Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird wohl frühestens zum 1. Januar 2023 vollständig Wirklichkeit. Das ist ein halbes Jahr später als geplant. Grund dafür ist die Pilotphase, die ein weiteres Mal verlängert werden muss. Das ist nur ein Beispiel von vielen, wie mühsam die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranschreitet.
Wer sich als Arbeitnehmer/in krank meldet, muss spätestens am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. Eine Ausfertigung geht an den Arbeitgeber, die andere an die Krankenkasse. Jedes Jahr werden ungefähr 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt. Es handelt sich um mehr als eine bloße Formalie. Die Vorlage ist Pflicht laut Arbeitsvertrag. Wichtige Leistungen wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ggf. die Zahlung von Krankengeld sind daran geknüpft.
eAU – Datenaustausch zwischen Arzt/Ärztin, Krankenkasse und Arbeitgeber
Bisher erfolgte die Erstellung der Bescheinigungen immer noch ganz überwiegend papiergestützt. Der/die erkrankte Arbeitnehmer/in holte sich die AU-Bescheinigung in der Arztpraxis und sendete sie per Post an den Arbeitgeber und an die Krankenkasse. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat man im vergangenen Jahr die rechtlichen Grundlagen für die digitale Übermittlung von AU-Bescheinigungen geschaffen. Stichtag hierfür war der 1. Oktober 2021.
In einem ersten Schritt sind die Arztpraxen seither gehalten, die Bescheinigung möglichst direkt digital an die Krankenkasse zu übermitteln. Die Ausfertigung für den/die Versicherte/n zur Weiterleitung wird in diesem Fall entsprechend hinfällig. In einem zweiten Schritt sollten ab 1. Juli 2022 auch die Arbeitgeber an das Verfahren angebunden werden. Der Prozess sieht vor, dass der Arbeitgeber bei Krankmeldung eines/-r Arbeitnehmers/-in die Daten bei der Krankenkasse über eine spezielle Anforderungsberechtigung abruft. Die Arbeitnehmer/innen sind danach beim Bescheinigungsversand komplett außen vor. Momentan liegt die Mitteilungs- und Versandpflicht gegenüber dem Arbeitgeber jedoch noch bei ihnen.
eAU – Technische Voraussetzungen nicht fristgerecht erfüllt
Doch ganz so schnell funktioniert es offenbar nicht. Die seit Jahresbeginn laufende – und ursprünglich bis zur Jahresmitte befristete – Pilotphase für die Arbeitgeber-Anbindung geht jetzt in die Verlängerung. Frühestens zum 1. Januar 2023 soll das Verfahren verbindlich werden. Der Bundestag hat dies im Februar im Rahmen des “Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen” beschlossen.
Das Gesetz mit dem langen Titel weist bereits auf die Begründung für die Verschiebung der Breiteneinführung hin. Das Corona-Geschehen habe die Implementierung des Verfahrens erheblich verzögert. Bis zum 1. Juli 2022 werden voraussichtlich längst nicht alle Vertragsärzte/-ärztinnen über die technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung an die Krankenkassen verfügen. Die ist aber wiederum Bedingung für den Abruf der elektronischen Bescheinigung durch die Arbeitgeber bei den Krankenkassen. Und so bleibt es vorerst vielfach bei dem berühmten “Gelben Schein” aus Papier.
eAU- Frist nicht zum ersten Mal verlängert
Es handelt sich nicht um die erste Verschiebung bei der eAU. Ursprünglich sollte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits zum Jahresbeginn 2021 starten. Die fristgerechte Einführung scheiterte schon damals an technischen Problemen. Vor allem die Kassenärzte/-ärztinnen hatten auf eine Verschiebung gedrängt und stehen dem Verfahren oft kritisch gegenüber. Kritisiert wird u.a., dass den Ärzten/Ärztinnen zusätzliche administrative Pflichten außerhalb ihrer eigentlichen medizinischen Kernaufgabe auferlegt werden. Außerdem sei auch das neue Verfahren nicht völlig papierlos. Der/die Patient/in erhalte weiterhin einen Papierausdruck für die Unterlagen und in der Übergangszeit sei der “Gelbe Schein” weiter erforderlich.
Man darf nun also gespannt sein, ob die Pläne für die eAU Anfang 2023 tatsächlich vollständig in die Tat umgesetzt sein werden.
Passende Stellenangebote für Medizinische Fachangestellte
Wer aktuell noch nach einer Stelle im medizinischen Bereich sucht, findet bei uns zahlreiche Angebote, darunter auch viele Jobs für Medizinische Fachangestellte (MFA), aber auch Stellenangebote für Zahnmedizinische Fachangestellte oder Pflegefachkraft Jobs.