Ein/e Pflegeberater/in beantwortet alle relevanten Fragen rund um das Thema der Pflege, wie beispielsweise Möglichkeiten zur Verbesserung der Alltags- sowie Pflegesituation, Antragstellung von Pflegeleistungen und rechtliche Belange. Der Beruf, durch den man nach einer Weiterbildung einsteigen kann, ist gefragt. Denn jeden Tag verlieren Menschen durch Krankheit, Unfälle oder aufgrund eines fortgeschrittenen Alters an Mobilität und Selbstständigkeit. Das stellt sie vor besondere Herausforderungen. Benötigen sie dann Unterstützung zur Wiederherstellung oder Förderung der Selbstständigkeit, bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben und/oder im pflegerischen Bereich, ist eine professionelle Pflegeberatung gefragt. Auch, wenn bereits eine Pflege erbracht wird, kann eine Pflegeberaterin oder ein Pflegeberater, vor allem bei veränderten Gegebenheiten, beratend zur Anpassung der Pflegeversorgung fachgerecht beitragen.
Die Pflegeberatung ist für Pflegebedürftige, deren pflegenden Personen und Angehörige kostenlos, weil sie eine Leistung der Kranken- und Pflegekassen ist. Seit 2009 besteht das Gesetz, durch das jede/r einen Anspruch auf individuelle Beratung nach Paragraf 7a des SGB XI (Sozialgesetzbuch) besitzt.
Pflegeberater/in – Voraussetzungen
Um Pflegeberater/in werden zu können, schreibt der Gesetzgeber bestimmte Voraussetzungen vor, die es für die Ausbildung und Teilnahme an der Weiterbildung zu erfüllen gilt. Grundvoraussetzung sind umfassende Berufserfahrungen in der Pflege. Akzeptiert werden demzufolge, mit einer Ausnahme, abgeschlossene Berufsausbildungen als:
- Altenpfleger/in
- Gesundheitspfleger/in
- Krankenpfleger/in
- Kinderkrankenpfleger/in
- Sozialversicherungsangestellter/-in
- Heilpädagoge/-in
- Sozialpädagoge/-in
- Alternativ: abgeschlossenes Studium in Sozialarbeit plus mindestens einjährige Berufspraxis
Außerdem erfordert die Ausübung als Pflegeberater/in eine persönliche Eignung, den Herausforderungen der Mitmenschen durch teils schwierige Lebenssituationen bestmöglich gewachsen zu sein. Als Pflegeberater/in lernt man auch einen angemessenen Umgang damit. Bewerber/innen sollten den Anforderungen an die hohe psychische Belastbarkeit gerecht werden und die Fähigkeit besitzen, zwischen Beruf und Privatem eine Distanz wahren zu können.
Darüber hinaus sind Einfühlungsvermögen und Flexibilität in puncto Einstellung auf unterschiedliche Personen und deren Schicksale erforderlich. Die angehenden Fachkräfte sollten zudem über Kommunikationsstärke und Organisationsgeschick verfügen. Zusätzlich zählen Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Verschwiegenheit im Sinne der Schweigepflicht gegenüber Dritten natürlich zu den wichtigsten persönlichen Voraussetzungen für die langfristige Kariere als Beratung in der Pflege.
Eine Zugangsvoraussetzung für die Weiterbildung ist ein Führerschein für PKW zwar nicht, allerdings ist er für die Berufsausübung als Berater/in in der Pflege unabdingbar. Gegebenenfalls ist sogar der Besitz eines eigenes Fahrzeugs eine Einstellungsbedingung für den Gesundheitsberuf für einige Pflegefachkräfte, wobei die meisten Arbeitgeber/innen aber ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellen.
Weiterbildung Pflegeberater/in – Inhalt und Dauer
Über welchen Zeitraum sich die Weiterbildung zum/-r Pflegeberater/in erstreckt, hängt davon ab, ob sie in Teilzeit oder in Vollzeit absolviert wird. Grundsätzlich umfasst die Weiterbildung zur Erlangung der Pflegeberater/in-Zertifikation mindestens 400 Unterrichtsstunden. Diese ergeben in der Regel eine Ausbildungsdauer zwischen fünf und zwölf Monaten. Teilzeit und berufsbegleitende Weiterbildungen nehmen aufgrund der geringeren Wochenstundenzahl die längste Ausbildungsdauer in Anspruch.
Bei der Vorgabe der Mindeststunden handelt es sich um die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes (Gesetzliche Krankenversicherung). Je nach Anbieter kann die Ausbildungsdauer deshalb variieren und auch deutlich unter oder über der Mindeststundenzahl von 400 liegen.
