Fachlehrerin / Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer als Koordi-natorin / Koordinator für Fachpraxis Ernährung / Hauswirtschaft an beruflichen Schulen (m/w/d)

Rhein-Main-Gebiet
Vollzeit
18.04.2025
Vollzeit
Wilhelm Merton Schule

Fachlehrerin / Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer als Koordi-natorin / Koordinator für Fachpraxis Ernährung / Hauswirtschaft an beruflichen Schulen (m/w/d)

Stellenbeschreibung

Fachlehrerin / Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer als Koordi-natorin / Koordinator für Fachpraxis Ernährung / Hauswirtschaft an beruflichen Schulen (m/w/d)
Wilhelm-Merton-Schule

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Über uns

Die Wilhelm-Merton-Schule ist eine kaufmännische berufliche Schule mit unterschiedlichen Bildungsgängen und Schulformen. Zu ihrem besonderen Profil gehört, dass sie Jugendlichen mit Sprachförderbedarfen oder sonstigen Förderbedarfen im Rahmen des Unterrichts der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung das Durchlaufen von Qualifizierungsbausteinen im Bereich Gastronomie / Ernährung / Hauswirtschaft ermöglicht. Im berufsbezogenen Unterricht wird die Mittagessenversorgung der Schulgemeinde sichergestellt. Der Unterricht findet zum überwiegenden Teil in einer professionell betriebenen Cafeteria bzw. der schulischen Lehrküche statt. Er wird derzeit von zwei Fachlehrern für Ernährung / Hauswirtschaft durchgeführt und durch eine weitere Kollegin unterstützt. Zum reibungslosen Ablauf des Cafeteriabetriebs der Wilhelm-Merton-Schule trägt auch eine städtische Hauswirtschaftsleitung bei. Zur Kernaufgabe des Stelleninhabers / der Stelleninhaberin als Koordinator / Koordinatorin für Fachpraxis Ernährung/ Hauswirtschaft gehört den Berufsbezogenen Unterricht der Cafeteria im Rahmen der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung inhaltlich, pädagogisch und organisatorisch zu verantworten.

Ihre Aufgaben

  • Organisation und Durchführung des arbeitstechnischen und fachpraktischen Unterrichts im Berufsfeld Ernährung / Hauswirtschaft unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarfen bzw. Bedarf an sprachsensiblem Unterricht
- Koordination der Teamarbeit zur Umsetzung der schulischen Rahmenlehrpläne im Hinblick auf Handlungs- und Projektorientierung im arbeitstechnischen und fachpraktischen Unterricht
  • Vorbereitung der Lehrkräfteeinsatzplanung / Unterrichtsplanung im Berufsfeld Ernährung / Hauswirtschaft unter Berücksichtigung der Schulversorgung durch den Unterricht im Cafeteriabetrieb
  • Vorbereitung und Durchführung fachpraktischer Prüfungen
  • Vorbereitung und Durchführung der Hygieneschulungen nach §43 Infektionsschutzgesetz
  • Mitwirkung bei der Beschaffung von Einrichtungen, Ausstattungen, Verbrauchsmaterialien für den fachpraktischen Unterricht unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte sowie Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen in den Werkstätten und Arbeitsräumen der Cafeteria einschließlich Gefährdungsbeurteilungen und Aufsicht in den besonderen Werkräumen
  • enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der städtischen Hauswirtschaftsleitung
  • Mitarbeit im Schulleitungsteam und regelmäßige Teilnahme an den Schulleitungssitzungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Fachkonferenzen, welche den fachpraktischen Unterricht der Cafeteria betreffen sowie Weiterentwicklung der schulinternen Curricula
  • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der Schule unter besonderer Berücksichtigung der Fachpraxis
  • Vorbereitung und Planung sowie Evaluation und Weiterentwicklung der Überführung des fachpraktischen Unterrichts im Bereich Ernährung / Gastronomie in die Schul-form BüA
  • Koordination und Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der Gartenflächen unter der besonderen Beachtung der UN-Nachhaltigkeitsziele sowie die Verarbeitung und Präsentation des Ertrags in der Cafeteria

Grundsätzlich erfolgt die Aufgabenwahrnehmung im Auftrag und in Abstimmung mit der Schulleiterin und im Einklang mit dem Geschäftsverteilungsplan. Es wird erwartet, dass die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber in Abhängigkeit von der Schulsituation bei Bedarf auch andere Aufgaben bzw. Zuständigkeiten wahrnimmt.

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).

Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
  • Lehramt für arbeitstechnische Fächer im Berufsfeld Ernährung / Hauswirtschaft
  • Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mindestens dreijähriger Dienstzeit

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Kommunikations- und Netzwerkkompetenz
  • Teamfähigkeit
- Planungs- und Organisationskompetenz
- Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse
  • Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz
  • Mitwirkung an fachpraktischen Abschlussprüfungen
  • Mitarbeit an Schulentwicklungsvorhaben

Allgemeine Hinweise

Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.

Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.

Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
  • Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
  • Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 entsprechend.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).