Gerade für Pflegekräfte sind Kuren notwendige Investitionen. In kaum einem anderen Beruf wird Engagement und Hingabe so selbstverständlich vorausgesetzt wie in den Pflegeberufen. Eine Kur zur Vorsorge, und gegebenenfalls eine Reha, können von Pflegekräften in bestimmten Zeitabständen beantragt werden. Da Pflegeberufe einen hohen körperlichen und psychischen Einsatz verlangen, tragen Pflegekräfte eine doppelte Verantwortung, gesund zu bleiben: für sich und ihre Patienten/-innen.
Warum Kuren für Pflegekräfte sinnvoll sind
Pflegeberufe sind in jeder Hinsicht sehr anspruchsvoll. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sind häufig überfordert, körperlich und psychisch. Die Anforderungen sind hoch und es gilt, viel Verantwortung zu tragen. Dem gegenüber steht meistens ein straffer Zeitplan. Das permanente Gefühl, dem eigenen Anspruch nicht gerecht werden zu können, ist psychisch sehr belastend.
Zusätzlich fordert auch das Privatleben permanenten Einsatz. Kinder, Partner/innen und Eltern verlangen nach Aufmerksamkeit. Das ist besonders dann eine Herausforderung, wenn mal nicht alles nach Plan verläuft. Chronischer Stress ist eine dauerhafte hormonelle Alarmstimmung und ein idealer Nährboden für viele psychische und physische Krankheiten. Weiteres Gefahrenpotenzial für die Gesundheit steckt in den körperlich anstrengenden Arbeiten, die den Bewegungsapparat (Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln) stark und einseitig belasten.
Kuren für Pflegekräfte sind also immer dann sinnvoll, wenn es darum geht, körperliche und psychische Belastungen zu reduzieren, oder diese am besten gar nicht erst entstehen zu lassen.
Kuren für Pflegekräfte – Voraussetzungen
Jede Pflegekraft, die kranken-/ rentenversichert ist, hat bei Bedarf einen Anspruch auf eine Kur. Bedarf besteht im offiziellen Wortlaut bei einer körperlichen, psychischen Krankheit, bei einer chronischen Erkrankung oder bei belastenden Umweltfaktoren, die mit der Zeit zu einer ernsthaften Erkrankung führen können.
Besonders Vorsorgekuren sollten daher früh genug in Anspruch genommen werden. Am besten bevor es zu ernsthaften Schäden an Leib und Seele kommt. Wer es gewohnt ist, sich aufopfernd immer weiter in den Dienst zu schleppen, obwohl es Alarmsignale gibt, muss auch bedenken, dass man den Patienten/-innen gegenüber eine Verantwortung trägt. Dazu zählt auch, jederzeit fit und aufmerksam zu sein.
Anzeichen, dass es höchste Zeit für eine Kur wird, sind:
- schlechtere Schlafqualität
- zwei freie Tage reichen zur Erholung nicht aus
- häufig ungeduldig, unkonzentriert
- häufig müde und erschöpft
- Gefühl von Überarbeitung, Überforderung, Ohnmacht
- öfter Muskelverspannungen, Ischiasschmerzen, Spannungskopfschmerzen
- starke Gewichtszunahme/ -abnahme
Damit es zu keinem Missverständnis kommt: All diese Anzeichen sind nicht die Voraussetzung für eine Vorsorgekur! Im Grunde geht es darum, durch die Vorsorge gar nicht erst über längere Zeit in diese Situationen zu geraten. Leider werden immer noch die meisten Kuren beantragt, wenn Körper und Psyche bereits deutliche Warnsignale senden.
Beantragung
Für die Beantragung einer Kur braucht man zunächst eine ärztliche Empfehlung. Zusammen mit einem/-r Arzt/Ärztin des Vertrauens überlegt man daher in einem Gespräch, ob eine Kur sinnvoll ist. Der Antrag zur Bewilligung einer Kur an die Krankenkasse oder die Rentenversicherung ist mehrseitig und man tut gut daran, sich beim Ausfüllen ärztlich beraten zu lassen.
Ohnehin muss zunächst noch ein ärztlicher Stempel aufs Formular, ehe es eingereicht wird. In der Regel erfolgt nach einiger Zeit die Zusage mit einer Auswahl an Kliniken (bei stationärem Aufenthalt). Bei einer Absage besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen. Das kann sich durchaus lohnen und ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Kuren für Pflegekräfte – Varianten
Bei Kuren, die Pflegekräfte in Anspruch nehmen können, gibt es verschiedene Varianten. So ist gesichert, dass die Modelle den unterschiedlichen Bedürfnissen der Patienten/-innen entsprechen. Man unterscheidet hauptsächlich zwischen vier verschiedenen Kategorien.
