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Verhinderungspflege wird dann gebraucht, wenn pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld von Angehörigen gepflegt werden, diese aber verhindert sind. Beispielsweise müssen pflegende Angehörige Termine wahrnehmen, benötigen Erholungspausen oder können durch Krankheit zeitweise ausfallen. Was geschieht also, wenn Angehörige die Pflege für einen kurzen Zeitraum nicht sicherstellen können? Alle Informationen dazu gibt es im folgenden Beitrag.
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Verhinderungspflege – Definition
Wird eine pflegebedürftige Person von Angehörigen gepflegt, müssen diese (je nachdem wie hoch der Pflegegrad der Person ist) einmal oder mehrfach täglich die Versorgung des/der Pflegebedürftigen sicherstellen. Die ambulante Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen stellt somit hohe Anforderungen an die pflegende Person. Benötigen die Pflegenden eine Auszeit, sind aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege.
Die Verhinderungspflege soll pflegende Angehörige somit für einen gewissen Zeitraum entlasten und zugleich sicherstellen, dass die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt wird. Die Verhinderungspflege ist somit meist die erste Wahl, wenn pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen. Die pflegebedürftige Person kann dann weiterhin von zu Hause aus durch eine oder mehrere Personen versorgt werden.
Gründe für Verhinderungspflege
Die Pflege eines Verwandten oder nahen Angehörigen kann sehr anstrengend sein. Pfleger/innen sind täglich enormer psychischer und physischer Belastung ausgesetzt. Zudem ist es nicht immer einfach, Beruf, Familie und Pflege miteinander zu vereinbaren. So benötigen auch pflegende Angehörige Pausen. Fehlende Auszeiten nützen weder der/dem Pflegenden noch dem/der Gepflegten. Deshalb ist es wichtig, dass private Pflegepersonen die Möglichkeit bekommen, neue Kraft zu schöpfen.
Der Ersatz für die Pflege zu Hause kann tage- oder stundenweise erfolgen. Die Gründe für eine tageweise Verhinderungspflege können beispielsweise Ruhetage, Erholungsurlaub, Krankenhausaufenthalt oder ein Reha-Aufenthalt sein. Die Gründe für stundenweise Verhinderungspflege können Termine wie ein Arztbesuch oder Elternabend, Freizeitaktivitäten wie Theaterbesuche oder Verabredungen mit Freunden, Sportkurse sowie Kurse zur Fort- und Weiterbildung sein.
Anspruch auf Verhinderungspflege
Das Ziel der Verhinderungspflege ist es, die Pflegenden zu entlasten und ihnen eine Verschnaufpause zu gönnen. Somit können sich die pflegenden Angehörigen Erholen und wieder neue Kraft schöpfen. Die Verhinderungspflege stellt die Grundpflege (z.B. Körperpflege und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung der pflegebedürftigen Person sicher, während sich die pflegende Person eine Auszeit nimmt.
Werden gewisse Voraussetzungen erfüllt, bezahlt die Pflegeversicherung andere Angehörige, Bekannte, einen professionellen Pflegedienst oder eine sonstige geeignete Person mit der Versorgung während der Abwesenheit der gewohnten Pflegeperson. Der Vorteil für Pflegebedürftige liegt klar auf der Hand: Sie werden weiter in ihrem gewohnten Umfeld gepflegt und müssen sich nicht an eine neue Umgebung gewöhnen. Zudem wird gewährleistet, dass die Pflege auch in der Abwesenheit der Hauptpflegeperson mit der gewohnten Qualität vorgenommen wird.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege beseht lediglich nicht, wenn ein professioneller ambulanter Pflegedienst die/den Pflegende/n zu Hause betreut, denn der Anbieter muss nicht entlastet werden. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall übernimmt lediglich eine andere Fachkraft die Pflege.
