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Grundpflege und Behandlungspflege bilden zusammen die Pfeiler, durch die eine angemessene Versorgung von Patientinnen und Patienten sichergestellt wird. Ein Unfall, eine Erkrankung oder hohes Lebensalter können dazu führen, dass ein Mensch pflegebedürftig wird und auf Grundpflege angewiesen ist – etwa in Form von häuslicher Pflege. Neben hauswirtschaftlichen Tätigkeiten umfasst die häusliche Pflege aber auch die Behandlungspflege. Doch worin unterscheiden sich Grundpflege und Behandlungspflege und ist die Differenzierung der Begriffe überhaupt noch zeitgemäß?
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Merkmale der Grundpflege
Die Grundpflege wird auch als direkte Pflege bezeichnet und beinhaltet die Unterstützung von pflegebedürftigen Personen bei der alltäglichen Pflege. Die Grundpflege kann vorübergehend oder auch dauerhaft erfolgen und umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen wie Essen, Körperpflege, Mobilität, Prophylaxe, sowie die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikationsfähigkeit.
So benötigt die pflegebedürftige Person unter Umständen Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie beim Toilettengang. Auch die mundgerechte Zubereitung des Essens, sowie die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme kann zu den Aufgaben des Pflegers oder der Pflegerin gehören. Der Teilbereich der Mobilität umfasst vor allem die Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung oder Pflegeeinrichtung.
Einen weiteren Aspekt der Grundpflege macht die Prophylaxe aus. Ziel ist es, weiteren Erkrankungen oder Verschlimmerungen wie Thrombosen oder Pneumonien vorzubeugen. Auch die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation ist Teil der Grundpflege. So sollen die Pflegebedürften so lange wie möglich eigenständig bleiben und ihren Alltag mit wenig Hilfe meistern. Durch professionelle Unterstützung, wie Gedächtnistraining oder das Üben bestimmter Tätigkeiten, ist es möglich, eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes in vielen Fällen zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern.
Die Grundpflege kann von Angehörigen oder Bekannten sowie von einem Pflegedienst durchgeführt werden. Somit kann sie sowohl im eigenen Zuhause des Pflegebedürftigen, als auch in Tagespflegeinrichtungen oder Pflege- oder Seniorenheimen stattfinden.
Herausforderungen in der Grundpflege
Einen Menschen zu pflegen ist etwas sehr Intimes. Da die Grundpflege nicht zwangsweise von Fachkräften übernommen werden muss, nehmen sich nicht selten Angehörige der pflegebedürftigen Person an. Indem der Pfleger oder die Pflegerin einen Menschen wäscht, dringt er oder sie in dessen intimsten Bereich vor. Das kann häufig für beide Parteien eine große Herausforderung darstellen – vor allem dann, wenn die Pflege von Familienmitgliedern übernommen wird. Wird nicht mit genügend Achtsamkeit vorgegangen – insbesondere im Intimbereich – so fühlt sich der Patient unter Umständen unwohl und verweigert die Körperpflege nicht selten gänzlich.
Des Weiteren tragen die Pfleger eine hohe Verantwortung für das Wohl des Patienten. Führt man die Pflege nicht gründlich genug aus, ist es möglich, dass sich der allgemeine Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen verschlechtert. Zusätzlich stellt die individuelle Aktivierung der noch vorhandenen Ressourcen des Pflegebedürftigen eine weitere Herausforderung für den Pfleger dar.
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Merkmale der Behandlungspflege
Unter dem Begriff der Behandlungspflege sind alle medizinischen Anwendungen, Behandlungen und Leistungen zu verstehen, welche von einem Arzt angeordnet und von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt werden. Ein Beispiel dafür sind etwa ambulante Pflegedienste. Wie der Name schon andeutet, beinhaltet die Behandlungspflege vor allem Pflegeleistungen, welche mit der medizinischen Versorgung der Patienten zu tun haben. So soll die Behandlungspflege in erster Linie helfen, Krankheiten zu heilen oder Beschwerden zu lindern. Sie wird in den meisten Fällen nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig und umfasst Leistungen wie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, die Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten, Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, das Wechseln und Zubereiten von Infusionen, Wundversorgung sowie die Gabe von Medikamenten und die allgemeine Krankenbeobachtung.
Im Gegensatz zur Grundpflege darf die Behandlungspflege unabhängig von der Qualifikation aus rechtlichen Gründen nur von Fachpersonal durchgeführt werden.
Herausforderungen in der Behandlungspflege
Einer der größten Herausforderungen für die Beschäftigen in der Behandlungspflege ist der Mangel an qualifiziertem Fachpersonal. Die Gesundheits- und Krankenpfleger und Krankenschwestern sind aufgrund fehlender Unterstützung durch Kollegen dazu gezwungen, die Besuche bei den Patienten in immer kürzerer Zeit durchzuführen. So kommen sie zunehmend an ihre Belastungsgrenze. Doch auch die Tatsache, vor Ort auf sich alleine gestellt zu sein und kein Kollegenteam im Rücken zu haben, kann vor allem zu Beginn der Tätigkeit eine große Herausforderung darstellen. Des Weiteren tragen die Pfleger ein hohes Maß an Verantwortung für die pflegebedürftige Person. So kann ein Fehler in der Behandlung nicht nur zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen, es obliegt auch der Pflegekraft stetig mit zuständigen Ärzten zusammenzuarbeiten und Auffälligkeiten, sowie fachliche Einschätzungen weiterzutragen.
