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Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die Weiterentwicklung des papiergebundenen, bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) und wird auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Doch was beinhaltet der elektronische Medikationsplan eigentlich, welche technischen Voraussetzungen müssen die Einrichtungen erfüllen und wie steht es um den Datenschutz?
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Was ist der elektronische Medikationsplan?
Die Digitalisierung des Gesundheitssystems ist in vollem Gange. Neben digitalen Gesundheitsanwendungen wie dem E-Rezept oder der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), gewinnt nun auch der elektronische Medikationsplan zunehmend an Bedeutung. Seit 2016 haben Patientinnen und Patienten bereits unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den BMP. Inzwischen entwickelt sich auch die Digitalisierung mit dem elektronischen Medikationsplan derzeit beständig weiter.
Seit Juli 2020 kann medizinisches Personal den elektronischen Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Dabei kann man die Daten des BMP um historisierte Daten ergänzen. In einer zweiten Stufe ab 2023 sollen die Daten um zusätzliche Attribute erweitert werden können und die Speicherung auf einem zentralen Fachdienst erfolgen. Grundsätzlich ist der elektronische Medikationsplan (eMP) die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans. Mit der Einführung des eMP können Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen nun Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten auf der eGK speichern.
Der elektronische Medikationsplan – Nutzen
Der elektronische Medikationsplan bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Doch nicht nur Patientinnen und Patienten profitieren von der digitalen Gesundheitsanwendung, auch Ärztinnen und Ärzte, Apotheker/innen und Medizinische Fachangestellte (MFA) haben durch die Attribute des digitalisierten Medikationsplans Vorteile. So können unter anderem gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten nachhaltig verhindert werden. Der elektronische Medikationsplan speichert medikationsrelevante Informationen zentral auf der elektronischen Gesundheitskarte.
So haben alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte oder auch Apotheker/innen die Gesamtmedikation im Blick. Des Weiteren sind Allergien oder Unverträglichkeiten dank des elektronischen Medikationsplans sofort ersichtlich. Zudem liegt eine direkte Übersicht vor, welche Medikamente bereits abgesetzt, wie lang und in welcher Dosierung eingenommen wurden.
Die Arzneimitteltherapie wird somit nachhaltig sicherer. Auch die Beratung in Apotheken zwecks rezeptfreier Medikamente kann sich durch den elektronischen Medikationsplan verbessern, da auch das Fachpersonal in Apotheken mit Zustimmung des Patienten oder der Patientin Einsicht erlangen und die Beratung entsprechend anpassen kann.
Der elektronischer Medikationsplan – Technische Voraussetzungen
Damit Praxen die Fachanwendung des elektronischen Medikationsplans nutzen können, sind bestimmte technische Voraussetzungen zu erfüllen. Die technischen Komponenten und Dienste müssen zunächst von der Gematik für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen sein. Unter anderem benötigen die Einrichtungen neben der Anbindung an die TI einen E-Konnektor mit eMP-Funktionalität. Um eine solche eMP-Funktionalität zu erreichen, ist in den meisten Praxen lediglich ein Update des Konnektors notwendig, das so zum E-Health-Konnektor wird. Der Konnektor muss in der Regel also nicht ausgetauscht werden.
Zusätzlich braucht das medizinische Personal in der Praxis einen Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Solch ein Ausweis bestätigt, dass es sich bei der Praxisleitung um einen Arzt oder eine Ärztin handelt. Der Bezug erfolgt über die Landesärztekammern. Zuletzt benötigt die Einrichtung ein sogenanntes Praxisverwaltungssystem-Modul, welches entsprechend eingerichtet werden muss und eventuell ein zusätzliches Kartenterminal im Sprechzimmer.
Was umfasst der elektronische Medikationsplan?
Der elektronische Medikationsplan soll grundsätzlich den seit 2016 bestehenden papierbasierten Medikationsplan ersetzen. Er umfasst alle für den Medikationsprozess beteiligten und benötigten Daten der Patientinnen und Patienten wie:
- Angaben zum Patienten/zur Patientin (wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum etc.)
- Medikationsrelevante Daten (Verordnete Arzneimittel, eingenommene Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten etc.)
- Angaben zur Medikation (Wirkstoff, Dosis, Einnahmegrund, Häufigkeit, Zeitpunkt etc.)
- Hinweise und Informationen (Für andere Apotheker/innen und Ärzte/Ärztinnen)
Der elektronische Medikationsplan – Rechte und Pflichten
Der elektronische Medikationsplan richtet sich an Menschen, bei denen Erkrankungen vorliegen und die aufgrund dessen mehrere Medikamente einnehmen oder auch an Allergien oder Unverträglichkeiten leiden. Er steht also der gleichen Gruppe an Personen zu, die bereits berechtigt waren den BMP zu nutzen. So sollten die Verwender des eMP mindestens drei verordnete systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig und über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen einnehmen oder anwenden müssen.
Wichtig ist zudem, dass das Speichern des eMP auf der eGK für Versicherte freiwillig ist. Vor der Erstellung des eMP muss der Patient/die Patientin also mit einer mündlichen oder schriftlichen Einwilligungserklärung die Zustimmung für die Speicherung der Daten auf der eGK erteilen. Zusätzlich ist seit neustem jede/r behandelnde Arzt/Ärztin dazu verpflichtet, den elektronischen Medikationsplan zu aktualisieren, sobald die Medikation verändert wird oder weitere Erkenntnisse vorliegen.
Der elektronische Medikationsplan darf außerdem nur von Ärztinnen und Ärzten, dem Fachpersonal, Psychotherapeuten/-innen oder Apothekern/-innen ausgelesen werden, insofern der Patient/die Patientin die Einwilligung erteilt. In der Regel legen Ärztinnen und Ärzte den eMP an, welche ebenfalls die Medikation koordinieren.
Aufgaben von MFA
Auch medizinische Fachangestellte aus dem ambulanten und stationärem Bereich sind befähigt, auf den elektronischen Medikationsplan zuzugreifen. Allerdings liegt die Verantwortung über den gesamten Prozess des eMP in ärztlicher Hand. Die medizinischen Fachangestellten können jedoch eingebunden werden, indem sie Schritte wie die Ansprache und Information des Patienten/der Patientin sowie die Vorbereitung des eMP in der Praxissoftware oder auch das Speichern des eMP auf der Gesundheitskarte übernehmen.
Der elektronische Medikationsplan – Datenschutz
Im Rahmen des Datenschutzes gilt es vor allem zu beachten, dass vor Erstanlage eines elektronischen Medikationsplans die Einwilligung des Patienten/der Patientin einzuholen ist. Diese Einwilligung kann man schriftlich oder mündlich abgeben. Das medizinische Personal sollte sie aber in jedem Fall dokumentieren. Wird die Einwilligung widerrufen, so muss der elektronische Medikationsplan von der elektronischen Gesundheitskarte gelöscht werden.
Um die sensiblen Daten zusätzlich zu schützen, ist vor jedem Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan die Eingabe eines sechsstelligen PIN durch den Patienten/die Patientin erforderlich. Diesen kann man ausschließlich auf Wunsch deaktivieren. Er ermöglicht das Lesen und Beschreiben des eMP.
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