Die ambulante Kinderkrankenpflege kümmert sich um schwer und schwerstkranke Kinder in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld. Ein Krankenhausaufenthalt kann durch den Einsatz von spezialisierten ambulanten Kinderkrankenpflegediensten verkürzt oder ganz vermieden werden. Die Kinder profitieren in vielen Fällen davon, dass sie trotz ihrer Krankheit in ihrer vertrauten, familiären Umgebung mit Eltern, Geschwistern und Freunden versorgt werden können, was sich wiederum positiv auf den Heilungsprozess auswirkt.
Ambulante Kinderkrankenpflege – Definition
Ambulante Kinderkrankenpflege durch geschultes Personal entlastet die betroffenen Familien, da die häusliche Versorgung von schwerstkranken und behinderten Kindern die gesamte Familie vor große Herausforderungen stellt. Dabei können die Pflegefachkräfte zwar selbst pflegen, müssen dies aber nicht zwangsläufig: Oft geben sie den Eltern fachkundige Anleitung, Unterstützung, Entlastung und Beratung bei der Versorgung ihres kranken Kindes und helfen bei der Bewältigung des Alltags.
Ambulante Kinderkrankenpflegedienste stellen in Zusammenarbeit mit den behandelnden Kinderärzten/-ärztinnen, Kinderkliniken, Frühförderzentren, dem Hospiz und anderen Kooperationspartnern die optimale Versorgung des kranken Kindes sicher. Das Pflegeteam besteht meist aus erfahrenen Gesundheits-und Kinderkrankenpflegern/-innen, die oft entsprechende Zusatzqualifikationen haben.
Dabei erfolgt die Versorgung individuell entsprechend des Gesundheitszustandes des Kindes und den Bedürfnissen seiner Familie, egal ob stundenweise, in Nachtpflege oder durch die Übernahme einzelner Leistungen wie z.B. Verbandswechsel oder Geräteüberwachung.
Zielgruppen
Ambulante Kinderkrankenpflegedienste betreuen und versorgen kranke Kinder i.d.R. bis zum 18. Geburtstag, in Einzelfällen aber auch darüber hinaus. Dies sind vor allem Frühgeborene, akut kranke Kinder, chronisch kranke Kinder, Kinder mit Behinderungen sowie schwerst- und unheilbar kranke Kinder.
Ambulante Kinderkrankenpflege – Aufgaben
Die Pflegeversorgung wird entweder durch spezialisierte Kinderkrankenpflegedienste oder ambulante Pflegedienste, die Kinderkrankenpflege anbieten, durchgeführt, die meistens eine 24-Stunden-Rufbereitschaft anbieten. Die Aufgaben eines ambulanten Kinderkrankenpflegedienstes sind sehr vielfältig und umfassen u.a.:
- Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung, z.B. Wundversorgung, Infusionstherapie, Verabreichen von Medikamenten
- Grundpflege, z.B. Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität
- spezielle Pflege, z.B. Nachtwachen, Intensiv- und Beatmungspflege, Pflege von Frühgeborenen, Überleitungspflege der Rückkehr aus dem Krankenhaus
- Nachbetreuung frühgeborener und intensivpflichtiger Kinder
- Behandlungspflege, z.B. Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Magensonden, Infusionstherapie und parenterale Ernährung, PEG-Versorgung und atemstimulierende bzw. sekretfördernde Maßnahmen, Stoma- und Sondenversorgung
- Verhinderungspflege bei Verhinderung der Pflegeperson, z.B. im Krankheitsfall
- Pflegeberatung
- außerklinische Intensivpflege, z.B. bei Heimbeatmung
- ergänzende Pflege- und Betreuungsleistungen
- Intensiv- und Palliativpflege von sterbenden Kindern
- 24-h-Rufbereitschaft für Notfälle
- Kindergarten- und Schulbegleitung oder Urlaubs- und Freizeitbegleitung
- Beratung und Entlastung der Eltern, z.B. Pflegeberatung, Betreuung, Schulungen zur Pflege in der Häuslichkeit, Anleitung der Eltern in der Pflege und Versorgung des Kindes sowie individuell abgestimmte Erste-Hilfe- und Reanimationskurse
Ambulante Kinderkrankenpflege – Einrichtungen
Zahlreiche Einrichtungen sind Anbieter ambulanter Kinderkrankenpflege, hauptsächlich kirchliche Sozialstationen und private ambulante Pflegedienste. Die Landesstelle Baden-Württemberg bietet beispielsweise eine Liste ambulanter Kinderkrankenpflegedienste, sortiert nach Landkreisen. Darunter sind z.B. das DRK, die Johanniter, Malteser, Caritas und Diakonie sowie Pflegevereine wie z.B. Nestwärme e.V. und zahlreiche private Anbieter.
Wer kann in der ambulanten Kinderkrankenpflege arbeiten?
Der häufigste Beruf in der ambulanten Kinderkrankenpflege ist der/die Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in. Sie versorgen die kranken und pflegebedürftigen Säuglinge, Kinder und Jugendlichen mit verschiedenen medizinischen und pflegerischen Maßnahmen und beraten deren Eltern. Voraussetzung für die Ausbildung sind ein Mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss kombiniert mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung z.B. in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe.
