Mitarbeiter im Hauswirtschaftsbereich (m/w/d) als Springer in unseren Kitas

20144 Hamburg
Vollzeit
14.01.2025
Vollzeit
Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas

Mitarbeiter im Hauswirtschaftsbereich (m/w/d) als Springer in unseren Kitas

Stellenbeschreibung

Für unseren Hausarbeiter Springerpool suchen wir in Teilzeit (25,0 Wochenstunden) Hausarbeiter (m/w/d).

Als Hausarbeiter (m/w/d) im Springerpool unterstützen Sie die Teams unserer hauswirtschaftlichen Leitungen in Vertretungsfällen für die Reinigung der jeweiligen Kita und ggf. Unterstützung in der Küche. Die von Ihnen zu unterstützenden Kitas befinden sich innerhalb eines fest definierten Gebietes.

IHRE TÄTIGKEITEN

  • Unterstützung in der Küche und der Speiseausgabe in der Kitas
  • Reinigung des Geschirrs und der Küche
  • weitere Hilfstätigkeiten im Küchenbereich und der Reinigung
  • Einhaltung und Dokumentation von Hygienevorschriften (in deutscher Sprache)
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
    Job-ID:
    V000026585
    Einsatzort:
    Hamburg
    Besetzungsdatum:
    15.01.2025
    Berufsfeld:
    Hauswirtschaftliches Personal
    Arbeitszeit:
    Teilzeit
    Bewerbungsschluss:
    15.01.2025
Wir bieten Ihnen
  • Partnerschaftlich orientiertes, vielseitiges und professionelles Arbeitsumfeld
  • Zuschuss zu E-Bike und Elternbeitrag, Jahressonderzahlung, vollfinanziertes Deutschlandticket

Die Vergütung und der Urlaubsanspruch richten sich nach dem TV-EKSG.


Ihr Profil
  • Selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Erfahrung in einem hauswirtschaftlichen Tätigkeitsfeld von Vorteil
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Teamfähigkeit
  • Freude an einem Arbeitsumfeld mit Erziehungskräften und Kindern
  • Flexibilität hinsichtlich der Einsatzzeiten und -bereiche setzen wir voraus
Über uns

Die Elbkinder KITA Hamburg Servicegesellschaft mbH ist eine Tochter der Elbkinder - Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH. Sie übernimmt die hauswirtschaftlichen Aufgaben wie Reinigung und Verpflegung in den Kitas. In 185 Kitas werden ca. 30.000 Kinder betreut.

Gemäß Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe § 72 a des SGB VIII sind wir als Träger verpflichtet, von allen Personen, die wir neu in unseren Einrichtungen einsetzen möchten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist, vorher einzusehen. Wenn vorhanden, reichen Sie bitte eine Kopie mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.