Befriset auf 3 Jahre | In Teilzeit mit 65% | Vergütung nach TV-L E13 | Institut für Medizinische Mikrobiologie
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine wissenschaftliche Expertise in der Arbeitsgruppe „Zelluläre Mikrobiologie“. Das Projekt ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen der AG „Zelluläre Mikrobiologie“ und dem European Institute for Molecular Imaging (EIMI) der Universität Münster im Rahmen des SFB1450 „Darstellung organspezifischer Entzündung durch multiskalige Bildgebung“. Das übergeordnete Ziel des Projektes ist die Entwicklung innovativer Konzepte für die Detektion bakterieller Infektionen beim Menschen. Die Lokalisierung von Infektionen als auch die Fähigkeit zur Differenzierung zwischen einer bakteriellen Infektion und einer sterilen Entzündung ist für die Behandlung der Patient:innen von entscheidender Bedeutung. Daher sind bildgebende Verfahren wünschenswert, die eine direkte Detektion von Bakterien nicht-invasiv ermöglichen. In unserem Projekt werden bakterienspezifische Radiopharmaka entwickelt (EIMI) und evaluiert (Deine Aufgabe) unter Adressierung des bakteriellen Kohlenhydratkatabolismus sowie der Eisenaufnahme durch Siderophore. Zudem soll die Aufnahme der Radiopharmaka in die Bakterien weitergehend untersucht werden – am besten mit Dir!
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Rückfragen an: PD Dr. rer. nat. Silke Niemann, T 0251 83-55369
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BESTE BEDINGUNGEN:
Spannende Projekte
Fort- und Weiterbildung
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Teil der Forschungsinnovation
Weitere Vorteile
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.