W3-Professur für Management im Gesundheitswesen und gesundheitsökonomische Versorgungsforschung
Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Die Universität Bayreuth ist eine forschungsorientierte Universität mit international kompetitiven und interdisziplinär ausgerichteten Profilfeldern in Forschung und Lehre. An der Universität Bayreuth ist in der Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften ab 01.10.2025 eine
W3-Professur für Management im Gesundheitswesen und gesundheitsökonomische Versorgungsforschung
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.
Ein zentrales Thema der modernen Gesundheitsökonomie sind datenbasierte Entscheidungen zur richtigen Verteilung knapper Ressourcen. Die gesundheitsökonomische Versorgungsforschung nimmt hierbei eine methodische Schlüsselrolle ein und umfasst sämtliche Themenbereiche der Evaluation und des Managements sektoraler und sektorenübergreifender Gesundheitsversorgung. Dazu zählen beispielsweise die Präferenz- und Bedarfsforschung, der Einsatz digitaler Versorgungsinnovationen, die Outcome-Messung mittels patientenberichteter Ergebnisse und Erfahrungen sowie die regionale Versorgungsforschung, aber auch der Einsatz von monetären und nicht-monetären Anreizsystemen zur Versorgungssystemgestaltung in sämtlichen Bereichen der Gesundheitswirtschaft. Gesucht wird eine Persönlichkeit, die eine hervorragende Expertise und Erfahrung vorweisen kann, wie diese Themenbereiche mit fortgeschrittenen quantitativen und qualitativen Forschungsmethoden bearbeitet werden können.
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) sollten Publikationen in international kompetitiven Fachzeitschriften vorweisen, einschlägige Lehrkompetenzen mitbringen und über Erfahrungen bei der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten verfügen. Die Lehraufgaben umfassen gesundheitsökonomische Grundlagen- und Spezialisierungsveranstaltungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Die Fähigkeit, in englischer Sprache zu unterrichten, wird erwartet. Erwünscht ist zudem die Bereitschaft zu interdisziplinären Forschungskooperationen und die Anschlussfähigkeit an die Forschungsschwerpunkte der Fakultät.
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird, und eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch im Rahmen einer Juniorprofessur oder außerhalb des Hochschulbereiches erbracht sein können. In das Beamtenverhältnis kann gemäß der bayerischen gesetzlichen Regelung berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind in dringenden Fällen möglich (Art. 60 Abs. 3 BayHIG).
Die Universität Bayreuth schätzt die Vielfalt ihrer Beschäftigten als Bereicherung und bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter. Wissenschaftlerinnen werden hierbei mit Nachdruck um ihre Bewerbung gebeten. Personen, die mehr Vielfalt in das Forschungs- und Lehrprofil der Universität Bayreuth einbringen, sind ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) mit Kindern sind sehr willkommen. Die Universität Bayreuth ist Mitglied im Best-Practice Club „Familie in der Hochschule e. V.“, hat erfolgreich am HRK-Audit „Internationalisierung der Hochschule“ teilgenommen und bietet einen Dual Career Support. Personen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbung
Bewerbungen (Lebenslauf mit Schriftenverzeichnis, Lehrerfahrung, Drittmitteleinwerbung, Zeugnisse und Urkunden) werden bis zum 15.03.2025 erbeten, sind an den Dekan der Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Prof. Dr. Claas Christian Germelmann, zu richten und unter https://uni-bayreuth.berufungsportal.de einzureichen. Der Dekan steht für Fragen und weitere Informationen unter dekanat.rw@uni-bayreuth.de zur Verfügung. Die Unterlagen werden nach Beendigung des Berufungsverfahrens gemäß den Anforderungen des Datenschutzes gelöscht.