In einer entspannten Atmosphäre soll der Alltag der Bewohner so weit wie möglich nach deren individuellen Bedürfnissen gestaltet werden. Hierbei liegen die Erwartungen, die Fähigkeiten sowie die Befindlichkeiten der zu betreuenden Bewohner im Fokus. Im gesamten Betreuungsprozess nimmt die individuelle Biografie einen hohen Stellenwert ein. Im Umgang mit demenziell erkrankten Bewohnern legen wir Wert auf die Integrative Validation nach Richard®.
Für die Alltagsbegleitung sprechen wir Menschen mit einem hohen Maß an sozialer Kompetenz und Wertschätzung gegenüber anderen Menschen an. Weiter setzten wir Eigenschaften wie Flexibilität, Zuverlässigkeit, Empathie und Geduld voraus. Um als Alltagsbegleiter tätig werden zu können, benötigen Sie eine Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI bzw. § 53c (früher § 87b).
Wenn Sie Interesse an der Alltagsbegleitung haben, freut Susanne Schukies sich über Ihre Kontaktaufnahme.