Durchführen infektionshygienischer Begehungen und Kontrollen u.a. in Krankenhäusern, Privatkliniken, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere nach § 23 IfSG i.V. mit § 1 der Krankenhaushygieneverordnung (medHygV) des Landes Brandenbug, unter fachlicher Leitung sowie Anfertigung von Stellungnahmen zu Bauvorhaben der jeweiligen Einrichtungen