nur einer Fachärztin oder einem bestimmten Krankenhaus zugänglich gemacht werden.
In Notfällen kann ein zuvor angelegter Notfalldatensatz auch ohne vorherige Zustimmung ausgelesen werden. vorausgesetzt, der Patient hat diese Nutzung vorab freigegeben. Alle in der ePA gespeicherten Inhalte lassen sich auf Wunsch dauerhaft löschen. Da die Akte bewusst nicht vollständig automatisiert befüllt wird, bildet sie immer nur den medizinischen Verlauf ab, den die Versicherten dokumentieren möchten.
Arbeitsabläufe für MFA
Auch für Medizinische Fachangestellte bringt die elektronische Patientenakte neue Anforderungen im Praxisalltag mit sich. Der Zugriff erfolgt über das bestehende Praxisverwaltungssystem in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Die Krankenkassenzugehörigkeit der Patientin oder des Patienten spielt dabei keine Rolle. Vor dem Befüllen der ePA ist stets die informierte Einwilligung der Versicherten einzuholen und zu dokumentieren. Erst danach dürfen Dokumente in die Akte übertragen werden. Dabei können Patienten selbst entscheiden, welche Inhalte aufgenommen werden. Es empfiehlt sich zudem, gemeinsam mit der behandelnden Person einen Notfalldatensatz anzulegen, damit wichtige medizinische Informationen im Ernstfall sofort verfügbar sind.
Elektronische Patientenakte – Vorteile
Die elektronische Patientenakte erleichtert den Austausch medizinischer Informationen über Einrichtungen und Fachrichtungen hinweg. Befunde, Medikamentenpläne und Diagnosen stehen behandelnden Personen zeitnah zur Verfügung. Das verringert das Risiko von Doppeluntersuchungen, verbessert die Abstimmung bei chronischen Erkrankungen und unterstützt eine sichere Arzneimittelverordnung.
Für Patienten erhöht sich die Transparenz. Sie können jederzeit auf ihre Gesundheitsdokumente zugreifen und selbst bestimmen, wer welche Informationen einsehen darf. Durch die Erinnerungsfunktionen für Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen trägt die ePA zusätzlich zur Prävention bei. Auch im Notfall kann sie die Versorgung beschleunigen, wenn vorher ein entsprechender Datensatz freigegeben wurde.
Elektronische Patientenakte – Nachteile
Trotz der Vorteile bringt die elektronische Patientenakte auch Herausforderungen mit sich. Insbesondere der Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten erfordert ein hohes Maß an Vertrauen in die digitalen Sicherheitsvorkehrungen. Zwar gelten in der Telematikinfrastruktur strenge Datenschutzstandards, dennoch bleiben Bedenken bei Teilen der Bevölkerung bestehen.
Ein weiterer Nachteil ist der bürokratische Aufwand der Befüllung der Akte. Dadurch können Informationslücken entstehen. Für ältere oder digital weniger affine Menschen stellt zudem die Nutzung über App oder Webportal eine Hürde dar, insbesondere wenn keine nahestehende Person bei der Handhabung unterstützt.
Auch technische Probleme, etwa bei der Authentifizierung mit der Gesundheitskarte oder beim Zugriff über Praxissoftware, treten vereinzelt auf und können zu Verzögerungen führen.
Passende Stellenangebote für Medizinische Fachangestellte
Auf der Suche nach einem passenden Job als MFA? Bei Medi-Karriere gibt es zahlreiche Stellen als Pflegefachkraft, Jobs für Medizinische Fachangestellte und Stellenangebote in der Therapie.
Häufige Fragen
- Ist die elektronische Patientenakte sicher?
- Können auch Patienten ohne Smartphone die ePA nutzen?
- Was geschieht bei einem Wechsel der Krankenkasse?
- Kann man die elektronische Patientenakte selbst auslesen?
Die ePA unterliegt hohen Sicherheitsstandards. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert und über die Telematikinfrastruktur (TI) übertragen – ein geschlossenes, vom Internet getrenntes Netz des deutschen Gesundheitswesens. Der Zugriff erfolgt ausschließlich durch autorisierte Personen, und nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Versicherten. Die Authentifizierung kann über verschiedene Methoden wie PIN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung erfolgen. Trotz dieser Maßnahmen wurden in der Vergangenheit Sicherheitslücken identifiziert, die jedoch durch kontinuierliche Updates und Verbesserungen adressiert werden. Es ist dennoch wichtig, dass Nutzer ihre Zugriffsrechte regelmäßig überprüfen und verwalten.
Ja, die ePA kann auch ohne Smartphone genutzt werden. Versicherte können in ihrer Arztpraxis über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die zugehörige PIN auf ihre ePA zugreifen und diese befüllen lassen. Zudem besteht die Möglichkeit, autorisierte Vertreter wie Familienmitglieder zu benennen, die über ein Smartphone oder einen Computer verfügen und die ePA im Auftrag verwalten können. Einige Krankenkassen bieten auch Desktop-Anwendungen an, die eine Nutzung der ePA über PC oder Laptop ermöglichen.
Beim Wechsel der Krankenkasse wird die ePA automatisch übertragen. Alle gespeicherten Daten, erteilten Zugriffsberechtigungen und Widersprüche bleiben erhalten. Versicherte müssen keine zusätzlichen Schritte unternehmen, um ihre medizinischen Informationen zu sichern oder zu übertragen.
Ja, Versicherte haben jederzeit die Möglichkeit, ihre ePA einzusehen. Über die App oder das Webportal der Krankenkasse können sie auf ihre medizinischen Dokumente zugreifen, neue Informationen hinzufügen oder bestehende Daten löschen. Zudem können sie detailliert festlegen, welche medizinischen Einrichtungen Zugriff auf welche Daten erhalten und diese Berechtigungen jederzeit anpassen oder widerrufen.
- Die ePA für alle, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... , (Abrufdatum: 29.04.2025)