Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument im Berufsleben eines Mitarbeiters, das nicht nur die Art und Dauer der Beschäftigung, sondern auch die Leistungen und das Verhalten im Unternehmen bescheinigt. Der Anspruch auf ein solches Zeugnis ist gesetzlich geregelt und gilt für eine Vielzahl von Arbeitnehmern. Dieser Artikel beleuchtet Anspruch, Vorlage und Gründe für das Anfordern eines Arbeitszeugnisses.
Welche Mitarbeiter haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies umfasst:
- festangestellte Mitarbeiter: Unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Auszubildende: nach Beendigung der Ausbildung
- Praktikanten: nach Abschluss eines Praktikums
- Aushilfen und Teilzeitkräfte: auch bei geringfügigen Beschäftigungen besteht Anspruch auf ein Zeugnis
- Führungskräfte und leitende Angestellte: Anspruch besteht gleichermaßen, für alle Hierarchieebenen
Der Anspruch gilt unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis freiwillig oder unfreiwillig beendet wurde, und erstreckt sich auf einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse.
Rechtliche Vorschriften für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
Die rechtlichen Grundlagen für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert wie etwa § 109 Gewerbeordnung (GewO). Dieses Gesetz regelt den grundsätzlichen Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Zeugniserstellung für Auszubildende und richterrechtliche Grundsätze. Diese ergänzen zu den gesetzlichen Bestimmungen, basierend auf zahlreichen Urteilen, die den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis präzisieren und konkretisieren.
Wichtige rechtliche Vorgaben beinhalten, dass das Zeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein muss, um dem Arbeitnehmer keine unnötigen beruflichen Nachteile zu verschaffen.
Wann hat ein Mitarbeiter Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ein Mitarbeiter hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis unter folgenden Bedingungen:
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Egal ob durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung oder Renteneintritt
- Auf Verlangen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses: In Form eines Zwischenzeugnisses, wenn berechtigte Interessen bestehen
Ein Arbeitszeugnis muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Die genaue Frist variiert, sollte in der Regel nicht länger als einige Wochen dauern.
Ein gut formuliertes Arbeitszeugnis ist ein entscheidender Faktor für die berufliche Zukunft eines Arbeitnehmers. Es ist wichtig, dass das Zeugnis sorgfältig und nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt wird. Arbeitnehmer sollten nicht zögern, ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis in Anspruch zu nehmen und sicherzustellen, dass dieses Dokument ihre Leistungen und ihr Verhalten wahrheitsgemäß und wohlwollend widerspiegelt.Recht auf ein Arbeitszeugnis
Anspruch auf ein Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis kann während des laufenden Arbeitsverhältnisses verlangt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Gründe für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses können sein:
- Positionswechsel: Innerhalb des Unternehmens, um die bisherigen Leistungen zu dokumentieren
- Vorgesetztenwechsel: Um die Leistung und das Verhalten unter dem bisherigen Vorgesetzten festzuhalten
- Bewerbung: Auf eine neue Position innerhalb oder außerhalb des Unternehmens
- Weiterbildung: Zur Vorlage bei Bildungseinrichtungen oder für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen
- Unklarheiten im Arbeitsverhältnis: Bei Konflikten oder Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Zusammenarbeit
Ein Zwischenzeugnis enthält die gleichen wesentlichen Elemente wie ein Endzeugnis und sollte ebenfalls wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein.
Wie fordert man ein Arbeitszeugnis an?
Das Anfordern eines Arbeitszeugnisses sollte schriftlich erfolgen, um Klarheit und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Ein formloses Schreiben an den Arbeitgeber reicht in der Regel aus. Wichtige Punkte, die in der Anfrage enthalten sein sollten:
- Adressat: An den direkten Vorgesetzten oder die Personalabteilung
- Betreff: Anforderung eines Arbeitszeugnisses
- Inhalt: Kurze Erklärung des Anliegens, Angabe des gewünschten Zeugnistyps (einfach oder qualifiziert), sowie des Zeitraums der Beschäftigung
Ein Beispiel für ein solches Schreiben könnte wie folgt aussehen: „Hiermit bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Tätigkeit im Zeitraum vom [Datum] bis [Datum].“
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