Altenpflegekräfte erhalten seit dem 1. April 2022 mehr Geld. Im Rahmen der vierten Pflegearbeitsbedingungenverordnung sind die Pflegemindestlöhne im April auf eine neue Stufe gestiegen. Pflegefachpersonen verdienen nun mindestens 15,40 Euro in der Stunde. Auch das Gehalt für qualifizierte Hilfspersonen und ungelernte Pflegehilfspersonen steigt.
Pflegefachpersonen erhalten mindestens 15,40 Euro
Mit der aktuellen Anpassung der Pflegemindestlöhne erhalten ungelernte Pflegehilfskräfte nun einen Stundenlohn von mindestens 12,55 Euro statt wie zuvor 12,00 Euro. Ausgebildete Pflegehelfer/innen verdienen mindestens 13,20 Euro statt 12,50 Euro in der Stunde, für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn von 15 Euro auf 15,40 Euro.
In der Alten- und Langzeitpflege gilt bereits seit August 2010 ein spezieller Pflegemindestlohn, der zum 1. Januar 2015 auf die ambulante Krankenpflege ausgeweitet wurde. Die vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche (4. PflegeArbbV) legte eine schrittweise Erhöhung der Pflegemindestlöhne um insgesamt 5,6 Prozent bis zum 1. April 2022 fest. Der Pflegemindestlohn gilt für alle Beschäftigten in Pflegebetrieben. Für Pflegekräfte, die in privaten Haushalten beschäftigt sind, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Stufenweise Erhöhung der Pflegemindestlöhne bis 2023
Die Pflegemindestlöhne entsprechen den Empfehlungen der Pflegekommission, die sich aus weltlichen und kirchlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter/innen zusammensetzt. Das Gremium empfiehlt regelmäßig Vorgaben für Mindestarbeitsbedingungen wie Mindestlöhne und Urlaubsanspruch, denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnungen Verbindlichkeit verleihen kann. Die aktuellen Empfehlungen sehen vor, die Mindestlöhne für Altenpflegekräfte bis Ende 2023 abermals in drei Stufen anzuheben. Die erste Erhöhung erfolgt zum zum 1. September 2022, die zweite im Mai 2023 und die dritte im Dezember 2023.
Pflegefachpersonen sollen ab Dezember 2023 mindestens 18,25 Euro in der Stunde verdienen. Bei einer Arbeitswoche von 39 Stunden entspricht dies einem Bruttoverdienst von 3.094,69 Euro. Das Gehalt für Hilfskräfte mit einjähriger Ausbildung soll auf mindestens 15,25 Euro angehoben werden, was einem Monatslohn von rund 2.585,97 Euro entspricht. Der Mindestlohn für Hilfskräfte ohne Ausbildung soll bis auf 14,15 Euro steigen, umgerechnet ein Monatslohn von 2.399,44 Euro.
Weiterhin ist geplant, den Mindesturlaubsanspruch von 20 Werktagen bei einer Fünf-Tage-Woche zunächst um sieben und im kommenden Jahr noch einmal um neun Tage zu ergänzen.
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1. Entlohnung in der Pflege, www.bundesgesundheitsministerium.de (Abrufdatum 06.04.2022)