Hintergrund
Verantwortungsbewusst und kompetent ausgebildete geprüfte Betreuungsassistenten nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) versorgen unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. Sie motivieren, unterstützen und begleiten Pflegeempfänger beim Malen, Basteln, Kochen, Backen, Lesen und Vorlesen, Bewegungsübungen, Besuch von kulturellen Veranstaltungen sowie handwerklichen Arbeiten. Neben der Mindeststundenzahl nach der Betreuungskräfte-RL werden auch Kenntnisse über Selbst- und Fremdpflege und den damit verbundenen vorbeugenden bzw. aktivierenden Angeboten vermittelt. Grundlegende Kenntnisse über Krankheitsbilder und die damit verbundenen psychosozialen Herausforderungen, Arbeitsabläufe sowie Dokumentations- und
Qualitätsmanagementanforderungen und ein umfangreicheres Wissen über verschiedene person- und gruppenspezifische Angebote der Betreuung und Aktivierung erweitern darüber hinaus die berufsspezifischen Kompetenzen. Um im Berufsalltag Sicherheit zu gewährleisten, sind ein umfangreicher Erste-Hilfe-Unterricht und Hygienerichtlinien integriert. Die Unterrichtsinhalte werden mit einer bundesweiten DEKRA-internen Prüfung abgeschlossen.
Rechtliche / normative Grundlagen
Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in ambulanten Krankenpflegediensten (Betreuungskräfte-RL vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23.11.2016)
Inhalte
Anmeldung und Information:
Home-Care Ambulante Krankenpflege
Heinz Klaus Vogel
Graf von Roit
Unabhängiger Pflegesachverständiger im Gesundheitswesen
geprüft am Wittener Institut für angewandte Pflegewissenschaft
Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI §80
Tel. 07554 99 84-0 oder 07554 99 84-323
bewerbung@home-care-h.de