An dem Kurs kann man entweder in Präsenz oder über ein Fernstudium online teilnehmen. In der Regel sind auch sogenannte Selbststudienphasen Teil der Pflegeberater/innen-Weiterbildungen, die in Teilzeit beziehungsweise berufsbegleitend absolviert werden. Das bedeutet, Lehrinhalte sind zusätzlich zum Unterrichtsstoff zu Hause nachzuarbeiten und/oder vorzubereiten.
Zusätzlich zum theoretischen Unterricht umfasst eine Weiterbildung zum/-r Pflegeberater/in häufig auch ein Praktikum. Es findet dabei in bestimmten Pflegebereichen statt und dauert einige Tage. Ob ein Praktikum erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Erfahrungen in der Pflege des/-r Teilnehmers/-in ab. Demzufolge sind Personen mit umfassenden praktischen Erfahrungswerten und Fachkenntnissen von der Praktikumsdurchführung freigestellt. Die Praktika schließen sich gegen Ende der Pflegeberater/innen-Ausbildung an.
Interessierte an der Weiterbildung müssen sich in der Regel selbstständig einen Praktikumsplatz zu kümmern. Geeignete Praktikumsstellen sind in folgenden Pflegeinstitutionen zu finden:
- ambulanter Pflegedienst
- teilstationäre Pflegeeinrichtung
- stationäre Pflegeeinrichtung
- Hospiz
Theoretische Inhalte
Die Inhalte einer Weiterbildung für das Berufsfeld der Pflegeberatung sind ebenfalls über Paragraf 7a, SGB XI geregelt. Sie umfassen mehrere spannende Bereiche und bereiten Teilnehmende ideal auf den späteren Beruf als Ansprechpartner/in für Hilfsangebote vor. Dazu gehören folgende Themen:
- Pflegefachwissen
Hier geht es um die Grundkenntnisse in Sachen (Gesundheits- und Kranken-)Pflege. Menschen, die an der Weiterbildung teilnehmen, lernen den Aufbau und die Funktionen von verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens. Dazu gehören auch die notwendigen Fachbegriffe und medizinisches Spezialwissen.
- Case-Management
Beim Case-Management geht es um die Koordination individueller Patientenversorgungen sowie die Erweiterung der Kommunikationsfähigkeiten im Rahmen der Vermittlung. Die Kommunikation findet unter anderem zwischen Ärzten, Pflegepersonal, Angehörigen und Pflegebedürftigen statt. Auch die Aufgaben als Mittler zwischen verschiedenen Schnittstellen, wie beispielsweise einer Krankenstation und radiologischen Abteilung, sind Teil des Case-Managements.
Ziel dieses Lehrinhalts ist es, eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten/-innen zu erreichen. Dazu werden Fallbeispiele behandelt und erlernt, zu diesen eigenständig individuelle Konzepte zu entwickeln sowie erforderliche Informationen und Schritte für die Behandlung zu kommunizieren. Diese Prozesse nennt man “Bedarfsermittlung und Gesundheitsökonomie”.
Der Case-Management-Bereich gehört in das Berufsbild eines/-r Case-Managers/-in und ist innerhalb der Weiterbildung zum/-r Pflegeberater/in enthalten. Jedoch ist man nach dem Besuch der Weiterbildung zum/-r Pflegeberater/in nicht dazu berechtigt, als zertifizierte/r Case Manager/in tätig zu sein.
Pflegeberater/in Stellenangebote
- Rechtslehre
Dabei geht es um verschiedenen Rechtsthemen, -vorgaben und -sprechungen mit Pflegebezug. Dazu zählen das Vertragsrecht der Krankenkassen, das Leistungsrecht der Pflegeversicherungen sowie Rehabilitations- und Betreuungsrechte. Zusätzlich gehört das Bundesversorgungsgesetz zu den Lehrinhalten der Weiterbildung.
- Grundkompetenzen
In diesem Lehrbereich werden Grundkompetenzen erweitert. Es geht vor allem um Kommunikations- und Beratungstechniken, aber auch Antragsstellungen und Qualitätsmanagementsysteme. Dabei liegt ein Fokus auf der Rhetorik.
Weiterbildung zum/-r Pflegeberater/in – Praktische Inhalte
Zu den praktischen Inhalten in der Weiterbildung zum/-r Pflegeberater/in gehören Praktika, die im Anschluss an den Theorieteil stattfinden. Angehende Pflegeberater/innen wenden das erlernte Wissen beispielsweise in praktischen Fallbeispielen an.
