Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll zum Jahresende endgültig auslaufen. Das heißt: Ab dem Januar 2023 brauchen beispielsweise Pflegekräfte oder Medizinische Fachangestellte (MFA) keinen Impfnachweis mehr. Die Impfpflicht in Krankenhäusern war noch vor offizieller Einführung kontrovers und hart kritisiert worden. Die Begründung, warum die Regelung zur Corona-Impfung ausgesetzt wird, ist jedoch eine medizinische. Weshalb die Pflicht nach dem 31. Dezember 2022 entfällt, beschreibt dieser Artikel im Detail.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Die bisherige Lage
Am 16. März 2022 trat die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland in Kraft. Sie gilt für Mitarbeiter/innen im Gesundheitswesen, also beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegediensten, Arztpraxen oder im Rettungsdienst. Bis zum 15. März mussten alle Beschäftigten eine Bescheinigung über eine Impfung oder Genesung vorlegen. Wer aus medizinischen Gründen keine Impfung erhalten konnte, brauchte ein ärztliches Attest.
Die Überprüfung war Aufgabe des/-r Arbeitgebers/-in. Die Regeln nicht einzuhalten gilt Ordnungswidrigkeit und wird zum aktuellen Zeitpunkt noch mit Bußgeldern bestraft. Zudem können Gesundheitsämter Tätigkeitsverbote aussprechen. Die Gesetzesgrundlage für die Regelungen läuft nun zum Ende des Jahres aus.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte bislang das weitere Verfahren mit der Impfpflicht im Gesundheitswesen weitgehend offengehalten. Man wolle den Umgang vom Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, so Lauterbach im Oktober.
Auslaufen der Impfpflicht wegen neuer Variante
Ziel der Impfpflicht im Gesundheitswesen ist es, vulnerable Gruppen wie Rentner/innen und Vorerkrankte zu schützen. Dieser wichtige Zweck der Impfpflicht sei mit der neuen Variante BQ.1.1, die sich aktuell in den USA und jetzt auch in Europa immer weiter ausbreitet, aber kaum noch erfüllt, heißt es.
Die Corona-Variante BQ.1.1 hat den Beinamen Cerberus erhalten, altgriechisch für Höllenhund. Diesen verdient sie durch ihr besonders hohes Ansteckungspotenzial. Ihr mutiertes Spike-Protein, mit dem das Virus an die Zelle andockt, kann die Immunabwehr noch besser umgehen als das der bisherigen Corona-Varianten. Entsprechen stecken sich auch wieder mehr Geimpfte und Genese mit der Variante an.
Auch wenn die Impfung nach wie vor vor schweren Krankheitsverläufen und Tod schützt, lässt sich das Auslaufen der Impfpflicht im Gesundheitswesen zum Jahresende damit medizinisch begründen.
Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft
Kritik an der Impfpflicht im Gesundheitswesen
Von Beginn an Stand die Impfpflicht in der Kritik. Besonders in den letzten Wochen und Monaten wurden die Rufe nach dem Auslaufen der Regelung immer lauter, unter anderem wegen des hohen Aufwands und fehlender Wirkung. Unter anderem kam die Kritik von der FDP. Aber auch die Bundesländer und Stimmen aus der Branche hatten sich kritisch geäußert. Eugen Brysch, der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, kommentierte beispielsweise, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei von Anfang an ins Leere gelaufen.
Kaum Folgen bei Nichteinhaltung
Viele Länder und Gesundheitsämter hätten die Strafen bereits herausgezögert, so Brysch. Generell mussten die Verstöße, deren Anzahl bereits im April über 47.000 betrug, einzeln sehr genau geprüft werden, was das ganze Verfahren von Beginn an in die Länge zog. Somit können ab 2023 zeitraubende behördliche Vorgänge eingespart werden.
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- Einrichtungsbezogene Impfpflicht, https://www.bundesregierung.de/... (Abrufdatum: 30.11.2022)
- Teilimpfpflicht, https://www.tagesschau.de/... (Abrufdatum: 30.11.2022)
- Corona-Variante BQ.1.1, https://www.tagesschau.de/... (Abrufdatum: 30.11.2022)