Gleiches gilt vor allem für die Aufgabenverteilung an Pflegehelferinnen und Pflegehelfer. So tragen die Pflegefachkräfte grundsätzlich die Verantwortung dafür, dass Aufgaben wie Körperpflege und Mobilisation fachgerecht von den Pflegehelfern durchgeführt werden.
Krankenhausvermeidungspflege
Unter der Krankenhausvermeidungspflege ist eine gesetzlich geregelte Leistung der häuslichen Krankenpflege zu verstehen, welche dann zum Einsatz kommt, wenn stationäre Krankenhausbehandlungen notwendig, allerdings nicht ausführbar sind. Sie findet jedoch auch dann Anwendung, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung durch die häusliche Krankenpflege vermieden werden kann oder muss. Die Krankenhausvermeidungspflege ermöglicht es dem Patienten entweder ganz daheim zu bleiben oder möglichst früh wieder nach Hause zurück zu kommen.
Sicherungspflege
Die Sicherungspflege ist eine weitere Form der häuslichen Versorgung, zu welcher auch die Behandlungspflege zählt. Sie soll Pflegebedürftigen eine dauerhaft stabilisierende medizinische Pflege ermöglichen. Klinikärzte können die Sicherungspflege verordnen. Sie müssen anschließend den Vertragsarzt über den Beschluss informieren. Sie findet vor allem dann Einsatz, wenn im Haushalt keine weitere Person lebt, welche die Leistungen im erforderlichen Umfang übernehmen kann.
Grundpflege und Behandlungspflege – Wer übernimmt die Kosten?
Bei der Grundpflege handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung, auf die grundsätzlich jeder Anspruch hat, der im Laufe seines Lebens pflegebedürftig wird. Sei es durch Krankheit, Unfall oder Alter. Die Kosten der Grundpflege werden demnach von der Pflegekasse getragen. In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind alle Menschen versichert, die auch in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Gehört man einer privaten Versicherung an, so sollte auch einer privaten Pflegeversicherung beigetreten werden.
Die Pflegeversicherung übernimmt jedoch nicht die Behandlungspflege, es sei denn, es liegt bereits eine Pflegestufe vor. Da die Behandlungspflege grundsätzlich ärztlich verordnet werden muss, trägt die Krankenkasse die Kosten. Als Kostenträger muss die Krankenkasse jedoch die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Sie prüft deshalb, ob diese wirklich dazu dienen, den Krankheitszustand des Patienten zu verbessern. Des Weiteren ist die Verordnung der Behandlungspflege auf 14 Tage begrenzt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist die Geltungsdauer der Folgeverordnung vom Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen abhängig und Unterliegt einer erneuten ärztlichen Verordnung.
Unterscheidung der Begriffe – Noch zeitgemäß?
Die Begriffe Grundpflege und Behandlungspflege werden sowohl vom Sozialrecht, als auch in der Pflegetheorie unterschiedlich definiert. Die Pflegewissenschaft akzeptiert die Trennung der Begrifflichkeiten jedoch nicht. Die Unterscheidung von Grund- und Behandlungspflege hat sich jedoch vor allem in der Umgangssprache durchgesetzt.
Die Differenzierung der beiden Begriffe lässt sich auf Anfang 1950 zurückführen. So sollte der Bericht einer angelsächsischen Studie zur Arbeit von Krankenschwestern auf Krankenhausstationen nach Auftrag des deutschen Krankenhausinstitutes ins Deutsche übersetzt werden. Die englischen Begriffe „basic nursing“ und „technical nursing“ wurden ohne nähere Ausführungen durch den Krankenhausökonomen Siegfried Eichhorn in die Begriffe „Grundpflege“ und „Behandlungspflege“ übersetzt. Aus heutiger Sicht gilt die Differenzierung der beiden Begriffe jedoch als überholt und hält einer kritischen Überprüfung nicht stand.
Die Unterscheidung in Grund- und Behandlungspflege als Aufgaben- und Verantwortungsbereiche ist aus pflegewissenschaftlicher Sicht falsch. Inzwischen geht man in der Pflegepraxis von einem ganzheitlichen Ansatz aus, indem keine Pflegeart der anderen übergeordnet ist.
Pflegesituation ist entscheidend
Grundsätzlich unterscheiden sich Grundpflege und Behandlungspflege darin, dass die Behandlungspflege ausschließlich von ausgebildeten Pflegefachkräften ausgeführt werden darf. Die reine Grundpflege darf hingegen auch von Angehörigen oder Pflegehilfskräften ausgeübt werden. Pflegefachkräfte verfügen in diesem Zusammenhang vor allem über die Fähigkeit, die Pflegesituation genau einschätzen zu können und gegebenenfalls fachärztliche Hilfe einzuholen.
Passende Stellenangebote für Pflegekräfte
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1. Behandlungs- und Grundfpflege, www.beuthel.de//behandlungspflege-und-grundpflege/... (Abrufdatum: 04.10.2021)
2. Behandlungspflege – Definition und Abgrenzung zur Grunpflege, www.linara.de/behandlungspflege (Abrufdatum: 04.10.2021)
3. Grundpflege und Behandlungspflege, altenpflege.mobi//grundpflege-und-behandlungspflege/... (Abrufdatum: 04.10.2021)