Führen der Einrichtung im Einklang mit den Interessen und Bedürfnissen der Bewohner, der Mitarbeiter und des Trägers der Einrichtung
Berücksichtigen der trägerspezifischen Besonderheiten und Einhalten der bestehenden gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen
Schaffung eines angenehmen Betriebsklimas, in dem jeder Mitarbeiter optimale Leistungen erbringt und sich mit der Einrichtung identifiziert
Gestalten und Durchführen einer Organisationsstruktur, die es allen Mitarbeitern ermöglicht, die Ziele der Einrichtung mitzutragen und zu verwirklichen
Beachten von arbeits- und sicherheitsrechtlichen Richtlinien; dabei ist den trägerspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen
Beachtung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens
Entscheidung über die Aufnahme von Bewohnern nach Rücksprache mit der Pflegedienstleitung
Heimleiterqualifikation nach § 2 Heimpersonalverordnung
Mindestens zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit in einer stationären Pflegeeinrichtung oder einer vergleichbaren Einrichtung
Hohe Sozialkompetenz
Hohe Kunden- und Mitarbeiterorientierung
Das ist Ihr Profil:
Familiengeführtes Unternehmen – kein investorengeführter Konzern