Darüber hinaus benötigt man ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung und evtl. ein Führungszeugnis. Gelegentlich ist zusätzlich ein Vorpraktikum zu absolvieren. Man sollte gute schulische Leistungen in den Fächern Deutsch, Biologie und Chemie haben sowie persönliche Eigenschaften wie Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt, Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen mitbringen.
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen können sich durch eine Weiterbildung zum/zur Fachkinderkrankenpfleger/in für Rehabilitation und Langzeitpflege qualifizieren. Sie pflegen Säuglinge, Kinder und Jugendliche nach schweren Erkrankungen oder Unfällen und wenden rehabilitative Therapien mit dem Ziel an, den jungen Patienten/-innen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen. Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Gesundheitsfachberuf (z.B. als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in) sowie einschlägige Berufspraxis.
Weitere Fachweiterbildungen ermöglichen es anschließend, sich als Palliativpfleger/in, Schmerztherapeut/in, Pain Nurse, Pflegeberater/in oder Fachkraft für außerklinische Intensivpflege zu spezialisieren.
Ambulante Kinderkrankenpflege – Verordnung
Für die Inanspruchnahme eines Kinderkrankenpflegedienstes ist eine Verordnung eines Kinderarztes/-ärztin oder einer Kinderklinik notwendig. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Finanzierung der häuslichen Pflege des Kindes. Wenn das Kind per Verordnung außerdem als pflegebedürftig eingestuft ist, zahlt die Pflegekasse zusätzliche Leistungen der Grundpflege entsprechend der Einstufung des Pflegegrads des Kindes. Eine eventuelle Finanzierung über das Sozial- oder das Jugendamt ist in Einzelfällen und bei Bedürftigkeit auch möglich.
Ambulante Kinderkrankenpflege – Kostenträger
Die Leistungen der Krankenkasse errechnen sich bei jedem Kind individuell und auf Grundlage von Stundensätzen. Der häusliche Kinderkrankenpflegedienst klärt im Vorfeld die Höhe des Satzes mit der Krankenkasse ab und rechnet die Leistungen auch direkt ab. Hauptkostenträger sind Kranken- und Pflegekassen. Als weitere Kostenträger können aber in Einzelfällen auch Sozialhilfe, gesetzliche Unfallversicherungen, die Eingliederungshilfe oder Jugendämter in Frage kommen.
Krankenkasse
Die Krankenkasse zahlt Leistungen gemäß SGB V wie z.B. Grund- und Behandlungspflege in häuslicher Krankenpflege, Esstherapie/Mundstimulation, Wund-/Dekubitusversorgung, neurologische Krankenbeobachtung, Unterstützung der Familie bei sozialer Indikation und Palliativversorgung. Diese Leistungen werden nur bei medizinischer Notwendigkeit genehmigt und übernommen, weshalb eine Verordnung durch eine/n Kinderarzt/-ärztin oder eine Klinik bei vorherigem Krankenhausaufenthalt notwendig ist.
Pflegekasse
Die Pflegekasse zahlt Leistungen gemäß SGB XI wie z.B. Grundpflege, Verhinderungspflege, Beratungseinsätze, Pflegekurse und zusätzliche Betreuungsleistungen durch Entlastungsbetrag. Ist das Kind als pflegebedürftig eingestuft, zahlt die Pflegekasse diese Leistungen entsprechend des Pflegegrads. Zusätzlich können unabhängig vom Pflegegrad jährlich bis zu 1.612 Euro für Verhinderungspflege beantragt werden.
Passende Stellenangebote für Pflegekräfte
Wer aktuell noch auf der Suche nach einem passenden Stellenangebot im Bereich Pflege ist, findet bei Medi-Karriere eine große Auswahl, beispielsweise Jobs für Kinderkrankenschwestern, Stellenanzeigen für Altenpfleger/innen und Stellenangebote für Pflegefachmänner/-frauen.
1. www.betanet.de/ambulante-kinderkrankenpflege.html (Abrufdatum: 15.03.2022)
2. www.drk-mittelrhein.de/angebote/sozialer-service/kinderkrankenpflege.html (Abrufdatum: 15.03.2022)
3. Ambulante Kinderkrankenpflege. www.johanniter-superhands.de (Abrufdatum: 15.03.2022)
4. Leistungen der Krankenversicherung für die ambulante Kinderkrankenpflege, www.ambulantekinderkrankenpflege.de (Abrufdatum: 15.03.2022)
5. nestwaerme.de/familien/kinderkompetenzzentrum/kinderkrankenpflege/ (Abrufdatum: 16.03.2022)
6. www.lag-kinderkrankenpflege.de/ (Abrufdatum: 16.03.2022)
7. berufenet.arbeitsagentur.de (Abrufdatum: 21.03.2022)
8. www.dgpalliativmedizin.de/allgemein/weiterbildung-fuer-pflegekraefte.html (Abrufdatum: 21.03.2022)