Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch können eine unangenehme und stressige Situation für Bewerber darstellen. Es ist wichtig zu wissen, welche Fragen der potenzielle Arbeitgeber stellen darf und welche nicht. Dies schützt nicht nur die Privatsphäre, sondern auch die Rechte der Bewerber. In Deutschland gibt es klare rechtliche Vorgaben, die regeln, welche Fragen im Vorstellungsgespräch zulässig sind und welche nicht. Hier wird erläutert, welche Fragen nicht beantwortet werden müssen und wie man am besten darauf reagiert.
In diesen Bereichen gibt es unzulässige Fragen
Es gibt bestimmte Bereiche, in denen Fragen im Vorstellungsgespräch grundsätzlich als unzulässig gelten. Die untenstehende Tabelle zeigt dazu unzulässige Themen und die dazugehörigen unzulässigen Fragen bzw. Inhalte.
Unzulässige Themen | Unzulässige Fragen |
Familienstand und private Lebensplanung |
|
Religiöse und politische Ansichten |
|
Gesundheit und Behinderungen |
|
Sexuelle Orientierung |
|
Ethnische Herkunft |
|
* Achtung: Fragen zur Gesundheit oder Behinderungen dürfen gestellt werden, wenn sie direkt mit der auszuübenden Tätigkeit in Zusammenhand stehen.
** Fragen zur Nationalität, sofern sie nicht für die Berufsausübung relevant sind, sind ebenfalls nicht erlaubt.
Das Fragerecht des Arbeitgebers
Das Fragerecht des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch ist grundsätzlich darauf beschränkt, Fragen zu stellen, die einen direkten Bezug zur ausgeschriebenen Stelle haben. Der Arbeitgeber darf nur solche Informationen erfragen, die für die Entscheidung über die Eignung des Bewerbers relevant sind. Dazu gehören Fragen zu den Qualifikationen, zur Berufserfahrung und zu den Fähigkeiten, die für die jeweilige Position erforderlich sind. Persönliche Fragen, die keinen Bezug zur beruflichen Eignung haben, sind hingegen unzulässig.
Recht zur Lüge bei unzulässigen Fragen
Wenn im Vorstellungsgespräch unzulässige Fragen gestellt werden, haben Bewerber das Recht, diese Fragen nicht nur zu verweigern, sondern sie dürfen sogar lügen, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Dieses ‘Recht zur Lüge’ soll sicherstellen, dass Bewerber nicht benachteiligt werden, wenn sie ihre Privatsphäre schützen wollen. Es ist jedoch empfehlenswert, solche Situationen möglichst diplomatisch zu handhaben und stattdessen höflich auf die Unzulässigkeit der Frage hinzuweisen.
Ob eine Frage zulässig ist, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber ein legitimes Interesse an der erfragten Information hat. Grundsätzlich gilt: Fragen, die gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen, sind unzulässig.Das Antidiskriminierungsgesetz
Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch
Einige typische Beispiele für unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch sind:
- Sind Sie verheiratet?
- Planen Sie in naher Zukunft Kinder?
- Welche Religion praktizieren Sie?
- Sind Sie Mitglied in einer politischen Partei?
- Leiden Sie an chronischen Krankheiten?
- Sind Sie homosexuell?
- Woher stammen Ihre Eltern?
Bedingt zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch
Es gibt Fragen, die unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Diese betreffen meist Bereiche, die zwar grundsätzlich der Privatsphäre unterliegen, aber für die spezifische Ausübung der Tätigkeit relevant sein können. Dazu gehören:
Bedingt zulässiges Thema | Bedingt zulässige Fragen |
Schwangerschaft | Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft ist nur zulässig, wenn die Tätigkeit eine Gefahr für Mutter und Kind darstellen könnte. |
Vorstrafen | Fragen nach Vorstrafen sind nur dann erlaubt, wenn diese im direkten Zusammenhang mit der angestrebten Position stehen, beispielsweise bei Tätigkeiten im Sicherheitsbereich oder im Finanzwesen. |
Gewerkschaftszugehörigkeit | Fragen nach der Gewerkschaftszugehörigkeit sind in der Regel unzulässig, außer wenn die Zugehörigkeit eine spezifische berufliche Relevanz hat. |
Reagieren auf unzulässige Fragen
Wenn im Vorstellungsgespräch eine unzulässige Frage gestellt wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Es ist ratsam, ruhig und höflich zu bleiben. Eine Möglichkeit besteht darin, die Frage höflich abzulehnen, indem man auf die Unzulässigkeit hinweist. Eine andere Möglichkeit ist, eine diplomatische Antwort zu geben, die nicht direkt auf die Frage eingeht. Beispielsweise könnte man bei einer Frage zur Familienplanung antworten, dass man sich voll und ganz auf die berufliche Entwicklung konzentriert. Sollte die Frage sehr persönlich und unangemessen sein, kann man auch in Erwägung ziehen, das Gespräch freundlich abzubrechen und die Bewerbung zurückzuziehen.
Eine gute Vorbereitung und das Wissen um die eigenen Rechte können dabei helfen, souverän mit unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch umzugehen und den Fokus auf die eigenen Qualifikationen und Stärken zu lenken.
Passende Stellenangebote für Bewerber
Wer auf der Suche nach einer neuen Stelle in der Pflege ist, wird bei Medi-Karriere fündig. Hier ist eine Bewerbung auf verschiedene Stellenanzeigen zum Beispiel auf Stellen für Pflegekräfte, Stellenangebote für Medizinische Fachangestellte oder Jobs in der Altenpflege möglich.
AGG Allgemeines Gleichsetzungsgesetz, www.antidiskriminierungsstelle.de (Abrufdatum: 07.06.2024)