Schulbegleitung als Einzelfallhilfe (gem. §35a SGB VIII)
meint die Begleitung eines Kindes mit seelischer Behinderung während des Schulunterrichtes und die Unterstützung/Förderung im sozial-emotionalen Bereich sowie bei der Kommunikation.
Die genaue Zielsetzung/Aufgabenstellung orientiert sich an der individuellen Hilfeplanung in enger Abstimmung mit dem Jugendamt und den Eltern.
RAHMENBEDINGUNGEN:
– Beschäftigung in Teilzeit (überwiegend vormittags) mit 19-20 Std./Woche,
– Vergütung nach AWO-NRW-Tarifvertrag
– Schulferienzeiten frei – um die arbeitsfreie Zeit zu kompensieren, die den Urlaubsanspruch übersteigt (30 Tage/12 Monate), ist die tatsächliche regelmäßige Arbeitszeit höher als die vergüteten Stunden!
– zunächst befristet bis Schul-Halbjahresende, Option auf Weiterbeschäftigung bei Verlängerung der Hilfe durch das Jugendamt
ANFORDERUNGEN:
Engagierte Mitarbeiter*innen, die Lust haben, sich auf eine neue Aufgabe einzulassen, sind herzlich willkommen!
Telefonische Rückfragen zur Stelle unter 0160-937 930 37
Art der Stelle: Teilzeit
Erwartete Arbeitsstunden: 19–20 pro Woche
Arbeitszeiten:
Bewerbungsfrage(n):
Ausbildung:
Arbeitsort: Vor Ort
Voraussichtliches Einstiegsdatum: 01.10.2024