Ausbildung zur/zum Krankenpflegehelferin/ Krankenpflegehelfer (m/w/d)

Universitätsklinikum Halle Saale

Ausbildung zur/zum Krankenpflegehelferin/ Krankenpflegehelfer (m/w/d)

Stellenbeschreibung

Universitätsklinikum Halle (Saale)

Ausbildung zur/zum Krankenpflegehelferin/ Krankenpflegehelfer (m/w/d)

vor 1 Monat29.11.2024
06120 Halle (Saale)

Ausbildung Krankenpflegehelferin/ Krankenpflegehelfer (m/w/d)

Die/der Krankenpflegehelfer/in ist Teil des professionellen Pflegeteams und assistiert den Pflegefachkräften bei deren Aufgaben. Sie/er übernimmt die umfassende Pflege der Patienten in Absprache mit den Pflegefachkräften, vor allem grundpflegerische Aufgaben, sowie Beschäftigungsangebote und hauswirtschaftliche Hilfen. Die einjährige Ausbildung umfasst 700 Stunden theoretischen und praktischen an Lernzielen orientierten Unterricht sowie 900 Stunden praktische Ausbildung auf den Ausbildungsstationen im Universitätsklinikum Halle (Saale).

Ausbildungsstandort

Ausbildungsstätte: Universitätsklinikum Halle, Ernst-Grube-Straße 40, 06120 Halle Berufsschule: Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe; Prof.-Friedrich-Hoffmann-Straße 1, 06110 Halle (Saale)

Zugangsvoraussetzungen

  • gesundheitliche Eignung
  • Realschulabschluss oder Abitur
  • Hauptschulabschluss und erfolgreiche zweijährige Berufsausbildung
  • Hauptschulabschluss (Krankenpflegehelfer/in)

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien der letzten Schulzeugnisse
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (nach beendeter Schulausbildung)
  • Nachweis über eine evtl. abgeschlossene Berufsausbildung
  • Angaben zur Berufstauglichkeit (max. 6 Monate alt)
  • Bescheinigung zur bestehenden Immunität gegenüber Masern (Impfstatus)
  • frankierter und adressierter Briefumschlag (DIN A4)
Hinweise für ausländische Bewerber*innen:
  • alle geforderten Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden
  • Nachweis Sprachniveau B2 der deutschen Sprache muss den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden
  • ausländische Bildungsabschlüsse und deren Wertigkeit müssen durch eine deutsche Behörde anerkannt sein

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Berwerbungsunterlagen nicht berücksichtigt werden!