Anstaltsärztin /-arzt bei der Justizvollzugsanstalt Siegburg

53721 Siegburg
Vollzeit
15.01.2025
Vollzeit
Justizvollzugsanstalt Siegburg

Anstaltsärztin /-arzt bei der Justizvollzugsanstalt Siegburg

Stellenbeschreibung

Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil einer unbefristeten Stelle als Anstaltsärztin / -arzt bei der Justizvollzugsanstalt Siegburg

(Stand: 12/2024)

1. Behörde

Die Justizvollzugsanstalt Siegburg ist eine Einrichtung des geschlossenen Vollzuges für erwachsene männliche Straf- und Untersuchungsgefangene. Sie verfügt über 569 Haftplätze, darunter 76 Haftplätze in einer Sozialtherapeutischen Abteilung.

2. Name der Stelle/Funktionsbeschreibung

Anstaltsärztin /-arzt bei der Justizvollzugsanstalt Siegburg. Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Bei Einstellung im Tarifverhältnis ist bei Vorliegen der Voraussetzungen auch eine Berufung in das Beamtenverhältnis möglich.

3. Befristung

Die Einstellung erfolgt ab Juni 2025 in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bzw. in die entsprechende Planstelle.

4. Bewertung

EG Ä 1 / Ä 2 TV-Ä; BesGr. Bandbreite A 13 bis A 16 LBesO A NRW in der Laufbahn des ärztlichen Dienstes

5. Ziele

Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Inhaftierten.

6. Aufgaben

Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzug behandeln die Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen im Sinne einer hausärztlichen Versorgung. Sie arbeiten als Anstaltsärztin / Anstaltsarzt direkt vor Ort.

Gefangene haben nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V keinen Leistungsanspruch gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch sichert ihnen ein vergleichbarer Leistungsanspruch die notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Versorgung – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit.

  • Sicherstellung der medizinischen Betreuung der Inhaftierten innerhalb der Justizvollzugsanstalt Siegburg sowie in Kooperation mit dem Justizvollzugskrankenhaus NRW, externen Kliniken und Fachärzten
  • Beratung der Anstaltsleitung und des von ihr bestimmten Personenkreises in medizinischen Fragen, die Gefangenen betreffend,
  • Fachaufsicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen Bereich,
  • Strategische und operative Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung der Gefangenen
  • Überwachung der Hygiene und der Diätetik
  • Mitwirkung bei Vollzugsmaßnahmen
  • Mitwirkung bei Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung

Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus der Dienstordnung für das Gesundheitswesen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen (DOG) AV d. JM vom 29. Dezember 2009 (4550 - IV. 85) JMBl. NRW S. 26 in der Fassung vom 7. Mai 2010

7. Anforderungen

Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle als Anstaltsärztin / Anstaltsarzt müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Approbation oder die Voraussetzungen für eine Berufserlaubnis in Deutschland
  • Vorliegen einer Gebietsbezeichnung bzw. Voraussetzungen für die Erlangung einer Gebietsbezeichnung nahezu erfüllt, z. B. Fachärztin / Facharzt für Allgemeinmedizin oder als Fachärztin / Facharzt für Innere Medizin
  • Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung bzw. Bereitschaft, diese zu erlangen
  • Kenntnisse in IT-Standard- und -Fachanwendungen und Bereitschaft, sich in neue Anwendungen einzuarbeiten
  • Befähigung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einen transparenten, auf Forderung, Förderung und Unterstützung angelegten Arbeitsstil zu führen.

Bei Berufung in das Beamtenverhältnis müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.

Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte

  • postalisch an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Siegburg, Luisenstraße 90, 53721 Siegburg
  • per E-Mail an poststelle@jva-siegburg.nrw.de

Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Meeser ( 02241/307-1401 )


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