
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erfordert Sorgfalt und Genauigkeit. Neben den formellen Anforderungen müssen gesetzliche Kündigungsfristen und individuelle vertragliche Vereinbarungen berücksichtigt werden. Ein korrekt verfasstes Kündigungsschreiben ist nicht nur ein wichtiger Schritt, um die eigene berufliche Zukunft zu planen, sondern schützt auch vor rechtlichen Konsequenzen. Daher ist es essenziell, sich mit den relevanten Aspekten eines Kündigungsschreibens vertraut zu machen. Der Artikel Kündigung richtig schreiben – Fristen, Formalien und Muster zeigt auf, was bei einem Kündigungsschreiben zu beachten ist.
Was muss beim Kündigungsschreiben beachtet werden?
Ein Kündigungsschreiben muss bestimmte Kriterien erfüllen, um wirksam zu sein. Dazu gehört die eindeutige Benennung des Kündigungsgrundes, die Einhaltung der Kündigungsfrist und die schriftliche Form. Es ist ratsam, das Schreiben per Einschreiben zu versenden, um den Nachweis des Zugangs beim Arbeitgeber sicherzustellen. Darüber hinaus sollte das Schreiben höflich und professionell formuliert sein, um ein gutes Arbeitsverhältnis nicht unnötig zu belasten.
Das Kündigungsschreiben bedarf gemäß § 623 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) der Schriftform. Das bedeutet, dass die Kündigung eigenhändig unterschrieben und auf Papier übermittelt werden muss. Elektronische Formen, wie E-Mails oder Faxe, sind für eine rechtswirksame Kündigung nicht zulässig.Vorgeschriebenes Format für Kündigungsschreiben
Kündigungsschreiben während der Probezeit
Während der Probezeit gelten oft verkürzte Kündigungsfristen, die im Arbeitsvertrag festgelegt sind. Es ist wichtig, diese Fristen genau zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Ein Kündigungsschreiben während der Probezeit sollte ebenfalls schriftlich erfolgen und die beiderseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Wahrung der Frist klar formulieren.
Kündigungsfristen einhalten
Die Einhaltung der Kündigungsfristen ist ein zentraler Punkt bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Diese Fristen sind gesetzlich geregelt, können aber durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge verlängert oder verkürzt werden. Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und können von zwei Wochen bis zu mehreren Monaten reichen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Beschäftigungsdauer und die dazugehörige Kündigungsfrist.
Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist |
0 – 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen, täglich |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. / Ende des Monats |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Monats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Monats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Monats |
10 Jahre | 4 Monat zum Ende des Monats |
12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Monats |
15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Monats |
20 Jahre | 7 Monat zum Ende des Monats |
Kündigungsschreiben bei befristeten Verträgen
Bei befristeten Arbeitsverträgen ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde. In vielen Fällen endet der befristete Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Soll eine vorzeitige Kündigung erfolgen, müssen die vertraglichen Regelungen genau geprüft und eingehalten werden. Ein Kündigungsschreiben bei befristeten Verträgen sollte daher klar die Einhaltung aller vertraglichen Bestimmungen darlegen.
Fristlose Kündigung als Arbeitnehmer – geht das?
Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nur unter besonderen Umständen möglich, zum Beispiel bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Arbeitgeber. In einem solchen Fall muss der Arbeitnehmer die Gründe für die fristlose Kündigung genau darlegen und beweisen können. Das Kündigungsschreiben muss die schwerwiegenden Gründe enthalten und unmittelbar nach deren Kenntnis erfolgen.
Aus Beweisgründen sollte die Kündigung idealerweise per Einschreiben mit Rückschein oder per Bote zugestellt werden sollte. Dies stellt sicher, dass der Arbeitgeber den Erhalt dieser nicht bestreiten kann und der Arbeitnehmer einen Nachweis über die rechtzeitige Zustellung hat.Aus Beweisgründen postalisch versenden
Kündigungsschreiben Aufbau und Inhalt
Ein Kündigungsschreiben sollte klar, prägnant und professionell formuliert sein. Es dient dazu, das Arbeitsverhältnis formell zu beenden und muss daher wesentliche Elemente enthalten. Ein gut strukturiertes Kündigungsschreiben sollte folgende Elemente enthalten:
- vollständige Adresse des Arbeitgebers
- aktuelle Datum
- eindeutige Erklärung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll
- Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung
- freundliche Grußformeln und die Unterschrift des Absenders
Das Kündigungsschreiben sollte immer klar und professionell sein, um Missverständnisse zu vermeiden und die Geschäftsbeziehung auf eine respektvolle Weise zu beenden.
Muster Kündigungsschreiben
Falls die Formulierung einer Kündigung schwerfällt, kann eine kostenlose Kündigungsschreiben-Vorlage hilfreich sein. Diese Vorlage kann direkt online im Browser bearbeitet werden – einfach auf die Vorlage klicken und individuell anpassen.
Download Kündigung richtig schreiben: Fristen, Formalien und Muster (PDF)
Kündigung richtig schreiben: Fristen, Formalien und Muster (Word)
Es empfiehlt sich, eine Kopie des Schreibens für die eigenen Unterlagen aufzubewahren.
Kündigungsschreiben rückgängig machen – geht das?
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass man eine bereits ausgesprochene Kündigung zurücknehmen möchte. Ob dies möglich ist, hängt vom Einverständnis des Arbeitgebers ab. Ein formelles Schreiben zur Rücknahme der Kündigung sollte die Gründe für die Rücknahme darlegen und das Einverständnis des Arbeitgebers einholen. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers bleibt die Kündigung jedoch wirksam.
Nach dem Kündigungsschreiben – was passiert mit dem Resturlaub?
Nach der Kündigung stellt sich häufig die Frage, wie mit dem verbleibenden Resturlaub umzugehen ist. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, den Resturlaub während der Kündigungsfrist zu nehmen. Sollte dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, muss der Resturlaub vom Arbeitgeber finanziell abgegolten werden. Es ist ratsam, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über die Regelung des Resturlaubs zu sprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.
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