Kein leichter Job für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige müssen oft den Spagat zwischen der Pflege ihrer Verwandten und einem Vollzeit-Job schaffen. Denn sich ganz auf die Pflege der nahestehenden Person zu konzentrieren, können sich die meisten Menschen finanziell nicht leisten. Deswegen ist die Möglichkeit zur eigenen Erholung durch Verhinderungspflege für viele die einzige Möglichkeit, sich einmal vom anstrengenden Alltag auszuruhen.
Voraussetzungen Pflegebedürftige
Voraussetzung für Verhinderungspflege ist zunächst, dass der Pflegegrad des/der Pflegebedürftigen bei 2, 3, 4 oder 5 liegt. Wenn nur Pflegegrad 1 oder gar keine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen werden. Zudem wird die Verhinderungspflege nur dann von der Pflegeversicherung gezahlt, wenn die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten von der Pflegeperson gepflegt wird und diese verhindert ist.
Voraussetzungen Pflegende Angehörige
Zu den weiteren Voraussetzungen der Verhinderungspflege zählt unter anderem, dass der/die pflegende Angehörige mindestens zehn Wochenstunden mit der Pflege der/des Pflegebedürftigen verbringt und die Pflege nicht erwerbsmäßig durchführt. Zudem muss ein Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Wann der Antrag eingereicht wird, hat jedoch keinen Einfluss auf die Auszahlung der Verhinderungspflegeleistungen. Auch ein nachträglicher Antrag ermöglicht pflegenden Angehörigen, die Unterstützung für die Verhinderungspflege zu erhalten.
Voraussetzungen Pflegekräfte
Die Leistungen der Pflegekasse für Verhinderungspflege werden sowohl für die häusliche Vertretungspflege, als auch für vorübergehende stationäre Unterbringung zur Verfügung gestellt. Die häusliche Pflege kann sowohl von Privatpersonen, als auch von professionellen Pflegekräften übernommen werden. Die stationäre Pflege erfolgt hingegen in einem Pflegeheim.
Die Verhinderungspflege kann somit von Angehörigen, Verwandten, Freunden oder Bekannten, Nachbarn, Mitarbeitern/-innen eines ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienstes, oder auch Mitarbeiter/-innen im Pflegeheim ausgeführt werden.
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Verhinderungspflege – Leistungen
Die Leistungen der Verhinderungspflege stellen sicher, dass sich Pflegepersonen stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen. Die Ersatzpflege-Person übernimmt im Rahmen der Verhinderungspflege grundsätzliche alle pflegerischen Aufgaben im Bereich der großen Grundpflege und der medizinischen Behandlungspflege. Darunter fallen vor allem Tätigkeiten wie Körperpflege (auch Mund- und Zahnpflege), Hilfestellungen beim Toilettengang (Harnlassen, Stuhlgang), Einkaufshilfe, Unterstützung bei Mahlzeiten (auch Zubereitung), Haushaltshilfe sowie die Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten (Medikamentengabe).
Höhe der Leistungen
Pro Kalenderjahr steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 oder höher eine sechswöchige Verhinderungspflege zu. Das maximale Budget beträgt dabei 1.612 Euro. Anders als bei anderen Leistungen der Pflegekasse richtet sich die exakte Höhe der Verhinderungspflege nicht nach dem jeweiligen anerkannten Pflegegrad der/des Pflegebedürftigen, sondern nach der Person, die die Verhinderungspflege für einen pflegenden Angehörigen übernimmt.
Stundenweise Verhinderungspflege
Auch eine stundenweise Verhinderungspflege ist möglich, wenn der/die pflegende Angehörige weniger als acht Stunden an einem Tag an der Pflege gehindert ist. Der Vorteil der stundenweisen Verhinderungspflege liegt vor allem darin, dass der/die Pflegebedürftige währenddessen auch weiterhin das Pflegegeld in voller Höhe bezieht. Die Vertretungskosten werden allerdings vom Gesamt-Budget für Verhinderungspflege abgezogen.
