Mit welchen Maßnahmen lässt sich die professionelle Pflege in Deutschland aufwerten? Um Antworten auf diese Frage zu finden, hat die voraussichtlich neue Regierungskoalition aus SPD, Grüne und FDP die Arbeitsgruppe “Gesundheit und Pflege” gegründet. Diese hat nun ihre Pläne formuliert und geht dabei unter anderem auf ihre Position zu Pflegekammern und neuen Personalbemessungsgrenzen ein.
Professionelle Pflege – PPR 2.0 als Übergangsinstrument
Eine der drängenden Fragen, die sich im Zusammenhang mit der professionellen Pflege stellt: Wie soll die Selbstverwaltung der Pflege in Zukunft ausgestaltet werden? Die Arbeitsgruppe “Gesundheit und Pflege” plant eine bundesweite Befragung aller professionell Pflegenden. Auf diese Weise möchte sie Erkenntnisse darüber erlangen, wie die ausgebildeten Pflegefachkräfte zum Beispiel zum Thema Pflegekammern stehen.
Ein weiteres Ziel besteht darin, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Als kurzfristiges Instrument zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus soll das PPR 2.0 genannte System als Übergangslösung eingeführt werden.
PPR 2.0 wurde von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gesellschaft ver.di als Alternative zur derzeitigen Pflegepersonal-Regelung entwickelt. Das System sieht vor, Patienten täglich in vier Grund- und Spezialpflege-Leistungsstufen einzuteilen. Jeder Stufe wird ein Minutenwert zugeordnet. Als Basis kommen Grund- und Fallwerte hinzu. Daraus ergibt sich für jeden Patienten ein Zeitwert, an dem sich der Pflegepersonalbedarf bemisst. Aus dem zusammengefassten Zeitwerten aller Patienten berechnet sich der Pflegepersonalbedarf des gesamten Hauses. Zusätzlich möchte die Arbeitsgruppe auch das bestehende Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege ausbauen.
Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege schließen
Weiterhin sehen die Pläne der Arbeitsgruppe vor, die Lücke zwischen den Löhnen in der Gesundheits- und Krankenpflege und den Gehältern in der Altenpflege zu schließen. Dazu sollen Zuschläge von der Steuerpflicht befreit, geteilte Dienste abgeschafft und trägereigene Springerpools eingeführt werden. Beschäftigte mit betreuungspflichtigen Kindern sollen zudem einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten durchsetzen können.
Die Arbeitsgruppe möchte darüber hinaus das Berufsbild der Community Health Nurse (CHN) stärken, um die professionelle Pflege durch heilkundliche Tätigkeiten zu unterstützen. Berufsabschlüsse aus dem Ausland sollen schneller und unbürokratischer anerkannt werden.
Als politische Stimme der Pflegenden soll der Deutsche Pflegerat einen Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss und in anderen Gremien erhalten.
Akademische Pflegeausbildung stärken
Die Arbeitsgruppe hält es außerdem für wichtig, die akademische Pflegeausbildung zu stärken. Zu diesem Zweck sollen Bund und Länder zusammenarbeiten. Für bisher nicht vergütete Pflegefachausbildungen und Studiengänge soll eine Ausbildungsvergütung eingeführt werden.
Darüber hinaus plant die Arbeitsgruppe die Einführung eines allgemeinen Heilberufegesetzes sowie verschiedener bundeseinheitlicher Berufsgesetze, zum Beispiel für die Hebammenassistenz und Pflegeassistenz. Die Finanzierung soll über Bund und Länder sichergestellt werden.
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