erfolgt nach dem Gesetz über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Brandenburg (BbgKPHG) vom 26.05.2004 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers (KrPflHilfeAPrV) vom 24.08.2004. Die Ausbildungsdauer beträgt ein Jahr. Die Ausbildung in zwei Klassen zu je 20 Plätzen beginnt zum 01.04. bzw. zum 01.10. eines laufenden Jahres.
- gesundheitliche Eignung (Impfung Hepatitis B und A)
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Führungszeugnis
- Bei Bewerbern mit Migrationshintergrund: Zustimmung der zuständigen Behörde, gültige Aufenthaltsgenehmigung, Sprachqualifikation B 2
- Engagement und Interesse an der Ausbildung
- Teamfähigkeit
- Gewissenhaftigkeit, Disziplin
- Verantwortungsbewusstsein
- Verschwiegenheit
- Freundlichkeit
- Lernfähigkeit
- Unterstützung der christlichen Werte und des diakonischen Profils der Stiftung
- Theoretischer und praktischer Unterricht mindestens 600 Stunden
- Praktische Ausbildung mindestens 1000 Stunden
- im operativen Bereich
- im konservativen Bereich
- im Bereich der ambulanten Versorgung von Patienten
- in der Altenpflege in Kooperation mit einem Altenpflegeheim
Die Ausbildung schließt mit einer:
- mündlichen Prüfung und einer
- praktischen Prüfung ab.
- Selbständige Durchführung
- der Körperpflege
- der Lagerung und des Transfers der Patienten
- der Verabreichung und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
- der Unterstützung zur Ausscheidung
- der Durchführung der Krankenbeobachtung und Pflegedokumentation
- der Einhaltung hygienischer Maßnahmen
- Arbeiten unter Verantwortung von Gesundheits- und Krankenpflegern/-innen bei:
- der Behandlungspflege/physikalische Therapie
- der Verabreichung von Medikamenten
- der Pflege und Betreuung Schwerkranker und Sterbender
- Krankenhäusern
- Altenheimen, Altenpflegeheimen
- Geriatrische Kliniken
- Sanatorien und Genesungsheimen
- Kurkliniken
- Sozialstationen u.a.
Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Die Ausbildung beginnt jeweils am 01. Oktober bzw. 01. April des laufenden Jahres.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie an folgende Adresse:
Naemi-Wilke-Stift
Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
Dr.-Ayrer-Straße 1 – 4, 03172 Guben
Telefon: (03561) 403 201 und 206
Telefax: (03561) 403 204
Mail: bildungszentrum@naemi-wilke-stift.de