Unterschiede Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden oft in einem Atemzug genannt. Denn einem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, der zu Hause von einem Angehörigen gepflegt wird, stehen beide Pflegeformen zu. Zudem sind die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit je 1.612 Euro pro Jahr auf den ersten Blick gleich budgetiert.
Die Kurzzeitpflege unterscheidet sich von der Verhinderungspflege jedoch vor allem darin, dass die Pflege ausschließlich stationär durchgeführt wird, währenddessen die Verhinderungspflege in der Regel im häuslichen Umfeld stattfindet. Des Weiteren steht die Verhinderungspflege ausschließlich Personen mit Pflegegrad 2 und aufwärts zur Verfügung. Um die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, muss nicht zwangsweise eine Pflegestufe vorliegen.
Auch beim Eintritt einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit durch Krankheit oder Unfall greift die Kurzzeitpflege. Somit ist die Kurzzeitpflege sofort möglich, während die Verhinderungspflege den pflegenden Angehörigen erst dann zusteht, insofern diese bereits seit mindestes sechs Monaten im Einsatz sind. Zudem wird die Kurzzeitpflege mit bis zu acht Wochen pro Jahr bezuschusst. Die Verhinderungspflege lediglich mit bis zu sechs Wochen pro Jahr.
Pflegevertretung Gehalt
Für die Verhinderungspflege kommen verschiedene Personen infrage wie Angehörige oder ausgebildete Altenpfleger/innen. Diese erhalten jedoch unterschiedliche Pflegeleistungen von der Pflegekasse. So zählen bis zum zweiten Grad verwandte oder verschwägerte Personen der/des Pflegebedürftigen als nahe Angehörige und erhalten geringere Leistungen als eine erwerbsmäßig tätige Pflegekraft oder entfernte Verwandte und Bekannte.
Pflegegrad | Verhinderungspflege durch nahe Angehörige | Verhinderungspflege durch professionell Pflegende |
1 | Keine | Keine |
2 | 474 Euro | 1.612 Euro |
3 | 817, 50 Euro | 1.612 Euro |
4 | 1.092 Euro | 1.612 Euro |
5 | 1.351, 50 Euro | 1.612 Euro |
Während professioneller Pflegedienste sowie Nachbarn oder entfernte Verwandte (jenseits vom zweiten Verwandtschaftsgrad), pro Jahr bis zu 1.612 Euro für die Pflege erstattet bekommen, erhalten nähere Angehörige für den Zeitraum der Pflege maximal den 1,5-fachen Betrag Ihres normalen Pflegegeldes.
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Häufige Fragen
- Was ist Verhinderungspflege?
- Wie hoch ist der Stundenlohn bei der Verhinderungspflege?
- Können Angehörige Verhinderungspflege beantragen?
- Was zahlt die Pflegekasse bei Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen zu, insofern sie zu Hause von einer Privatperson gepflegt werden. Ist die Hauptpflegeperson aufgrund von Erholungsurlaub, Arztterminen oder Krankheit verhindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege.
Es gibt keine festen Vorgaben für den Stundenlohn der Verhinderungspflege. Der/die Versicherte kann den Stundenlohn selbst bestimmen. Dieser sollte jedoch realistisch ausfallen. Üblich ist ein Stundenlohn zwischen 7 und 30 Euro – je nach den Anforderungen an die pflegende Person.
Einen Antrag auf Verhinderungspflege ist auf der Website der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu finden. Er kann von der pflegebedürftigen oder einer von ihr bevollmächtigten Person beantragt werden.
Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr, falls die Verhinderungspflege von einem Pflegedienst oder “Nicht-Verwandten” übernommen wird. Wenn die Ersatzpflege von Personen übernommen wird, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft wohnen oder bis zum 2. Grad mit ihm/ihr verwandt oder verschwägert sind, gibt es weniger Geld.
1. bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html (19.09.2022)
2. Verhinderungspflege: zeitlich begrenzte Auszeit von der Pflege, www.verbraucherzentrale.de (19.09.2022)