Assistenzzahnarzt als wissenschaftlicher Mitarbeiter (gn*)

48149 Münster
Vollzeit
15.01.2025
Vollzeit
Universitätsklinikum Münster

Assistenzzahnarzt als wissenschaftlicher Mitarbeiter (gn*)

Stellenbeschreibung

Kennziffer: 9926



Wir suchen für die Poliklinik für Kieferorthopädie zunächst befristet auf 1 Jahr und 4 Monate mit der Möglichkeit der Verlängerung Sie!



In Teilzeit mit 27 Wochenstunden
Verg. nach den Bestimmungen des TV-Ä


Diese Stelle ist äquivalent zu einer einjährigen Weiterbildungszeit gemäß Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.



In der Poliklinik für Kieferorthopädie erwartet Sie ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum.


Wir erwarten von Ihnen eine zugewandte klinisch-praktische Behandlung unserer Patientinnen und Patienten, engagierte Mitarbeit in der studentischen Ausbildung sowie hohes Interesse an der Forschung. Die Bereitschaft zur Unterstützung von Lehrveranstaltungen wird gewünscht.


Ihr Profil:
Sie haben ein wissenschaftliches Hochschulstudium der Zahnmedizin überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossen, sind promoviert und verfügen über erste Berufserfahrung in der Kieferorthopädie. Vorausgesetzt wird Ihre Teamfähigkeit und Bereitschaft zur interdisziplinären Kooperation.


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal.



Das Universitätsklinikum Münster ist eines der führenden Krankenhäuser Deutschlands. Eine solche Position erlangt man nicht nur durch Größe und medizinische Erfolge. Wichtig ist das Engagement jedes Einzelnen. Wir brauchen Ihr Engagement, um selbst im Kleinen Großes für unsere Patienten leisten zu können. Dafür bieten wir Ihnen viele Möglichkeiten, damit Sie selbst weiter wachsen können.

BESTE BEDINGUNGEN:

Abwechslungsreich

Fort- und Weiterbildung

Versorgung des gesamten fachspezifischen Behandlungsspektrums

Familienfreundlich

Weitere Vorteile


  • Weitere Infos

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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.

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