Pflegeberater/in – Aufgaben
Das Aufgabengebiet von Pflegeberatern/-innen ist vielschichtig und abwechslungsreich. Die Tätigkeiten erstrecken sich in der Regel über den Innendienst, Büroaufgaben und den Außendienst.
Administrative Bürotätigkeiten sind vor allem mit Protokollierungen, Datenerfassungen, Terminvereinbarungen und Kostenabrechnungen gefüllt. Im Vordergrund des Aufgabengebiets eines/r Pflegeberaters/-in stehen aber
- Patienten- und Angehörigenberatungen
- Ermittlung des Hilfe-, Pflege- und Versorgungsbedarfs von Pflegebedürftigen
- sowie das Koordinieren der Pflege.
Darüber hinaus optimiert ein/e Pflegeberater/in die Laien- und Selbstpflege, um etwa die Versorgung zu steigern und die Kosten zu senken. Dazu arbeitet sie/er mit allen Beteiligten zusammen und organisiert gegebenenfalls Hilfsmittel und kümmert sich um einen reibungslosen Ablauf dieser Prozesse. Diese Koordination und Organisationen decken, zusammen mit psychosozialen Beratungen, einen Großteil des Aufgabengebietes der Pflegeberater/innen ab.
Aufgabengebiete nach Paragraf 7a des sechsten Sozialgesetzbuches
Das Sozialgesetz definiert die Aufgabengebiete und Tätigkeiten eines/-r Pflegeberaters/-in folgendermaßen: Pflegeberater/innen führen systematische Analysen durch und erfassen den jeweiligen, individuellen Hilfebedarf von Pflegebedürftigen. Dabei berücksichtigen sie die festgestellten Ergebnisse der Begutachtungen des Medizinischen Dienstes (früher als MDK, heute als MD abgekürzt).
Das Berufsfeld beinhaltet das Erstellen individueller Versorgungspläne für Pflegebedürftige. Hierbei integrieren Pflegeberater/innen erforderliche Sozialleistungen sowie Hilfen zur
- Gesundheitsförderung
- Prävention
- Rehabilitation
- medizinischen Behandlung
Die dazugehörigen Konzepterstellungen erfolgen nicht lediglich auf dem Papier, sondern ihre Umsetzung fällt in den Verantwortungsbereich der Pflegeberater/innen. Das erfordert die Überwachung der Durchführung und Kontrolle der Durchführbarkeit mit dem Ziel der optimalen Pflegeversorgung und Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Sollten die Pflegeberater/innen Mängel, Unzumutbarkeiten oder eine Änderung des Pflegebedarfs im Rahmen dabei feststellen, passen sie den Prozess entsprechend an. Die Dokumentation aller Maßnahmen fällt auch in den Tätigkeitsbereich der Pflegeberatung.
Pflegeberater/in Weiterbildung – Anerkennung
Die Weiterbildung zum/-r Pflegeberater/in fällt nicht unter die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe. Auch ist die Berufsbezeichnung kein geschützter Begriff. Dennoch finden Pflegeberater/innen die Anerkennung auch ohne staatliche Abschlussprüfung, wenn die Weiterbildungen den Kriterien entsprechen, wie sie aus den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes hervorgehen und die Vorgaben nach Paragraf 7a des SGB XI erfüllen. Das betrifft konkret
- Dauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden
- Voraussetzungen zur Berechtigung an der Teilnahme
- Lehrinhalte
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer/innen eine Zertifizierung und dürfen sich offiziell “zertifizierte/r Pflegeberater/in” nennen.
Bei der Anmeldung zu einem entsprechenden Weiterbildungskurs sollte man also darauf achten, dass er den Richtlinien aus Paragraf 7a SGB XI und den Empfehlungen des GKV Spitzenverbands entspricht. Seit 2011 erkennen die Pflegekassen ausschließlich Menschen als Pflegeberater/in an, wenn sie eine Ausbildung nach den darin definierten Vorgaben abgeschlossen haben.
Weiterbildung zum/-r Pflegeberater/in – Kosten
Die Weiterbildung zum/-r Pflegeberater/in kostet Geld. Wie hoch der Betrag dafür ausfällt, hängt von der jeweiligen Lehranstalt und häufig auch von der Weiterbildungsart beziehungsweise der Ausbildungsdauer ab. Er variiert zwischen 500 Euro und 4.000 Euro.
