Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil einer unbefristeten Stelle als Anstaltsärztin / -arzt bei der Justizvollzugsanstalt Siegburg
(Stand: 12/2024)
Die Justizvollzugsanstalt Siegburg ist eine Einrichtung des geschlossenen Vollzuges für erwachsene männliche Straf- und Untersuchungsgefangene. Sie verfügt über 569 Haftplätze, darunter 76 Haftplätze in einer Sozialtherapeutischen Abteilung.
Anstaltsärztin /-arzt bei der Justizvollzugsanstalt Siegburg. Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Bei Einstellung im Tarifverhältnis ist bei Vorliegen der Voraussetzungen auch eine Berufung in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Einstellung erfolgt ab Juni 2025 in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bzw. in die entsprechende Planstelle.
EG Ä 1 / Ä 2 TV-Ä; BesGr. Bandbreite A 13 bis A 16 LBesO A NRW in der Laufbahn des ärztlichen Dienstes
Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Inhaftierten.
Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzug behandeln die Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen im Sinne einer hausärztlichen Versorgung. Sie arbeiten als Anstaltsärztin / Anstaltsarzt direkt vor Ort.
Gefangene haben nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V keinen Leistungsanspruch gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch sichert ihnen ein vergleichbarer Leistungsanspruch die notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Versorgung – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit.
Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus der Dienstordnung für das Gesundheitswesen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen (DOG) AV d. JM vom 29. Dezember 2009 (4550 - IV. 85) JMBl. NRW S. 26 in der Fassung vom 7. Mai 2010
Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle als Anstaltsärztin / Anstaltsarzt müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bei Berufung in das Beamtenverhältnis müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Meeser ( 02241/307-1401 )