Vorsorgekur
Jede Pflegekraft, die sich erschöpft und ausgebrannt fühlt, hat das Recht, eine Vorsorgekur zu beantragen. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme, um ernsthaften Erkrankungen vorzubeugen. Dabei spielen nicht nur die beruflichen Belastungen eine Rolle. Auch zusätzlich schwierige Situationen im privaten Umfeld und belastendende chronische Krankheiten (Asthma, Rheuma) sind Grund genug, eine Vorsorgekur zu beantragen.
Vorsorgekuren werden in der Regel ambulant durchgeführt. Das heißt, die Kosten für verschiedene Behandlungen (Thermalbäder, Massagen, Kurse, Gymnastik etc.) sowie die kurärztliche Betreuung werden übernommen. Für die Unterkunft zahlen die Antragsteller selbst oder besuchen die Anwendungen von zu Hause aus.
Kuren in einer Klinik
Kuren laufen nicht nur ambulant ab. Daneben gibt es auch stationäre Kuren in Kliniken. Diese haben den Vorteil, dass Patienten/-innen dort komplett vom alltäglichen Leben abschalten können, weswegen diese Art der Kur häufiger zu größerer Entspannung beiträgt. Dieses Mittel wird meist genutzt, wenn der/die Patient/in bereits Anzeichen von Erschöpfung und Belastung zeigt und eine Vorsorgekur nicht mehr ausreicht. In diesem Fall übernimmt der Kostenträger nicht nur die Behandlungen, sondern auch die Unterkunft.
Reha
Um Nachsorge geht es bei der Reha (Rehabilitation). Sie wird beispielsweise nach einem Schlaganfall, nach dem Einsatz von Prothesen, nach schweren Verletzungen oder nach einem Herzinfarkt verschrieben. Reha-Maßnahmen sorgen jedoch auch nach belastenden Erkrankungen, die keine Operation und keinen Krankenhausaufenthalt erfordert haben, für eine nachhaltige Wiederherstellung der Gesundheit.
Offiziell dient eine Reha dazu, die Arbeitskraft wiederherzustellen und eine frühe Verrentung aus gesundheitlichen Gründen zu vermeiden. Es gibt einige Anbieter für Rehas, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegefachkräften zugeschnitten sind. Bei einer Reha übernehmen die Kostenträger normalerweise auch die Kosten für den stationären Aufenthalt.
Mutter-Kind-Kur
Bei der Mutter-Kind-Kur steht die Mutter mit ihren Belastungen und ihrem Gesundheitszustand im Vordergrund. Kinder bis zu 12 Jahren können die Mütter begleiten. Eine Mutter-Kind-Kur dauert in der Regel drei Wochen. Sie dient zur Vorsorge, wie zur Rehabilitation und kann natürlich auch von Vätern in Anspruch genommen werden. Die Kostenträge übernehmen in der Regel die Kosten für den stationären Aufenthalt bei einer Mutter-Kind-Kur.
Kuren für Pflegekräfte – Kostenübernahme
Für die Kostenübernahme einer Kur kommen zwei Institutionen in Frage, die gesetzliche Krankenkasse und die Deutsche Rentenversicherung. Die Kosten einer Reha für berufstätige Pflegekräfte übernimmt die Rentenversicherung. Ein Anteil von zehn Euro pro Trag ist selbst zu bezahlen. Eine Vorsorgekur sowie Mutter-Kind-Kuren beantragt man bei der Krankenkasse. Für eine Vorsorgekur übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die sogenannten Kurmittel und die ärztliche Betreuung zu 90 Prozent.
Kuren für Pflegekräfte – Positive Effekte
Die positiven Effekte von Kuren für Pflegekräfte liegen auf der Hand. In einem beruflichen Umfeld, das von großer körperlicher und seelischer Anspannung geprägt ist, helfen Kuren Pflegekräften dabei, Energie zu tanken. So kann man verschiedene Erkrankungen verhindern oder abmildern. Seien es psychische Krankheiten wie Burnout und Despressionen oder körperliche Leiden wie Bandscheibenvorfälle und chronische Rückenschmerzen.
Wer im Bereich Pflege tätig ist und die eigene Gesundheit vor den Belastungen des Berufs schützen, tut also gut daran, einmal über die Beantragung einer Kur nachzudenken.
Passende Stellenangebote für Pflegekräfte
Wer noch auf der Suche nach einem Stellenangebot in der Pflegebranche ist, findet bei Medi-Karriere ein großes Angebot an Gesundheits- und Krankenpfleger-Jobs sowie Stellen für Altenpfleger/innen.
1. Voraussetzungen und Ausschlussgründe, www.deutsche-rentenversicherung.de (Abrufdatum: 15.03.2022)
2. Zuschuss für die Vorsorgekur, www.krankenkassen.de (Abrufdatum: 15.03.2022)