In der Regel steigen die Kosten, je mehr Monate die Weiterbildung in Anspruch nimmt. In einigen Fällen kommen zu diesen Kosten noch Anmelde- und/oder Prüfungsgebühren sowie Beschaffungskosten für Lehr- sowie Arbeitsmaterialien hinzu.
Weil zwischen den niedrigsten und höchsten Preisen ein immenser Unterschied vorliegt, empfiehlt es sich, Angebote von verschiedenen Instituten für die Weiterbildung zum/r Pflegeberater/in einzuholen. Zusätzlich bieten manchmal Arbeitsämter unter bestimmten Bedingungen Fördermittel, wodurch sich die Bildungskosten senken lassen.
Pflegeberater/in – Gehalt
Das Gehalt für zertifizierte Fachkräfte der Pflegeberatung schwankt je nach Bundesland, Arbeitgeber sowie Erfahrungen, Berufsjahre und Zusatzqualifikationen. Bundesweit beträgt das Median-Gehalt aktuell 3.543 Euro. Das Durchschnittsgehalt liegt zwischen 3.110 Euro und 4.036 Euro. Mit dem höchsten Bruttogehalt von 3.843 Euro ist derzeit in Hessen zu rechnen.
Pflegeberater/in – Höheres Gehalt durch Zusatzqualifikationen
Wer die Weiterbildung als zertifizierte/r Pflegeberater/in erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Karriereleiter weiter emporsteigen und sich durch eine erneute Weiterbildung für höher dotierte Berufsfelder qualifizieren. In den meisten Fällen ist für eine Zulassung zur Weiterbildung eines/r Pflegerberaters/-in eine bestimmte Anzahl von Berufsjahren in diesem Tätigkeitsfeld oder einem anderen anerkannten Pflegeberuf nötig.
Dazu stehen zum Beispiel dann diese Optionen offen:
- Pflegesachverständige/r
- Pflegedienstleiter/in
- Stationsleiter/in
- Qualitätsbeauftragte/r im Sozial- und Gesundheitswesen
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, das Pflegeberatung-Gehalt durch ein Studium aufzustocken. Dazu gibt es etwa folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
- Pflegewissenschaften
- Gesundheitswissenschaften
- Pflegemanagement
- Gesundheitsökonomie
- Pflegepädagogik
Pflegeberater/in – Arbeitszeiten
Wer als Pflegeberater/in tätig ist, hat sich häufig auf unregelmäßige Arbeitszeiten einzustellen. Das beruht insbesondere auf den Beratungsgesprächen, deren Dauer die vorherige Zeitplanung deutlich überschreiten kann. Auch weitere Aufgaben, wie beispielsweise Teambesprechungen, komplexe Vor- und Nachbereitungen, unerwartete Terminverschiebungen sowie andere unvorhersehbare Vorkommnisse können verantwortlich für einen früheren Arbeitsbeginn oder verspäteten Feierabend sein.
Nicht zu vergessen ist, dass die Arbeitszeit Pflegeberater/innen vielfach dadurch beeinflusst wird, wie viele eilige Neuaufträge für ein erhöhtes Arbeitspensum sorgen und wie zu beratende Personen Zeit haben. Denn jede und jeder kann Kontakt mit der Pflegeberatung aufnehmen, um sich über die Leistungen der Pflegeversicherung und der Pflegekasse zu informieren. Daher sind auch Wochenend- und Feiertagsarbeit nicht unüblich.
Pflegeberater/in – Einsatzorte
Zu den Orten, an denen ein/e Pflegeberater/in im Einsatz ist zählen hauptsächlich Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkte. Aber auch zahlreiche medizinische sowie pflegerische Institutionen und Einrichtungen beschäftigen Mitarbeiter/innen für die professionelle Pflegeberatung. So sind vor allem Krankenkassen, Sozial- und Gesundheitsämter sowie soziale Beratungsstellen häufige Arbeitgeber.
Direkt im Geschehen befinden sich zertifizierte Pflegeberater/innen bei der Anstellung in Pflegeeinrichtungen, Klinken und Krankenhäusern sowie bei mobilen Pflegediensten. Meist handelt es sich um größere Unternehmen und Institutionen. Zu den größten Arbeitgebern zählen auch kirchliche und Sozialeinrichtungen, wie beispielsweise die Diakonie oder das Deutsche Rote Kreuz.
Passende Stellenangebote finden
Bei der Suche nach einem Stellenangebot kann die vielfältige Stellenbörse auf Medi-Karriere unterstützen. Dort gibt es beispielsweise Pflegeberater-Jobs, Stellenangebote in der Altenpflege sowie Case-Manager-Stellen.