Einigen deutschen Kliniken droht die Insolvenz. Die in Folge der Corona-Pandemie immer weiter steigende Inflation hat große wirtschaftliche Probleme zur Folge. Eine solche Existenzbedrohung vieler Kliniken gefährdet die flächendeckende Gesundheitsversorgung der Patienten/-innen in Deutschland. Bisher haben Bund und Länder mit ihrer Politik nicht ausreichend auf diese Problematik reagiert. Es gab zwar einen pandemiebedingten Rettungsschirm, diesen hatte man aber innerhalb der letzten zwei Jahre immer weiter reduziert und mit dem 18.April 2022 schließlich beendet. Dass diese Maßnahme die finanziellen Schwierigkeiten vieler Kliniken nicht gelöst hat, zeigt sich auch in der Tatsache, dass sich mehr als 60 Prozent der Kliniken im Jahr 2021 verschuldet haben.
Drohende Insolvenz – Die Ursachen
Die Ursachen für die meisten Insolvenzen beziehungsweise drohenden Insolvenzen sind in erster Linie die großen Einnahmeverluste bei gleichzeitigem Kostenanstieg. Für den Erlös einer Klinik ist die Zahl der Behandlungen entscheidend. Es existiert kein Grundbudget, welches jederzeit für Notfälle zur Verfügung steht. Die Zahl der geplanten Operationen, Behandlungen und Eingriffe ist, besonders innerhalb der Pandemie-Wellen, allerdings deutlich zurückgegangen. Dieser Ausfall hat für viele Kliniken dann wiederum erhebliche Einnahmedefizite zur Folge.
Hinzu kommt, dass durch die benötigten Hygienemaßnahmen in allen Kliniken sowie die Materialkosten für den Infektionsschutz deutlich angestiegen sind. Zudem sind auch die Preise für Energie, Medizinprodukte, Medikamente, EDV-Produkte und Lebensmittel, schlichtweg für den gesamten klinischen Bedarf, bedeutend teurer geworden.
Drohende Insolvenz – Die Forderungen
Um eine Insolvenz vieler Kliniken zu vermeiden, muss die Politik dieser Problematik entgegenwirken und dem Versprechen der alten Regierung nachkommen. Diese sicherte zu, dass Kliniken durch die Corona-Pandemie bedingt keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten bekommen sollen. Für die gewährleistete Erhaltung ihrer Kliniken fordern diese, dass akut weitere Liquiditätshilfen zur Verfügung gestellt beziehungsweise rückwirkend zum 18. April 2022 verlängert werden. Zudem ist im Rettungsschirm der Regierung bisher ein Selbstbehalt der Kliniken enthalten. Dieser bedeutet, dass die Kliniken einen Teil des Verlustes selbst tragen müssen.
Anders als die meisten Unternehmen können Kliniken ihren Umsatz nicht einfach beeinflussen, beziehungsweise über den Abbau von Personal Kosten einsparen. Ihre Forderung lautet somit klar, den Selbstbehalt des Rettungsschirmes zu streichen. Denn die meisten Kliniken sind nicht in der Lage, für diesen aufzukommen, ohne eine Insolvenz zu riskieren. Eine weitere Forderung, um Insolvenzen zu umgehen, ist ein Rechnungsaufschlag zum Inflationsausgleich auf alle Krankenhausrechnungen im Jahr 2022 in Höhe von zwei Prozent.
Passende Stellenangebote in der Pflege
Wer auf der Suche nach passenden Stellenangeboten in der Pflege ist, findet bei Medi-Karriere eine große Auswahl an Jobs als Fachkrankenpfleger/in, Stellen für Altenpfleger/innen sowie Stellenangebote in der Krankenpflege.
1. www.buchalik-broemmekamp.de/rechtsberatung/insolvenzberatung/krankenhaus-insolvenz/ (Abrufdatum: 18.06.2022)
2. www.kma-online.de/aktuelles/wirtschaft/detail/insolvenzwelle-von-kliniken-wird-weiterrollen-a-45053 (Abrufdatum: 18.06.2022)
3. Ohne neue Hilfen droht Kliniken wegen Corona Insolvenz, www.augsburger-allgemeine.de (Abrufdatum: 18.06.2022)